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Schwer zu sagen, ich denke, dazu wird sich as Saarländische Fischereigesetz nicht äußern. Grundsätzlich sehe ich es aber so wie Brassen- Verprassen. Und, wie willst du nachweisen, dass dein Helfer dir nur hilft und nicht schon stundenlang selber angelt, wenn eine Kontrolle um die Ecke kommt?Guten Tag,
ich hätte eine Frage ich darf hier ja mit 2 Angeln angeln. Wie ist das wen am beide Angeln gleichzeitig ein Biss ist, darf dann ein Helfer an die eine Angel? Bundesland hier ist Saarland.Danke in voraus!
Wie oft ist es dir schon passiert, dass es an zwei Angelruten, welche mit (vermutlich) unterschiedlichen Montagen bestückt waren, weil es auf unterschiedliche Raubfische ging, innerhalb zwei Minuten gebissen hat?warum legt er zwei angeln auf raubfisch aus, wenn er doch im falle des fanges eh nur einen mitnehmen kann?
warum legt er zwei angeln auf raubfisch aus, wenn er doch im falle des fanges eh nur einen mitnehmen kann?
Ja, ich darf aus einem LAVB Gewässer, welches keine für einen Fischwechsel geeignete Verbindung zu einem anderen Gewässer hat, fünf Aale pro Angeltag entnehmen, aus allen anderen LAVB Gewässern drei Aale.@fürstenwalder: und durftest du beide aale mitnehmen?
warum legt er zwei angeln auf raubfisch aus, wenn er doch im falle des fanges eh nur einen mitnehmen kann?
Habe ich mir schon gedacht, so dann jetzt zu einen Fall der ein Bekannte passiert ist. Mit zwei Angeln geangelt auf beide Angeln ein Biss und zwar gleichzeitig dadurch wo er sich um beide Angeln kümmern musste haben die Fische den Haken geschluckt. Die Fische waren nicht Untermaß er musste weil die Fische den Haken geschluckt hatten ja beide Fische töten. Es hat sich um ein Hecht und Zander gehandelt, er hätte aber nur ein Zander oder ein Hecht entnehmen dürfen. Der Fischereiaufsicht wo daneben gestanden hat bei dem Bissen hat dies nicht gefallen. So da die Personen wo dabei waren nicht an der Angel dürften (hatten keinen Fischereischein) wie ich auch vermutete habe und wie ich lese ist das auch die Meinung im Forum also was hätte er machen sollen in so einen Fall?
Weil er es darf.
Fliege 2
Der Fischeraufseher hat nichts gesagt, ob noch was kommt also ob mein Bekannter noch ein Brief bekommt kann ich jetzt nicht sagen mal abwarten.Wäre interessant zu wissen, ob ihr (Marc-A und dein Freund) den Fischereiaufseher gefragt habt, wie ihr das Problem hättet lösen können?! Und wie ist die Geschichte jetzt ausgegangen?!
Ja es war aber nur eine Angel auf Raubfisch ausgelegt, die andere war nicht für Raubfisch gedacht sie war auf Aal ausgelegt der Raubfisch ist nur leider an die Angel wo auf Aal ausgelegt war. Obwohl direkt auf Raubfisch war die andere auch nicht ausgelegt. Die Angel auf Aal war auf Grund mit Wurm die andere war mit Wurm und Pose.Sicher Rechtskonform deine Antwort, n.m.A. aber nicht Hegekonform... Aber meine persönliche Einstellung und Sichtweise!
Obwohl direkt auf Raubfisch war die andere auch nicht ausgelegt. Die Angel auf Aal war auf Grund mit Wurm die andere war mit Wurm und Pose.
Warum sollte ich nur eine Rute auf meinen Zielfisch auslegen, wenn ich mit 2 Ruten die doppelte Chanze habe (wenn es erlaubt ist)?warum legt er zwei angeln auf raubfisch aus, wenn er doch im falle des fanges eh nur einen mitnehmen kann?
Sicher Rechtskonform deine Antwort, n.m.A. aber nicht Hegekonform... Aber meine persönliche Einstellung und Sichtweise!
@T Tonnen
Oft frage ich mich, ob ein geprüfter Angler solche Fragen stellen kann. Und wenn es Jungangler sind, welche Lehrmeister waren vorhanden?
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