TroutHunter85
Profi-Petrijünger
Ja, richtig.....aber genau dies meint Bayerns bester FA zu dürfen und um dies zu widerlegen gings mir.
Danke
Wo stand das denn?
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Ja, richtig.....aber genau dies meint Bayerns bester FA zu dürfen und um dies zu widerlegen gings mir.
Danke
Das Problem ist, laut dem Bayr.FischG bist du sogar verpflichtet, ihm die Fische in deinem Auto zu zeigen.
Wo stand das denn?
Nun lassen wir mal die Ruten weg...wie nennt man es jetzt? Wahrscheinlich Campen?
Meine persöhnliche Meinung: Campen sollte unter strengen Auflagen generell öfter erlaubt werden.Jedoch nicht nur für Angler.
Warum?...ich wünsche mir viel mehr Naturverständnis!
Oh, das mit dem umfriedeten Gelände hab ich übersehen. Danke. Ist geändert.Ist doch ganz klar beschrieben, umzäuntes Gebiet ist Tabu, da muß er die Polizei verständigen.
Genau auf die Aussage habe ich gewartet. "Wenn du nix zu befürchten hast" .. kann doch jeder FA mit ner Schulung und de facto Polizeibefugnis problemlos in mein Auto sehen und man zwingt mich per Gesetz zu etwas, wozu in anderen Bundesländern richterliche Beschlüsse nötig sind. Und droht mir bei Nichtbefolgen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Man unterstellt jedem, dass er ein Fischdieb (o.ä.) ist und will sich mit einem Blick ins Fzg davon überzeugen, dass der Betreffende keiner ist. Sorry, die Unschuldsvermutung geht andersrum. Willkommen im gläsernen Bürgerfreistaat Bayern.Wer sich an die geltenden Bestimmungen und Gesetze hält, hat nichts zu befürchten!
Diese Einstellung zum Problem kann dir in Bayern eine Geldstrafe einbringen, wenn du ihm den Kofferraum nicht öffnest, damit er Einsicht nehmen kann.In meinem Auto wühle ich oder mal ein Sheriff, aber kein anderer!
Du sagst es ihm, dass du keine Fische drin hast. Dann stellt er sich auf den Standpunkt, dass du ihm ne Geschichte erzählst. Bereits in diesem Moment bist du Verdächtiger einer Straftat, Fischwilderei, denn er kann dir unterstellen, dass du ihn anlügst und Fische in deinem Fzg. hast, die da nicht sein dürften. Er hat ja nicht gesehen, dass da keine Fische in deinem Fzg sind. Was das bedeutet, dürfte dir klar sein.Des weiteren, in meinem Auto sind keine Fische und kommen auch keine Fische, die die entnommen werden, landen gleich auf dem Grill.
z.B. hier:
Zitat Raubfischhunter:
"Nein zahlt er nicht weil du du dazu verpflichtet bist mir dein Auto zu zeigen dein Handschuhfach aufzumachen mir einen Blick unter den sitz machen zu lassen ect.pp"
Diese Einstellung zum Problem kann dir in Bayern eine Geldstrafe einbringen, wenn du ihm den Kofferraum nicht öffnest, damit er Einsicht nehmen kann.
Es geht nicht darum, ob es noch nie von dir verlangt wurde, auch nicht darum, ob ich mich an die Regeln halte oder nicht. Es geht darum, dass in Bayern ein simpler FA Rechte hat, die nicht einmal einem Polizisten in deinem Bundesland zustehen. Hast du z.B. deinen Sanikasten/ Warndreieck aufm Rücksitz liegen und zeigst es ihnen auf Verlangen vor, haben die Polizisten in deinem Bundesland überhaupt kein Recht, zusätzlich noch zu verlangen, in deinen Kofferraum sehen zu dürfen. Einzig und alleine der Zoll hat bundesweit das Recht und darf auf Verlangen in dein Fahrzeug sehen. Und in Bayern der FA.Das glaube ich nicht, ich habe Jahre in Bayern geangelt und nie kam einer der mein Auto sehen wollte. Die Kontrollen waren oft, manchmal zu oft. Kannte man sich etwas, lies das nach. Wie ich schon schrieb...... Haltet die Regeln ein und man braucht nichts zu befürchten. Ich habe fertig
Da stellt sich die Frage, wenn du seinen Wunsch ablehnst, in dein Auto zu sehen, begründet das schon den Verdacht?"
Art. 87 Abs. 3 FiG setzt den begründeten Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften nach Art. 87 Abs. 1 FiG voraus.
)
Leute wie alt seit Ihr eigendlich!??
Warum Disskutiert ihr eig. über so einen ******? Was wer darf oder nicht steht doch im Gesetz!
Er darf zwar nicht dein Auto selbst durchsuchen aber wenn er es verlangt bist du verpflichtet ihn dein Angelgerät zu zeigen genauso wie die Fische /Eimer welche sich im Auto befinden.
Anders schaut es wieder aus wenn er zu 100% weis das du Untermassige Fische oder zuviele Fische mitgenommen hast dan hat er auch das Recht dir den Schlüssel zu nehmen und den Kofferraum selbst zu öffnen dann braucht er nicht mal die Polizei dazu holen weil Gefahr in Verzug ist.
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Übrigens....noch ne Frage an Dich "Zander-Hecht-Barsch".....warum hast Dich eigentlich neu angemeldet?
Hats Dir als "Raubfischhunter" keinen Spaß mehr gemacht?
Hast du z.B. deinen Sanikasten/ Warndreieck aufm Rücksitz liegen und zeigst es ihnen auf Verlangen vor, haben die Polizisten in deinem Bundesland überhaupt kein Recht, zusätzlich noch zu verlangen, in deinen Kofferraum sehen zu dürfen.
Soweit ich lesen kann in der IG Oberpfalz kommt Raubfischhunter aus 92286 Rieden ich aus 92421 Schwandorf. Ich weiß ja nicht was es dich angehen soll aber ich kann dir gerne meinen Fischereischein schicken da steht SCHWANDORF
Aber was man hier liest, wie es in Bayern rechtlich aussehen soll...da rollen sich einem wirklich die Fußnägel auf!
Anders schaut es wieder aus wenn er zu 100% weis das du Untermassige Fische oder zuviele Fische mitgenommen hast dan hat er auch das Recht dir den Schlüssel zu nehmen und den Kofferraum selbst zu öffnen dann braucht er nicht mal die Polizei dazu holen weil Gefahr in Verzug ist.
Das steht wo? Wenn dem so ist, kann er nach der Antwort: "Im Auto sind weder Fische, noch Behälter noch Angelzeug" eigentlich nix mehr machen. Denn er darf nur verlangen, vorgenanntes zu sehen, nirgendwo steht, dass ich ihm das Fzg. öffnen muss, damit er die Richtigkeit meiner Aussage überprüfen kann.Vermutungen und Spekulationen begründen jedoch nicht die Anwendung des Begriffes von Gefahr im Verzug, dies wäre rechtswidrig.
Meine Zulassung, da darf er mal dran schnuppern. Mehr nicht. Nirgendwo steht geschrieben, dass er die beschlagnahmen, geschweige denn überhaupt meine Zulassung verlangen darf. Oder meinst du mit "Papiere" den Fischereischein?Einzig wo man diskutieren könnte wäre das hindern des Angelfreundes am wegfahren, wenn dieser einpacken möchte, wobei dies durch Einzug der Papiere geschehen sollte und nicht des Autoschlüssels.
Ja, bei z.B. angeordneten Kontrollen des Innenministeriums. Ich red hier aber nicht über Ausnahmen, sondern den Standard. Das hat nix mit "Halbwissen" zu tunDoch, die Möglichkeit gibt es.
Und dann? Schon mal was von dynamischen IP's gehört? Wie war das mit demVielleicht sollte ein Admin mal die IP checken...
?Halbwissen
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