Landesfischereiverordnungen -  Dreijährige Aalschonzeit in Teilen Baden-Württembergs

Hallo Fliege,

wir werden da sicher keine brauchbaren Antworten bekommen. Klingt sehr nach solidem Stammtischhalbwissen. Geht man nach der PLZ, kommt unser Zahlenfuchs aus Niedersachsen. Dort gibt es insgesamt 17 Haupterwerbsfischer, die in 2008 ingesamt rund 100 Tonnen Fisch angelandet haben. Leider liegen mir keine Daten vor, wie sich dieser Fang auf die einzelnen Arten verteilt. Aber um mal Relationen aufzuzeigen: Brandenburg hat in 2008 einen Gesamtfang von gut 1200 Tonnen gemeldet. Dabei fallen mit 122 Tonnen Aal rund 10% auf die Schlängelnden. Die hier postulierten 128 Tonnen Aal, die ein Berufsfischer 2008 gefangen haben soll, dürften Ausdruck des alten Anglerleidens nach dem dritten Bierchen am Stammtisch sein ... ;)

Viele Grüße

Lars
 
Hallo Vendetta,

trotz PN zwischen uns, wollte ich dich nochmals an die Erklärung der von dir genannten Zahlen erinnern. Das Thema sollte noch nicht vom Tisch sein.

Fliege 2
 
Hallo Leute.
Hab die Suche benutzt. Will auch keine heisse Diskussion anfangen, aber kann mir jemand helfen ??
Ein Kumpel von mir macht grad in BW den Angelschein, ich habe ja am 29.09.10 nen Aal gefangen mit 72 cm in Frankreich / Bas Rhin.
Jetzt meint er, laut seinem Lehrer, dass der Rhein mit seine Seiten/Altarmen ein ganzjähriges EU weites Aal fang verbot hat.
Auf den offiziellen Seiten von Frankreich / Bas Rhin finde ich aber nix darüber, nichtmal ein Mindestmass für die Aale, nur Schonzeiten. www.peche67.fr

Kann mir da jemand weiterhelfen ?? Am besten was offizielles damit er mir glaubt. Er meint dass im Internet eh blos sch... steht und nur sein Lehrer weiss alles.

Würd mich über klare Antworten und gute Links sehr freuen da ich nach der Suche hier und google selbst etwas durcheinader bin.
 
Hallo Leute.
Hab die Suche benutzt. Will auch keine heisse Diskussion anfangen, aber kann mir jemand helfen ??
Ein Kumpel von mir macht grad in BW den Angelschein, ich habe ja am 29.09.10 nen Aal gefangen mit 72 cm in Frankreich / Bas Rhin.
Jetzt meint er, laut seinem Lehrer, dass der Rhein mit seine Seiten/Altarmen ein ganzjähriges EU weites Aal fang verbot hat.
Auf den offiziellen Seiten von Frankreich / Bas Rhin finde ich aber nix darüber, nichtmal ein Mindestmass für die Aale, nur Schonzeiten. www.peche67.fr

Kann mir da jemand weiterhelfen ?? Am besten was offizielles damit er mir glaubt. Er meint dass im Internet eh blos sch... steht und nur sein Lehrer weiss alles.

Würd mich über klare Antworten und gute Links sehr freuen da ich nach der Suche hier und google selbst etwas durcheinader bin.

Hi,

das Angeln auf Aal (Anguille argentée bzw. Anguilla anguilla ) ist in Frankreich verboten, jedenfalls in den Departments 57 Moselle und 67 bas Rhin.
Nachzulesen hier: >klick
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das gilt aber nur für den Blankaal.
Anscheinend gibt es für den Gelbaal aber nur ne Schonzeit, jedoch keine Mindestgröße.
Mein Kumpel meinte aber dass es jeden Aal betifft und das angebl. in ganz Europa.
Vor allem muss ich mich wenn ich in Frankreich am Rhein angle angebl. nicht an die französischen Gesetze halten sondern an die Int. Gesetze weil der Rhein mit Seiten / Nebenarmen ein internat. Gewässer ist. :confused:
Habe ja auch als ich die Angelkarte gekauft habe so ein Papier mit bekommen wo die Richtlinien von Bas Rhin drauf stehen. da lachte er nur und meinte dass das eh nicht richtig sei und nicht gelte. Das was er bei der Angelprüfung erzählt bekommt ist richtig, sonst NIX
Verstehe das jetzt nicht ganz, auch beim googlen hab ich nichts richtiges gefunden, da sieht es so aus als würden in D auch unterschiedliche Gesetze gelten jeh nach Bundesland :augen
Fragen über Fragen
 
Zuletzt bearbeitet:
...................Ja das gilt aber nur für den Blankaal.
Anscheinend gibt es für den Gelbaal aber nur ne Schonzeit, jedoch keine Mindestgröße.
Mein Kumpel meinte aber dass es jeden Aal betifft und das angebl. in ganz Europa.
Vor allem muss ich mich wenn ich in Frankreich am Rhein angle angebl. nicht an die französischen Gesetze halten sondern an die Int. Gesetze weil der Rhein mit Seiten / Nebenarmen ein internat. Gewässer ist. :confused:
....................

Hi,

wenn da eindeutig Blankaal ( am besten immer den wissenschaftlichen Namen parat haben)steht dann gilt das auch nur für den Blankaal alles andere Interessiert den der kontrolliert nicht, glaub mir!

Mal eine kleine Erklärung zu Frankreich:

In Frankreich gibt es eine Menge Gesetze, wie auch in D.
Die Franzosen sind aber ein Völkchen das sich nicht gern was verschreiben lässt, dementsprechend verhalten sie sich.
Wer sich mal den "Code de la Route" (französische STVO bzw.STVZO) anschaut, die Strafen sieht und dann beobachtet wie die Franzosen fahren, versteht was ich meine :grins.
In F wird nicht viel kontolliert und wenn du supernett bist wird auch mal über die ein oder andere Sache hinweg gesehen, jedoch wirst du kontrolliert und derjenige hat einen schlechten Tag, dann kannst dich warm anziehen.

Das mit dem Rhein und International das darfst mal einem Gendarmen in France erzählen, auf die Antwort von dem bin ich gespannt.........!:)
Französischer Boden,französische Gesetze.......!

Mein Tipp:

Alles was hier >klick
 
hab mir die Seite :www.peche67.fr mit google übersetzen lassen da mein französisch ned wirklich so gut ist.

Da steht dann : Anguille jaune = Gelbaal
Anguille argentée = Blankaal

Die Seite soll ja auch die offizielle Seite von Bas Rhin sein. An der habe ich mich immer orientiert soweit ich das verstanden habe.

Dachte auch wenn ich mich an die Regeln dieser Seite orientiere dann wird das schon passen. ABER mein Kumpel meinte eben das ich das vergessen solle und .... den rest hab ich ja schon geschrieben.
Da frag ich mich aber warum es franz. Gesetze gibt wenn ich die angeblich nicht beachten soll, sondern nur auf Internationale Gesetze achten soll, was auch immer da der Unterschied sein soll

Dieses Papier habe ich dazu erhalten als ich die Angelkarte gekauft habe : http://www.peche67.fr/telechargement/AP_reglementation/Reglementation_enD.pdf
 
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Die Seite soll ja auch die offizielle Seite von Bas Rhin sein. An der habe ich mich immer orientiert soweit ich das verstanden habe.

Dachte auch wenn ich mich an die Regeln dieser Seite orientiere dann wird das schon passen. ABER mein Kumpel meinte eben das ich das vergessen solle und .... den rest hab ich ja schon geschrieben.
Da frag ich mich aber warum es franz. Gesetze gibt wenn ich die angeblich nicht beachten soll, sondern nur auf Internationale Gesetze achten soll, was auch immer da der Unterschied sein soll

Dieses Papier habe ich dazu erhalten als ich die Angelkarte gekauft habe : http://www.peche67.fr/telechargement/AP_reglementation/Reglementation_enD.pdf

Hi,

die offizielle Seite des Department 67 ist diese >klickklick
 
Ok super danke schön. :prost
Werd ich auch weiterhin so machen.

Natürlich sollst du die Gesetze in Frankreich beachten, ich hab ja nur geschrieben das sie meisten Franzosen mit Gesetzen so ihre Probleme haben. :)
Sonst kann es teuer werden!

Damit meinte ich nicht dich, sondern die Aussage von meinem Kumpel.
Daher ja auch meine Frage hier im Forum.

Gruß Holger
 
Ok super danke schön. :prost
Werd ich auch weiterhin so machen.

Natürlich sollst du die Gesetze in Frankreich beachten, ich hab ja nur geschrieben das sie meisten Franzosen mit Gesetzen so ihre Probleme haben. :)
Sonst kann es teuer werden!

Damit meinte ich nicht dich, sondern die Aussage von meinem Kumpel.
Daher ja auch meine Frage hier im Forum.

Gruß Holger

Achso, ich dachte du hast mich falsch verstanden.
Dann ist es ja gut. :prost
Gruß
Pascal
 
Hi,

ich nochmal :)!
Es kann natürlich sein das sich im laufe des Jahres was geändert hat bezüglich des Fischen auf alle Aalarten und Frankreich erst nächstes Jahr mit entsprechend angepasster avis anuelle reagiert.
Um ganz sicher zu sein könntest du mal bei der angegebenen Adresse auf der Internetseite diesbezüglich nachfragen.
Nicht das die wirklich was geändert haben aber das Reglement nicht dementsprechend geändert haben.

Gruß
Pascal
 
Ich muss es einfach schreiben:
Gut das es in BaWü is da bleibt mehr für Hessen und Rlp übrig ;-)

Nebenbei bemerkt hab ich letztes jahr recht gute Aale gefangen und konnte kein rückgang der Bestände feststellen, dieses jahr war ich noch nicht auf Aal aus und kann nur vom Vorjahr sprechen aber ein Angelkollege hat dieses Jahr innerhalb weniger minuten 2 recht gute Stücke erbeuten könne als er drauf aus war.

Klar, das früher viel mehr Aale im Rhein waren allerdings waren es auch zeitweise weniger wegen der Wasserverschmutzung, es ist ein ewiges auf und ab und auf ihrem weg lauern etliche gefahren und die kleinsten sind die Angler, aber es ist wie immer:
Der kleine Mann muss darunter leiden während die Großen(Berufsfischer) sich den Beutel vollstopfen und ohne Rücksicht auf Bestände alles fangen was geht und wenns ein Verbot gibt, gibts auch Ausnahmegenehmigungen immerhin will die Politik ja keine Existenzen zerstören.
 
Zuletzt bearbeitet:
OH... ohne aal ohne mich aber zum glück wohn ich in niedersachsen!!!


naja die fische dürfen dann fett und saftig werden;)
 
Hi West,
dieses Zeichen ;-) ,ist sowas wie ein grinsend-zwinkender smiley,
sollte eigentlich den Sinn haben meine Aussage nicht allzuernst zu nehmen.

Wenn du meinen Beitrag allerdings auseinander reißt und dir nimmst was gerade passt veränderts du denn Sinn.
Im ernst zu nehmenden teil meines Beitrags schrieb ich auch das ich nicht auf Aal aus war bisher, also sozusagen eine persönliche Schonzeit bei mir bereits besteht.
Ich brauche keine Gesetze um mir klar zu werden das wenn ein Zielfisch selten gefangen wird es wohl besser ist auf eine andere Art auszuweichen, ich bin da relativ Flexibel :prost
Schönen Abend noch und Petri Heil:angler:
 
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