Ebenso kurz und knapp: falsch!
Beispiel: auf Brandenburger DAV-Vollgewässern ist Schleppen statthaft. Vollgewässer heißt: es handelt sich um ein reines DAV-Gewässer, das nicht gleichzeitig Produktionsgewässer eines Fischers ist.
Laut Gewässerordnung DAV Brandenburg muss ein Boot beim Fischfang auch nicht verankert sein ...
(4.6.1: Der Angler ist nicht verpflichtet, sein Boot bzw. Wasserfahrzeug beim Angeln zu verankern)
Thomas