Hallo ihr geprellten.
Hier mal ein paar Hinweise aus meiner eigenen Praxis:
Da wir in Deutschland ein total tolles Datenschutzgesetz haben und unter anderem dadurch die Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt wurde, können IP-Adressen nur sehr eng begrenzt (manche weniger als drei Tage !) einem Anschluß zugeordnet werden.
Das heißt für jeden, der irgendwie Opfer im Internet wird: Schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei erstatten und gleich IP´s mitbringen, damit eventuell vorhandene IP´s auch bei den Providern noch vorhanden sind.
@ Ralf-Admin
Firmen sind nicht nur auf Grund gerichtlicher Beschlüsse verpflichtet Daten herauszugeben, nach § 113 TKG i.V.m. § 96 TKG auch an die Polizei oder die StA
Die Zusammenarbeit sollte also wie folgt ablaufen:
- Kunde geprellt, Hinweise wie hier (Beiträge gelöscht, User meldet sich nicht...)
- Nachricht an Admin, der dann IP an den Geschädigten gibt (umgehend, schnell...)
- Geschädigter mit IP zur Polizei (auch umgehend, schnell, Polizei hat immer offen...)
- Anschlußinhaber kann ermittelt werden
Andere Wege vereiteln die Ermittlungen wegen der oben genannten Vorratsdatenspeicherung. Auch werden nicht alle E-Mail- Adressen verifiziert herausgegeben.