@ servus:
Mit Willkür, glaube ich, hat das nicht viel zu tun.
Fischereirecht ist Ländersache, das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfischereigesetz, somit auch keinen Bundesfischereischein oder "Bundesangelschein". Somit handhabt das jedes Land anders.
Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass manche sogar ein Führungszeugnis anfordern müssen bevor sie überhaupt zum Lehrgang zugelassen werden. Andere brauchen dieses Zeugnis danach zum beantragen des Fischereischeins und wiederum andere brauchen überhaupt kein polizeiliches Führungszeugnis.
Ich gehöre zu den letzteren, bei uns ist nur ein Lichtbildausweis, ein Passbild und der Nachweis über die bestandene Prüfung benötigt.
Ich habe die Prüfung auch diesen März gemacht und mein Prüfungszeugnis am Mittwoch, den 31.März, bekommen. *freu*
Das hat ganz gut gepasst, da ich auch schon ganz scharf drauf bin endlich ans Wasser zu kommen.
Unsere Verwaltungsgemeinschaft hat Donnerstag nachmittag geöffnet. Habe alles zusammengepackt, bin hingefahren, kurz vor dem Parkplatz gemerkt, dass ich den Perso zuhause liegen hab lassen,
wieder nach Hause gefahren, Perso geholt, nochmals hin zur VG.
Als ich gegen die Tür drückte, war diese verschlossen und ein kleiner
Informationszettel wies mich darauf hin, dass "wegen den Osterfeiertagen am Donnerstag geschlossen sei".
Lach, jetzt muss ich bis nächsten Donnerstag warten um meinen Schein zu holen. Dann gehts aber endlich los.