Ich gebe zu, dass ich auch gerne dieses Jahr auf Aale bislang gegangen bin.
Was ich jedoch noch nicht wußte: Der Aal ist gar nicht zum Verzehr geeignet!!!
Er ist hoch Schadstoff belastet!!!
Das mit der Schadstoffbelastung bei Aalen wußte ich bislang nicht. Ich habe dazu aber auch etwas gefunden, was die hier bei uns zuständige Behörde aus Rheinland-Pfalz dazu verfasst hatte. Daraus ist ersichtlich, dass von dem Verzehr von Aalen derzeit abgeraten wird!!!!
Also ich werde nicht mehr in nächster Zeit auf Aal angeln, zumindest nicht im Fluß!
Nur noch im See!
Merkblatt für Angler
Herausgegeben im August 2006
Seit mehr als 25 Jahren werden Flussfische in Rheinland-Pfalz regelmäßig
auf Rückstände der Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber und
auf chlorierte Kohlenwasserstoffe untersucht. Die Untersuchungen auf chlorierte
Kohlenwasserstoffe erstrecken sich u. a. auf Hexachlorbenzol (HCB)
und Hexachlorcyclohexan (HCH), seit 1984 auch auf nichtdioxinähnliche
Polychlorierte Biphenyle (PCB), die als verbreitete Umweltkontaminanten
zunehmend Bedeutung erlangt haben und für die in Deutschland seit 1988
eine Höchstmengenregelung existiert.
Dioxine und Furane werden seit Beginn der 90er Jahre in rheinland-pfälzischen
Flussfischen bestimmt. Für diese Stoffe gelten innerhalb der Gemeinschaft
seit 2001 Höchstmengenregelungen.
In jüngster Zeit wurde der Untersuchungsumfang auch auf die Stoffgruppe
der dioxinähnlichen PCB(dl-PCB,WHO-PCB)erweitert. Noch in diesem
Jahr wird ein gemeinsamer Höchstgehalt für Dioxine und dl-PCB in Kraft
treten. Aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge gibt es für die Summe
der Dioxine/Furane und dl-PCB einen Wert für die tolerierbare Aufnahme.
Danach beträgt die tolerierbare wöchentliche Aufnahme an Dioxinen
und dioxinähnlichen PCB 14 pg/Kilogramm Körpergewicht. Für einen
70 kg schweren Menschen beträgt die tolerierbare wöchentliche Aufnahme
demnach 980 pg. Zur Abschätzung gesundheitlicher Risiken wird die
Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung herangezogen.
Ministerium für Umwelt, Forsten
und Verbraucherschutz
Überschreitungen der für Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber)
gesetzlich festgelegten oder empfohlenen Höchstmengen treten in Fischen
in der Regel nicht auf.
Die Überschreitung gesetzlich festgesetzter Höchstmengen hat zur Folge,
dass davon betroffene Fische nicht in den gewerblichen Verkehr gebracht
werden dürfen. Die Verkehrsunfähigkeit besagt aber nicht, dass der Verzehr
solcher Fische bereits gesundheitsgefährdend ist.
Systematische Untersuchungen von Fischen aus Rhein, Nahe, Lahn, Ahr,
Sieg und dem Mosel-Saar-Einzugsgebiet auf Organochlorpestizide, auf
nichtdioxinähnliche PCB, auf Dioxine/Furane zeigen, dass Weißfische, wie
Rotaugen und Döbel, und Raubfische, wie Hechte, Zander und Barsche,
die geltenden Höchstmengen selten überschreiten. Bei Aalen hingegen ist
grundsätzlich mit einer hohen PCB-Konzentration zu rechnen, so dass die
Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. Die Untersuchungen auf dioxinähnliche
PCB ergab bei den Aalen sehr hohe Gehalte. Auch Weißfische
wiesen teilweise nicht unerhebliche Gehalte an dl-PCB auf.
Unter Berücksichtigung der tolerierbaren wöchentlichen Aufnahme
für Dioxine/Furane und dl-PCB resultiert folgende Verzehrsempfehlung:
Weißfische Empfohlene maximale wöchentliche Verzehrsmenge:
n Mosel-Saar-Einzugsgebiet, Lahn:
bis zu 2 Portionen à 230 g pro Woche
n Rhein, Nahe:
4-5 Portionen à 230 g pro Monat
n Sieg, Ahr:
2-3 Portionen à 230 g pro Woche
Aale Aufgrund der Untersuchungsergebnisse muss vom Verzehr
abgeraten werden.