Angelspezialist
Super-Profi-Petrijünger
Hallöchen liebe Petrijünger,
in jüngster Zeit ist es überall in der Diskussion, Fische "fangen und wieder freilassen" - "catch and release". Es gibt sehr viele Befürworter aber auch ebensoviele die sich dagegen aussprechen, gefangene Fische nicht wahllos abzuschlachten.
Pro:
Angesichts der schwierigen Lage mancher Flußpopulationen sollte der Fang ohne Verwertungsabsicht positiv bewertet werden. Die natürliche Populationsdichte und die normalen Alterstrukturen werden durch das Zurücksetzen von maßigen Fischen reguliert. Das Abschlachten jedes maßigen Fisches würde bei großem Angeldruck einem Gewässer nur schaden.
Es gibt kein Gesetz und keine Rechtsverordnung, die das Zurücksetzen überlebensfähiger Fische, die eigentlich mitgenommen werden könnten, verbietet. Es gibt jedoch ein bundesweit geltendes Tierschutzgesetz, nach dessen § 1 niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Nach § 17 Nr. 2 b) TierSchG macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende oder erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Ebenso wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Kurz gesagt heißt das, dass nur verurteilt wird, wer mit einem gewissem Vorsatz ans Gewässer geht, um große Fische zu fangen, diese zu wiegen und zu fotografieren und dann wieder geplant zurückzusetzen.
Durch das c&r zeigt ein Angler die Verantwortung und Achtung vor der Kreatur.
Contra:
Andere wiederum sehen den Fischfang nur mit einer Verwertungsabsicht als akzeptabel. Es sei nicht richtig, Fische den Belastungen des c&r auszusetzen, nur um das menschliche Bedürfnis nach Spannung und Erleben zu befriedigen.
Der Württembergische Anglerverband schreibt auf seiner Webseite folgendes:
"Es gibt keinen vernünftigen Grund, einen gefangenen Fisch wieder zurückzusetzen. Es sei denn, eine Schonzeit oder ein Schonmass gebieten dies.
Zurückzusetzen, über diese gesetzliche Regelung hinaus ist auch fischereiwirtschaftlicher Unsinn. Durch Regelung der Zugänge zum Fischwasser kann sichergestellt werden , dass keine Überfischung stattfindet. Wer trotzdem Entnahmeverbote verhängt, bewirtschaftet das Fischwasser aus Profitsucht falsch. Er will mehr Angelkarten verkaufen wie das Wasser eigentlich verträgt.
Das Argument, wenn alle grossen Fische gefangen sind gibt es ja keine mehr ist ebenfalls Unsinn. Wenn die gefangenen Fische mitgenommen werden ist das Fanglimit meistens ohne einen kapitalen Fang erreicht und das Angeln muss beendet werden. Es werden dann einfach weniger grosse Fische, sonder mehr Durchschnittsgewichte gefangen.
Wer gefangene Fische ohne Schonzeit und Schonmass wieder zurücksetzt begeht eine Tierquälerei. Ohne wenn und aber. Wer angezeigt und verurteilt wird verliert den Jahresfischereischein. Zu Recht.
Wer im WAV Catch & Release praktizieren will ist im falschen Verein"
Persönlich finde ich das Wichtigste an diesem Thema, dass man sich zumindestens unter den Anglern einig ist bzw. dass ein c&r'ler auch den Kochtopfangler tolleriert.
Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?
Gespannte Grüße
Euer Spezi
in jüngster Zeit ist es überall in der Diskussion, Fische "fangen und wieder freilassen" - "catch and release". Es gibt sehr viele Befürworter aber auch ebensoviele die sich dagegen aussprechen, gefangene Fische nicht wahllos abzuschlachten.
Pro:
Angesichts der schwierigen Lage mancher Flußpopulationen sollte der Fang ohne Verwertungsabsicht positiv bewertet werden. Die natürliche Populationsdichte und die normalen Alterstrukturen werden durch das Zurücksetzen von maßigen Fischen reguliert. Das Abschlachten jedes maßigen Fisches würde bei großem Angeldruck einem Gewässer nur schaden.
Es gibt kein Gesetz und keine Rechtsverordnung, die das Zurücksetzen überlebensfähiger Fische, die eigentlich mitgenommen werden könnten, verbietet. Es gibt jedoch ein bundesweit geltendes Tierschutzgesetz, nach dessen § 1 niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Nach § 17 Nr. 2 b) TierSchG macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende oder erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Ebenso wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Kurz gesagt heißt das, dass nur verurteilt wird, wer mit einem gewissem Vorsatz ans Gewässer geht, um große Fische zu fangen, diese zu wiegen und zu fotografieren und dann wieder geplant zurückzusetzen.
Durch das c&r zeigt ein Angler die Verantwortung und Achtung vor der Kreatur.
Contra:
Andere wiederum sehen den Fischfang nur mit einer Verwertungsabsicht als akzeptabel. Es sei nicht richtig, Fische den Belastungen des c&r auszusetzen, nur um das menschliche Bedürfnis nach Spannung und Erleben zu befriedigen.
Der Württembergische Anglerverband schreibt auf seiner Webseite folgendes:
"Es gibt keinen vernünftigen Grund, einen gefangenen Fisch wieder zurückzusetzen. Es sei denn, eine Schonzeit oder ein Schonmass gebieten dies.
Zurückzusetzen, über diese gesetzliche Regelung hinaus ist auch fischereiwirtschaftlicher Unsinn. Durch Regelung der Zugänge zum Fischwasser kann sichergestellt werden , dass keine Überfischung stattfindet. Wer trotzdem Entnahmeverbote verhängt, bewirtschaftet das Fischwasser aus Profitsucht falsch. Er will mehr Angelkarten verkaufen wie das Wasser eigentlich verträgt.
Das Argument, wenn alle grossen Fische gefangen sind gibt es ja keine mehr ist ebenfalls Unsinn. Wenn die gefangenen Fische mitgenommen werden ist das Fanglimit meistens ohne einen kapitalen Fang erreicht und das Angeln muss beendet werden. Es werden dann einfach weniger grosse Fische, sonder mehr Durchschnittsgewichte gefangen.
Wer gefangene Fische ohne Schonzeit und Schonmass wieder zurücksetzt begeht eine Tierquälerei. Ohne wenn und aber. Wer angezeigt und verurteilt wird verliert den Jahresfischereischein. Zu Recht.
Wer im WAV Catch & Release praktizieren will ist im falschen Verein"
Persönlich finde ich das Wichtigste an diesem Thema, dass man sich zumindestens unter den Anglern einig ist bzw. dass ein c&r'ler auch den Kochtopfangler tolleriert.
Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?
Gespannte Grüße
Euer Spezi