Gesetze -  Unter 18 nicht mehr ohne Aufsichtsperson

Bin kein Vereinsrechtler und Laie, aber ich denke, dass ein Verein durch eine Satzung, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird, Gesetze verschärfen darf. Natürlich nur, wenn andere Gesetze nichtverletzt werden

Gut. Ok. Überzeugt. :-)
Man sollte sich evtl. den Mitgliederbeschluss zeigen lassen, wo diese Regelung beschlossen wurde. Viele Vorstände kochen oftmals ihr eigenes Süppchen.

Immer daran denken, ihr als Vereinsmitglieder macht eure "Gesetze". Zumindest bei uns im Gartenverein passiert nix ohne Mitgliederbeschluss, wenn neue Regeln eingeführt werden. Und das dauert oftmals.:hahaha:
 
okay... ich werde' mich mal damit anfreunden!
gibt's gar keinen weg dagegen ?

Was habe ich denn geschrieben?:)
Lass Dir doch mal den Beschluss zeigen, die gesetzliche Regelung, die Satzungsänderung, Gewässerordnungsänderung oder was weiß ich.

Evtl. ist diese Anweisung gar nicht rechtskräftig, weil sie nie ordentlich beschlossen oder verabschiedet wurde. Erkundige dich doch mal.
 
Da du laut deiner angegebenen Postleitzahl aus der Steiermark kommst, gelten auch diese Gesetze für dich.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Dokumentnummer=LRST_6550_002

Hier mal ein paar österreichische Gesetzestexte zum Nachlesen.
http://www.oefg1880.at/deutsch/wissenswertes.htm

Hier noch für Tirol

http://www.tiroler-fischereiverband.at/rechtliches/ausuebung-des-fischfanges.html

http://www.tiroler-fischereiverband.at/rechtliches/tiroler-fischereigesetz.html

Ansonsten eben mal deine vereinsinternen Regelungen durchlesen , diese sind meist im Schein(deiner Jahreskarte) als ganzes oder separat als Zettel beigepackt!
Denn laut Gesetz deines österreichischen Bundeslandes dürftest du ab dem vollendeten 14.Lebensjahr mit bestandener Prüfung alleine Angeln gehen, weshalb davon auszugehen ist, daß es sich in deinem Fall um eine vereinsinterne Regelung handelt!
 
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Denn laut Gesetz deines österreichischen Bundeslandes dürftest du ab dem vollendeten 14.Lebensjahr mit bestandener Prüfung alleine Angeln gehen, weshalb davon auszugehen ist, daß es sich in deinem Fall um eine vereinsinterne Regelung handelt!
Laut Profilangabe ist er 13 und dürfte damit auch ohne vereinsinterne Regelung nicht allein angeln gehen.
 
Laut Profilangabe ist er 13 und dürfte damit auch ohne vereinsinterne Regelung nicht allein angeln gehen.

Lies mal seinen Eingangsthread, da geht es darum, daß Jugendliche unter 18Jahren in seinem Verein ab sofort nicht mehr alleine losziehen dürfen(anscheinend selbst mit bestandener Prüfung nicht), wenn du dann meinen letzten Post ließt erübrigt sich deine Antwort, daß er erst 13 Jahre alt ist, habe ich schon am Anfang gesehen, deshalb oben auch der Hinweiß auf das Gesetz seines Bundeslandes!

Da ich davon ausgehe, daß er demnächst 14 wird, evtl die Prüfung macht/gemacht und besteht oder bestanden hat, und deshalb diese Frage hier stellt!
 
Hab ich gelesen, Andreas. War auch nicht als Kritik gegen dich oder sonst wen gedacht, sondern lediglich als Einwurf auf folgende Passage seines Eingangspost's.

Da gäbe es auch mehrere Möglichkeiten, wie
- die Änderung des Bundeslandsgesetzes
- Zuzug aus einem anderen Bundesland Österreichs in dem man ab 12 Jahren mit bestandener Prüfung alleine losziehen darf
- er hat Leute, die für ihn die Aufsicht übernehmen
- oder er will uns hier nur veräppeln:hahaha:.

Alleine angeln unter 14 Jahren ohne Prüfung läuft sowieso nicht, in keinem BL in Österreich, wenn man sich mal alle Gesetze durchliest, gleiche Regelung wie in Deutschlands Bundesländern mit dem Jugendfischereischein.
Ab 14 Jahren ist die Prüfung Pflicht, bzw kann ab dem 12. oder 14.Geburtstag gemacht werden und im Normalfall dürfen sie dann auch alleine losziehen, wenn sie bestanden haben.
 
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