Zunächst mal die Frage ob dieses Gesetz in einem weiteren Bundesland als nur in Bayern "Gültigkeit" hat?
Ja. Fischereigesetzgebung ist Ländersache.
Ob das aber so bleibt?
Nach dem bayrischen Rücksetzeverbot kam das Schleswig-Holsteinische C&R-Verbot.
Ich sehe da schon einen Trend, in 10 Jahren könnten (!) entsprechende Paragrafen auch in anderen Fischereigesetzen auftauchen.
Herr Braun:
Spezielle Anweisungen an die Fischereiaufsicht bezüglich der Einhaltung des § 11 Abs. 8 AVBayFiG sind bisher nicht ergangen und derzeit auch nicht geplant
Das ist doch deutlich: Das Gesetz ist eine Art Notwehr gegen C&R.
Mit dem Paragrafen im Rücken kann man jeden Trophäenfischer direkt wegen einer Ordnungswidrigkeite belangen.
Normale Angler werden (noch!) nicht belangt. Ich hoffe, das bleibt auch so!
Ich habe nämlich meine eigenen Vorstellungen, welche Fische ich mitnehme und welche nicht.
Schade, dass diese Leute (die Trophäenfischer)
allen Anglern so einen extremen Paragrafen eingebrockt haben.
Dann frage ich mich wieder und wieder ob die eifrigen Anwender dieser "Gesetze" diese nicht eher als Legitimation für ein Verhalten Nutzen das von der Mehrheit der Angler abgelehnt wird oder mindestens kritisch gesehen wird.
Wo ist das Problem? Wer angelt und Fische mitnehmen will, kann das mit oder ohne den fraglichen Paragrafen tun.
Ich brauche doch keine Rechtfertigung, Fische zu essen!
Die Situation draußen am Wasser nach meiner (!) Erfahrung sowieso anders. C&Rler sind mehrheitlich im Internet zu finden, am Wasser sind die Angler, die Fische essen wollen, weit in der Mehrheit.
du meinst, wer nicht alles abknüppelt was entnommen werden darf ist ein Tierquäler?
Nein, wie kommst du denn darauf?
Das für mich zuständige Fischereigesetz verlangt, dass ich jeden gefangenen Fisch entnehme (Schonbestimmungen außen vor).
Das Tierschutzgesetz wiederum verlangt, dass ich ein Tier nicht ohne Grund Töte.
Also muss ich doch in der Lage sein, jeden denkbaren Fisch auch verwerten zu können. Was bleibt mir übrige, zurücksetzen darf ich ihn ja nicht.
Ein bisschen hilft dagegen, dass ich zielgerichtet angle, also so dass ich Beifänge so weit als möglich vermeide. Immer geht das nicht, klar.
Wenn die Beute ein 60kg Waller ist, müsste ich eben so lange das Angeln sein lassen, bis das Vieh aufgegessen ist.
Schade, wo ich doch so gerne angle...
Zudem wünsche ich allen bayrischen Fischen das sie im Fall eines gefangen werdens an einen Angler geraten der in der Lage ist auch zwischen den Zeilen von Gesetzestexten noch sinnvolles herauszulesen.
Und ich wünsche allen deutschen Anglern, dass sie wegen ihrer extremistischen Kollegen nicht
mit weiteren Gesetzen geplagt werden, die keiner will.