Fuxx
Profi-Petrijünger
Hallo liebe Anglergemeinde,
ich habe mal eine Frage zum Niedersächsischen Fischereigesetz. Und zwar würde mich mal interessieren ob ich mich strafbar mache wenn ich meiner Freundin (besitzt keinen Angelschein) erlaube einer meiner Ruten mal auszuwerfen oder einzuholen, oder sogar einen Fisch, der angebissen hat, zu landen.
Natürlich habe ich im Fischereigesetz für Nds schon nachgeschaut, aber nicht wirklich einen aussagekräftigen Satz dazu gefunden. Gilt das einmalige Auswerfen oder Einholen der Rute schon als fischen im Sinne des Gesetzes?
Also ich weis das es in einigen Bundesländern erlaubt ist das "Helfer" einem Fischereischeininhaber bei der Ausübung des Angelns unterstützen dürfen, z.B. die Ruten einholen oder aber auch auswerfen, ich meine sogar gelesen zu haben das ein "Helfer" auch einen Fisch mit der Rute landen darf, nur nicht töten oder zurücksetzen.
Liebe Grüße
Michael
ich habe mal eine Frage zum Niedersächsischen Fischereigesetz. Und zwar würde mich mal interessieren ob ich mich strafbar mache wenn ich meiner Freundin (besitzt keinen Angelschein) erlaube einer meiner Ruten mal auszuwerfen oder einzuholen, oder sogar einen Fisch, der angebissen hat, zu landen.
Natürlich habe ich im Fischereigesetz für Nds schon nachgeschaut, aber nicht wirklich einen aussagekräftigen Satz dazu gefunden. Gilt das einmalige Auswerfen oder Einholen der Rute schon als fischen im Sinne des Gesetzes?
Also ich weis das es in einigen Bundesländern erlaubt ist das "Helfer" einem Fischereischeininhaber bei der Ausübung des Angelns unterstützen dürfen, z.B. die Ruten einholen oder aber auch auswerfen, ich meine sogar gelesen zu haben das ein "Helfer" auch einen Fisch mit der Rute landen darf, nur nicht töten oder zurücksetzen.
Liebe Grüße
Michael