Änderungen der Fischereivorschriften zum 1. März 2012
Nach intensiver Lobbyarbeit der Sportvisserij Nederland treten ab dem 1. März 2012 eine Reihe von wichtigen gesetzlichen Veränderungen in Kraft. Sie sollen den Anglern deutlich erweiterte Möglichkeiten bieten. Hauptgrund war die Verringerung und die Vereinfachung der Regeln, sowie Änderungen im Bereich der Fischerei, der Fischbestände und der Wasserqualität.
Das Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation arbeitet zurzeit an der Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen. So soll die Sperrzeit für den Wurm beseitigt, das Nachtangelverbot aufgehoben und das Angeln auf Wels rechtlich erlaubt werden.
Die wichtigsten Änderungen zum 1. März 2012 sind:
- Der Europäische Wels darf aktiv beangelt werden. Es gilt allerdings eine ganzjährige Schonzeit, so dass jeder Wels wieder zurückgesetzt werden muss.
- Die Sperrzeit für Wurm (1. April - 31. Mai) wird gestrichen.
- Das Nachtangeln ist ganzjährig erlaubt. Ausgenommen sind die Naturgebiete, wo das Nachtangeln bisher schon nicht erlaubt war. Die Verwendung von einem Zelt, etc. wird nicht freigegeben. Dies ist und bleibt in der Verantwortung der Gemeinden.
Dem Inhaber des Fischereirechts bleibt es weiterhin vorbehalten das Nachtangeln zu beschränken, um Unannehmlichkeiten für die Anwohner zu vermeiden.
- Die Mindestgrößen für die Rotfeder und Aland verfallen.
- Die Schonzeit für Hecht ist bis zum 31. Mai reduziert worden, so dass das Ende der Schonzeit mit der Sperrzeit für Köder gleichgesetzt wird.
- Die Mindestgrößen für Seefische gelten auch im Landesinneren wenn diese dort gefangen werden. So wird die Durchsetzung von Bestrafungen bei der Mitnahme untermaßiger Fische erheblich verbessert.
- Angler dürfen (außer am IJsselmeer) untermaßige Barsche unter der Bedingung besitzen, dass der Fisch lebendig aufbewahrt und wieder zurückgesetzt wird.
- Der Verkauf von Fischen wird für Angler verboten.
Quelle: Sportvisserij Nederland: Wijziging visserijregels per 1 maart 2012
Nach intensiver Lobbyarbeit der Sportvisserij Nederland treten ab dem 1. März 2012 eine Reihe von wichtigen gesetzlichen Veränderungen in Kraft. Sie sollen den Anglern deutlich erweiterte Möglichkeiten bieten. Hauptgrund war die Verringerung und die Vereinfachung der Regeln, sowie Änderungen im Bereich der Fischerei, der Fischbestände und der Wasserqualität.
Das Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation arbeitet zurzeit an der Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen. So soll die Sperrzeit für den Wurm beseitigt, das Nachtangelverbot aufgehoben und das Angeln auf Wels rechtlich erlaubt werden.
Die wichtigsten Änderungen zum 1. März 2012 sind:
- Der Europäische Wels darf aktiv beangelt werden. Es gilt allerdings eine ganzjährige Schonzeit, so dass jeder Wels wieder zurückgesetzt werden muss.
- Die Sperrzeit für Wurm (1. April - 31. Mai) wird gestrichen.
- Das Nachtangeln ist ganzjährig erlaubt. Ausgenommen sind die Naturgebiete, wo das Nachtangeln bisher schon nicht erlaubt war. Die Verwendung von einem Zelt, etc. wird nicht freigegeben. Dies ist und bleibt in der Verantwortung der Gemeinden.
Dem Inhaber des Fischereirechts bleibt es weiterhin vorbehalten das Nachtangeln zu beschränken, um Unannehmlichkeiten für die Anwohner zu vermeiden.
- Die Mindestgrößen für die Rotfeder und Aland verfallen.
- Die Schonzeit für Hecht ist bis zum 31. Mai reduziert worden, so dass das Ende der Schonzeit mit der Sperrzeit für Köder gleichgesetzt wird.
- Die Mindestgrößen für Seefische gelten auch im Landesinneren wenn diese dort gefangen werden. So wird die Durchsetzung von Bestrafungen bei der Mitnahme untermaßiger Fische erheblich verbessert.
- Angler dürfen (außer am IJsselmeer) untermaßige Barsche unter der Bedingung besitzen, dass der Fisch lebendig aufbewahrt und wieder zurückgesetzt wird.
- Der Verkauf von Fischen wird für Angler verboten.
Quelle: Sportvisserij Nederland: Wijziging visserijregels per 1 maart 2012