Anleinen von Fischen
Keiner sollte diesen Titel überbewerten.
Es geht eher um die Abspaltung eines Aspektes, der dem ursprünglichen Thema oder der aufgeworfenen Fragestellung nicht mehr gerecht wird und gesondert behandelt werden sollte.
Deshalb komme ich der logischen Bitte von dem User Thorsten (Thunfisch) nach.
Ich entzündete ja diesen Nebenbereich.
https://www.fisch-hitparade.de/showpost.php?p=388906&postcount=44
Dann folgte eben eine Reaktion.
https://www.fisch-hitparade.de/showpost.php?p=388915&postcount=45
https://www.fisch-hitparade.de/showpost.php?p=388963&postcount=46
Nach Eberhard seinem letzen Beitrag war mir klar eine gesonderte Antwort in diesem Thema zu geben.
Wenn die Rubrik oder der Titel falsch ist, bitte ich um Änderung des Seitenbetreibers oder der berechtigten Personen (Moderatoren).
Auf diesen Beitrag von Eberhard gebe ich meine Antwort.
Hallo Eberhard
Du triffst folgende Aussage.
Wo es aber nicht verboten ist, da ist es legitim.
Zeige mir in Deutschland eine Landesgesetzgebung-, Verordnung-, Gewässerordnung, die das „Anleinen „ erlaubt?
Du wirst keine finden.
Muss auch nicht extra angeführt werden. Warum wohl nicht?
Dem stimme ich zu. Kann aber auch den vielleicht logischen Gedanken dieses „Aktivisten“ verstehen, wenn es um diese völlig irrsinnige Hälterung des Wallers geht.
Der machte sich vielleicht keine Gedanken um Auswirkungen auf den Fischbestand, sondern wollte den Fisch aus dieser völlig idiotischen Lage befreien.
Auch hätte ich diesen Waller nicht zurückgesetzt. Da kannst Du dir sicher sein.
Aber dieser Quälerei hätte ich ihn bei einer Entnahme auch nicht ausgesetzt.
Welche Auswirkungen falscher Wallerbesatz in Gewässern hat, brauchst Du mir auch nicht erklären.
Die Konsequenzen sind in Deutschland überall sichtbar.
Den Rest deiner Aussagen kommentiere ich lieber nicht.
Wer schon Gewässer dieser Klasse und Besatz von Forellen als „Forellengewässer“ bezeichnet, hat einiges verschlafen.
Völlig logisch, wenn man diese Gewässer sieht und den Radiokommentar des Vereinsvorstandes hört!
Hier ein Zeitungsartikel.
http://www.br-online.de.varnish.gl-...ionalnews-schwaben-waller-ID1282145660090.xml
Der Radioartikel.
http://www.br-online.de.varnish.gl-...ionalnews-schwaben-waller-ID1282218319232.xml
Und nun noch ein paar Bilder dieser Salmonidengewässer.
http://www.fischereiverein-aislingen.de/
Absolut nachvollziehbar die Aussagen des Vereinsvorsitzenden?
Wenn eine rechtliche Bestimmung diese rechtfertigen würde, müsste die Staatsanwaltschaft nicht aktiv werden.
Das Anleinen eines Fisches überhaupt zu rechtfertigen oder zu akzeptieren, zeugt von völligem Desinteresse und Respektlosigkeit gegenüber der Kreatur Fisch.
Davon distanziere ich mich zutiefst.
Meine klare Meinung.
Auch wir Angler und ich bin einer, sollten Respekt gegenüber Fischen haben.
Eine grundsätzliche Einstellung von mir.
Keiner sollte diesen Titel überbewerten.
Es geht eher um die Abspaltung eines Aspektes, der dem ursprünglichen Thema oder der aufgeworfenen Fragestellung nicht mehr gerecht wird und gesondert behandelt werden sollte.
Deshalb komme ich der logischen Bitte von dem User Thorsten (Thunfisch) nach.
Darum ein extra Thema.Hi, bevor wir uns jetzt wiedermal in eine Richtung verlaufen, die mit der ursprünglichen Frage des TE nicht mehr viel zu tun hat
Ich entzündete ja diesen Nebenbereich.
https://www.fisch-hitparade.de/showpost.php?p=388906&postcount=44
Dann folgte eben eine Reaktion.
https://www.fisch-hitparade.de/showpost.php?p=388915&postcount=45
https://www.fisch-hitparade.de/showpost.php?p=388963&postcount=46
Nach Eberhard seinem letzen Beitrag war mir klar eine gesonderte Antwort in diesem Thema zu geben.
Wenn die Rubrik oder der Titel falsch ist, bitte ich um Änderung des Seitenbetreibers oder der berechtigten Personen (Moderatoren).
Auf diesen Beitrag von Eberhard gebe ich meine Antwort.
Hallo Eberhard
Du triffst folgende Aussage.
Wo es aber nicht verboten ist, da ist es legitim.
Zeige mir in Deutschland eine Landesgesetzgebung-, Verordnung-, Gewässerordnung, die das „Anleinen „ erlaubt?
Du wirst keine finden.
Muss auch nicht extra angeführt werden. Warum wohl nicht?
Das Freilassen dieses Wallers ist mit Sicherheit ebenso unsinnig wie der Besatz mit Forellen in diesen Gewässern.Und einen Waller dieser Größe, der sich noch dazu infolge illegalen Besatzes in einem Salmonidensee befand, wieder zurückzusetzen, ist schon mehr als fragwürdig.
Dem stimme ich zu. Kann aber auch den vielleicht logischen Gedanken dieses „Aktivisten“ verstehen, wenn es um diese völlig irrsinnige Hälterung des Wallers geht.
Der machte sich vielleicht keine Gedanken um Auswirkungen auf den Fischbestand, sondern wollte den Fisch aus dieser völlig idiotischen Lage befreien.
Du brauchst mir keinen Denkanstoß geben!Also, lieber Manni, da ich aus Deinem Post entnehme, daß Du den Waller zurückgesetzt hättest, so gebe ich Dir mal folgenden Denkanstoß:
Auch hätte ich diesen Waller nicht zurückgesetzt. Da kannst Du dir sicher sein.
Aber dieser Quälerei hätte ich ihn bei einer Entnahme auch nicht ausgesetzt.
Welche Auswirkungen falscher Wallerbesatz in Gewässern hat, brauchst Du mir auch nicht erklären.
Die Konsequenzen sind in Deutschland überall sichtbar.
Ist für dich, jedes Gewässer, wo Forellen als Besatz reingehauen werden, ein Forellengewässer?Ein Verein bewirtschaftet mit wahrscheinlich hohen Kosten u. viel persönlichem Einsatz ein Forellengewässer
Den Rest deiner Aussagen kommentiere ich lieber nicht.
Wer schon Gewässer dieser Klasse und Besatz von Forellen als „Forellengewässer“ bezeichnet, hat einiges verschlafen.
Aber „Forellen“ waren dort heimisch?Da sie dort vorher nicht heimisch waren, ist es für mich völlig normal, daß man sie entnimmt, wenn man sie fängt.
Völlig logisch, wenn man diese Gewässer sieht und den Radiokommentar des Vereinsvorstandes hört!
Hier ein Zeitungsartikel.
http://www.br-online.de.varnish.gl-...ionalnews-schwaben-waller-ID1282145660090.xml
Der Radioartikel.
http://www.br-online.de.varnish.gl-...ionalnews-schwaben-waller-ID1282218319232.xml
Und nun noch ein paar Bilder dieser Salmonidengewässer.
http://www.fischereiverein-aislingen.de/
Absolut nachvollziehbar die Aussagen des Vereinsvorsitzenden?
Dafür gibt es weder eine Begründung , noch eine rechtliche Grundlage.Das Anbinden mußte nicht sein, aber weder Du noch ich kennen die Gründe. Die aber müßte man kennen, wenn man das Verhalten des Anglers beurteilen wollte.
Wenn eine rechtliche Bestimmung diese rechtfertigen würde, müsste die Staatsanwaltschaft nicht aktiv werden.
Das Anleinen eines Fisches überhaupt zu rechtfertigen oder zu akzeptieren, zeugt von völligem Desinteresse und Respektlosigkeit gegenüber der Kreatur Fisch.
Davon distanziere ich mich zutiefst.
Meine klare Meinung.
Auch wir Angler und ich bin einer, sollten Respekt gegenüber Fischen haben.
Eine grundsätzliche Einstellung von mir.