gunbug1967
Neuer Petrijünger
Hallo in die Runde,
ich hoffe ihr könnt meine Verwirrungen entwirren:
ich habe mir seit langem wieder mal die Seligenstädter Karte geholt. Nach der HFO § 2 (Schonzeiten und Schonmaße) steht zwar die Rotfeder mit einer Schonzeit 15.03.-31.05., ich vermisse aber Fische wie das Rotauge/Plötze.
Heißt das, dass das Rotauge hier keine Schonzeit hat? In dem mir bekannten bayerischen Abschnitt bei Aschaffenburg haben beide Fische eine Schonzeit von 15.03.-31.05. (lokale Regelung für Unterfranken), dafür aber kein Mindestmaß, in Hessen hat die Rotfeder aber ein Mindestmaß von 20cm.
Bin für jede Hilfe dankbar. Habe auch schon gegoogelt, aber der eine schreibt so der andere so, hoffe ihr könnt mir helfen.
Nach meinem Dafürhalten ist dann das angeln auf Rotaugen im hessischen Teil (Seligenstädter Karte) auf Rotaugen erlaubt, da nicht in der HFO aufgeführt. In dem bayerischen Teil (der sich direkt anschliesst) hat aber das Rotauge zu disser Zeit noch Schonzeit.
Gruss
gunbug
ich hoffe ihr könnt meine Verwirrungen entwirren:
ich habe mir seit langem wieder mal die Seligenstädter Karte geholt. Nach der HFO § 2 (Schonzeiten und Schonmaße) steht zwar die Rotfeder mit einer Schonzeit 15.03.-31.05., ich vermisse aber Fische wie das Rotauge/Plötze.
Heißt das, dass das Rotauge hier keine Schonzeit hat? In dem mir bekannten bayerischen Abschnitt bei Aschaffenburg haben beide Fische eine Schonzeit von 15.03.-31.05. (lokale Regelung für Unterfranken), dafür aber kein Mindestmaß, in Hessen hat die Rotfeder aber ein Mindestmaß von 20cm.
Bin für jede Hilfe dankbar. Habe auch schon gegoogelt, aber der eine schreibt so der andere so, hoffe ihr könnt mir helfen.
Nach meinem Dafürhalten ist dann das angeln auf Rotaugen im hessischen Teil (Seligenstädter Karte) auf Rotaugen erlaubt, da nicht in der HFO aufgeführt. In dem bayerischen Teil (der sich direkt anschliesst) hat aber das Rotauge zu disser Zeit noch Schonzeit.
Gruss
gunbug