Ick frage mich nur... warum musste der Aal denn so lange am leben bleiben, wenn der sowieso nach Hause mitgenommen werden soll.
Und verletzt war er auch noch, ist nicht böse gemeint, nur mal so ne frage. (Tierschutzgetz)
 
nunja, ich habe leider die Erfahrung gemacht das ein aal nach dem schnellen abstechen recht schnell verderben kann. und da ich nachts keine lust auf saubermachen hatte habe ich es so gemacht. zudem ist es ja nicht verboten
 
so hab ich das auch damals gelernt das es ok sei. oder ist das heute nicht mehr so? dann klär mich bitte auf :)
 
Mhmh also ich mach das auch so. Seh auch ständig kollegen, die das so machen? Ist das mittlerweile untersagt oder gibt es neue Erkenntnisse?

Gesendet von meinem HTC One mini mit Tapatalk
 
bei der lebendhälterung von fischen solltet ihr vorsichtig sein,wir dürfen uns heut zu tage kaum noch etwas erlauben ohne vielleicht angeschwärzt zu werden :(
Lebendhälterung (Eimer)

Die Hälterung von Köderfischen in einem Eimer mit nur wenigen Litern Wasser kann eine Straftat gem. § 17 Nr. 2 b TierSchG darstellen, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist. In dem vom AG Hannover entschiedenen Fall (Urteil vom 29.10.2007, Az. 204 Ds 1252 Js 7381/07 (42/07) = NuR 08, 445-446) hälterte der Betroffene in einem mit rund sieben Liter Wasser mit einer Temperatur von ca. 10° C 60 Rotfedern als Köderfische am Angelplatz.



Lebendhälterung (Setzkescher)

Auch das nicht nur kurzfristige Hältern von gefangenen Fischen in einem Setzkescher kann als Tierquälerei gem. § 17 Nr. 2 b TierSchG strafbar sein, da den Fischen auf diese Weise länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.1993, Az. 5 Ss 171/92 - 59/92 I = NStZ 94, 43-45; AG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.1990, Az. 301 OWi - 905 Js 919/89 = NStZ 91, 192-193).

Gegensätzlich dazu ist z.B. in Bayern das Hältern im Setzkescher von Gesetzes wegen unter bestimmten Umständen zulässig.

§ 17 Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes in Bayern (AVFiG):

“(1) Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringst mögliche Dauer zu beschränken. Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind. In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden.

(2) In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältern in Setzkeschern nur erlaubt, wenn eine Schädigung der Fische nicht zu erwarten ist.”

Auch das AG Rinteln (Urteil vom 17.05.2000, Az. 6 Cs 204 Js 4811/98 (245) 98) erachtet das Hältern im Setzkescher nicht als Tierquälerei, wenn der Setzkescher bestimmte Mindeststandards wahrt, insbesondere eine Mindestlänge von 3,50 - 4,00 m aufweist.

Schon aufgrund der unterschiedlichen Sichtweisen von Rechtsprechung und Gesetz und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit - ganz abgesehen von den unklaren und auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen im Gesetzestext, wie “geringst mögliche Dauer” oder “hinreichend geräumig” - sollten Setzkescher zur Hälterung geangelter Fische am Gewässer nur sehr zurückhaltend eingesetzt werden.

siehe http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html
 
bei der lebendhälterung von fischen solltet ihr vorsichtig sein,wir dürfen uns heut zu tage kaum noch etwas erlauben ohne vielleicht angeschwärzt zu werden :(
Lebendhälterung (Eimer)

Die Hälterung von Köderfischen in einem Eimer mit nur wenigen Litern Wasser kann eine Straftat gem. § 17 Nr. 2 b TierSchG darstellen, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist. In dem vom AG Hannover entschiedenen Fall (Urteil vom 29.10.2007, Az. 204 Ds 1252 Js 7381/07 (42/07) = NuR 08, 445-446) hälterte der Betroffene in einem mit rund sieben Liter Wasser mit einer Temperatur von ca. 10° C 60 Rotfedern als Köderfische am Angelplatz.



Lebendhälterung (Setzkescher)

Auch das nicht nur kurzfristige Hältern von gefangenen Fischen in einem Setzkescher kann als Tierquälerei gem. § 17 Nr. 2 b TierSchG strafbar sein, da den Fischen auf diese Weise länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.1993, Az. 5 Ss 171/92 - 59/92 I = NStZ 94, 43-45; AG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.1990, Az. 301 OWi - 905 Js 919/89 = NStZ 91, 192-193).

Gegensätzlich dazu ist z.B. in Bayern das Hältern im Setzkescher von Gesetzes wegen unter bestimmten Umständen zulässig.

§ 17 Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes in Bayern (AVFiG):

“(1) Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringst mögliche Dauer zu beschränken. Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind. In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden.

(2) In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältern in Setzkeschern nur erlaubt, wenn eine Schädigung der Fische nicht zu erwarten ist.”

Auch das AG Rinteln (Urteil vom 17.05.2000, Az. 6 Cs 204 Js 4811/98 (245) 98) erachtet das Hältern im Setzkescher nicht als Tierquälerei, wenn der Setzkescher bestimmte Mindeststandards wahrt, insbesondere eine Mindestlänge von 3,50 - 4,00 m aufweist.

Schon aufgrund der unterschiedlichen Sichtweisen von Rechtsprechung und Gesetz und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit - ganz abgesehen von den unklaren und auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen im Gesetzestext, wie “geringst mögliche Dauer” oder “hinreichend geräumig” - sollten Setzkescher zur Hälterung geangelter Fische am Gewässer nur sehr zurückhaltend eingesetzt werden.

siehe http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html

Hallo !

Ist ja alles schön und gut mit den Paragraphen und den Gerichtsurteilen , aber sei doch mal ehrlich welcher Angler kennt sich schon so konkret mit den Gestzen aus ?
Des weiteren ist es doch eine Ermessenssache von den Ländern bzw den Fischereiämtern wie sie die Gestze auslegen . So kann in einigen Bundesländern C&R verboten sein und in andere Bundesländer ist es zwar nicht erlaubt aber gestattet . Genauso verhält sich die Sache mit der Hälterung von Fischen , wobei ich finde das die Hälterung eine größere Tierquälerei darstellt als C&R .
Und bitte dies sollte jetzt keine ellenlange Debatte über C&R auslösen .

MfG
 
Hallo Euli,
nee ist mir auch nicht klar, deshalb meine frage.
Ick habs auch so gelernt, aber das war zu DDR-Zeiten und das ist lang her.
Als Guide sollst du das aber wissen, nicht dass du die Leute was falsches beibringst, deshalb meine frage.
 
Also ich habe bisher nichts gehört das dies strickt verboten sei. Und ich seh darin auch kein Problem. Wenn man mal bedenkt unter welchen geringen umständen Aale überleben können. Ich muss dazu sagen, der Bursche war mir sehr lütt. Er hatte das Maß und war auch stramm für die Länge, aber ich überlegte ihn wieder rein zu setzen.

Ich wollte aber abwarten, was mit den Kiemen halt ist, denn da war der Haken so doof drinne. (passiert leider mal) Aber als ich dann früh (als ich die Aufnahme machte) sah, wie rot das Wasser ist und der Bursche ganz schwach nur sich hielt, entschied ich mich ihn mit zu nehmen.

Genau wie das Töten eines Aal denke ich, gibt es auch hier keine richtig Perfekte Lösung. Ich finds aber persönlich sinnvoller. Wenn man nen Aal lebend hältert, einfach weil er frischer bleibt.

Nehmt mir das nicht krumm bitte, das sehe ich persönlich so. Leider habe ich schon erlebt wie manch andere mit den Aalen verfahren... die bekommen nen Messer durch den Schädel gerammt und hängen dann die Nacht über am Baum. Das find ich persönlich respektlos dem Tier gegenüber.

Aber ich versteh was du meinst Hecht und ja, heute muss man mit sowas vorsichtig sein im Netz. Alles was man reinstellt kann einem falsch ausgelegt werden. Aber ich denke mal ich bin noch ein Respektvoller Umgänger mit den Tieren, da gibt's weitaus mieseres :/
 
Aber ich versteh was du meinst Hecht und ja, heute muss man mit sowas vorsichtig sein im Netz. Alles was man reinstellt kann einem falsch ausgelegt werden. Aber ich denke mal ich bin noch ein Respektvoller Umgänger mit den Tieren, da gibt's weitaus mieseres :/

Gerade deswegen verstehe ich nicht warum du dann gerade in den Eimer reinfilmst in dem der Aal im blutigen Wasser schwimmt? Gerade solche Videobeweise sind's die viele als Tierquälerei anprangern... Viele C&R'ler zeigen auch nicht mehr in den Videos wie sie den Fisch wieder frei lassen.

Einfach Aal kurz ausm Wasser in die Kamera gehalten und gut is, unsere Gesellschaft hat sich leider so entwickelt, das niemand mehr sehen will wie der Ursprung von vielen tierischen Nahrungsmitteln aussieht...

Bestes Beispiel mein Lieblingspost von einem Mädchen irgendwo zu irgend einem Thema bei Fratzebook: "lasst doch die Armen Schweine leben und holt euch die Wurst im Supermarkt wo sie hergestellt wird" wir sind leider mitlerweile über die Lila Kuh hinaus........
 

Is ja auch nicht böse gemeint Oli, sind nur so kleine Anregungen die dir evtl. gar nicht bewusst sind wenn du deine Filme schneidest bzw. drehst ich sag nur Hakenlöser ;)

Auch noch schönes Beispiel dazu von meinem Kursleiter zur Fischerprüfung damals, der meinte: Wenn ihr einen Fisch abschlagt nehmt nicht unbedingt ne leere Bierflasche oder nen großen Ast, sondern besorgt euch einen Fischtöter. Die Funktion ist zwar bei allem gleich aber mit gekauften Schläger sieht's für Passanten professioneller aus.

Diese Aussage ist schon über 15 Jahre her aber ich finde sie heut zu Tage fast noch treffender als damals…

Auf alle Fälle mach weiter so schöne Videos das Geburtstagsvideo war wieder toll finde den "alten" Stil besser als den neuen den du bei eurem Bootstrip versucht hast (persönliche Meinung).
 
ja. Naja ne Bierflasche geht sowieso gar nicht! Ich nehm den Hammerstiel, macht sich super damit.

Und nen Hakenlöser hab ich nun schon lange immer direkt am Mann ;)

Ich lern ja auch dazu und will die Videos immer besser für euch machen^^

Es wird mal so mal so kommen, mal kürzere, mal längere. So sollte jeder Happy werden :)
 
Zurück
Oben