Selective Harvest...
Ein wirklich immerjunges Thema in jedem Forum...
Aber sortieren wir vielleicht ein wenig....
1) Gesetzeslage
Die Annahme, es sei prinzipiell verboten, einen maßigen Fang zurückzusetzen, ist irrig.
Generelles C&R...also: das ausschließliche Angeln zum Zwecke des Fangens unter anschließendem Zurücksetzen ist verboten. Das ist durch das Tierschutzgesetz geregelt, über ein paar Karpfen-Trophäenjäger sind da schon Gerichtsurteile ergangen.
Meines Erachtens zurecht: eine mögliche Verwertungsabsicht muss bereits bei der Ausübung des Angelns unterstellt werden können...ansonsten ist es tatsächlich Tierquälerei.
Bei Überhandnehmen bestimmter Fischarten ('Weißfisch' und/oder Barsch z.B.) kann (meist) von der unteren Fischereibehörde die Auflage erteilt werden, einen solchen Fang nicht zurücksetzen zu dürfen. Das geschieht meist nur über einen begrenzten Zeitraum und bedeutet so etwas wie ein 'gemeinschaftliches Hegefischen über einen längeren Zeitraum' (mit dem wirklichen Zweck der Hege).
Zum Ende können noch einschränkende Bestimmungen des Pächters oder verpachtenden Verbandes (Angelkarte) zum Tragen kommen. Innerhalb dieser kann das Rücksetzen bestimmter Fischarten verboten werden.
Somit gibt es folgende Ebenen:
1 - Fischereigesetz und Tierschutzgesetz als übergeordnete Bundesgesetze
2 - Landesfischereigesetze, erlassen durch die Obere Fischereibehörde
3 - Landesfischereiverordnungen, erlassen durch die untere Fischereibehörde
4 - einschränkende Bestimmungen der Angelkarte (also pächterseits)
Keine untergeordnete Ebene darf dabei erlauben, was eine übergeordnete verbietet....Beispiel: weder 2, 3 oder 4 dürften z.B. den lebenden Köderfisch zulassen.
Keine untergeordnete Ebene darf Mindestmaße oder Schonzeiten unterschreiten, wenn eine übergeordnete diese bereits minimal vorgibt.
2) Meine Meinung zum Begriff C&R
Die Begriffswahl Catch&Release aus der anglerischen Fachsprache ist mehr als unglücklich, impliziert sie doch das Zurücksetzen jedes gefangenen Fisches....was das Tierschutzgesetz untersagt.
Am entgegengesetzten Ende der Skala steht der ebenfalls gewissenlose Kollege, der bedenkenlos alle Fänge abknüppelt, oft sogar unter Nicht-Beachtung von Mindestmaßen und Schonzeiten...meinetwegen begrifflich der Kochtopfangler. Für diese gewissenlose Ausplünderung hört man dann als Rechtfertigung oft 'schließlich habe ich dafür bezahlt'.
Beide Begriffe sind für mich ausgesprochen negativ belegt...wie (fast) immer liegt die 'Wahrheit' also in der Mitte.
Während der C&R-Diskussion in einem anderen Forum schlug jemand den Begriff 'Selective Harvest' vor...selektive/ausgewählte Ernte. Den habe ich sofort bedenkenlos übernommen, ich halte ihn für den optimalen Begriff...
Weil er die Stellung eines für mich verantwortungsbewussten Kollegen genau herausstellt: er kann mitnehmen, will auch prinzipiell....aber wählt vernünftig aus.
3) Bekannte Argumente aus der C&R-Diskussion
Kapitale müssen zurückgesetzt werden, weil sie viel für die Fortpflanzung der Art tun: das stimmt leider nicht, da der Laich qualitativ mit zunehmendem Lebensalter abnimmt. Außerdem ist zu bedenken, dass sich die Gene der Kapitalen im Genpool der Population bereits durchgesetzt haben, es schwimmen sowieso viele Nachkommen von ihm/ihr herum. Das vergisst die C&R-Fraktion leider regelmäßig...
Soweit mein Beitrag zum Thema 'Catch&Release'...
Thomas