Hi,
ich habe ein kleines gesetzliches Definitionsproblem bezüglich meines Gewässers an dem ich angle.
Für den kommenden Sommer wollte ich mir ein Boot kaufen und hauptsächlich spinnen. Um die Drift zu nutzen, wollte ich eine Posenmontage auf Hecht hinter dem Boot positionieren. (Als eine Art Segelposenmontage)
Jetzt steht in meinem Erlaubnisschein folgendes:
"Die Erlaubnis zur Ausübung der Fischerei beschränkt sich auf das Fischen mit zwei Handangeln; die Führung einer Spinnrute schließt die gleichzeitige Benutzung der zweiten Angel aus."
Ist dies so zu verstehen, dass ich keine zweite Spinn- und damit Kunstköderrute einsetzen darf oder generell, egal ob ich Kunst- oder Naturköder verwende, die Angelei mit mehr als einer Angel verboten ist?
Falls die Spinnrute jede weitere Angel ausschließt, gäbe das vom Ufer aus sogar Sinn, da ich mich mit der Spinnrute von meiner Posen- oder Grundangel entfernen könnte und sie damit unbeobachtet wäre. Vom Boot aus kann ich aber nirgends hin und habe somit, egal ob zwei Posenruten oder eine Spinn- und eine Posenrute, immer beide Ruten im Blick.
Darf ich mein Vorhaben mit dem Einverständnis der Gesetzgeber umsetzen oder müsst ich die Gesetze brechen?
ich habe ein kleines gesetzliches Definitionsproblem bezüglich meines Gewässers an dem ich angle.
Für den kommenden Sommer wollte ich mir ein Boot kaufen und hauptsächlich spinnen. Um die Drift zu nutzen, wollte ich eine Posenmontage auf Hecht hinter dem Boot positionieren. (Als eine Art Segelposenmontage)
Jetzt steht in meinem Erlaubnisschein folgendes:
"Die Erlaubnis zur Ausübung der Fischerei beschränkt sich auf das Fischen mit zwei Handangeln; die Führung einer Spinnrute schließt die gleichzeitige Benutzung der zweiten Angel aus."
Ist dies so zu verstehen, dass ich keine zweite Spinn- und damit Kunstköderrute einsetzen darf oder generell, egal ob ich Kunst- oder Naturköder verwende, die Angelei mit mehr als einer Angel verboten ist?
Falls die Spinnrute jede weitere Angel ausschließt, gäbe das vom Ufer aus sogar Sinn, da ich mich mit der Spinnrute von meiner Posen- oder Grundangel entfernen könnte und sie damit unbeobachtet wäre. Vom Boot aus kann ich aber nirgends hin und habe somit, egal ob zwei Posenruten oder eine Spinn- und eine Posenrute, immer beide Ruten im Blick.
Darf ich mein Vorhaben mit dem Einverständnis der Gesetzgeber umsetzen oder müsst ich die Gesetze brechen?