Damit kann ich mich noch nicht ganz zufriedengeben Cliff
wenn man so mal im Internet googelt gibt es da recht gegenteilige Meinungen.
Schade ist eigentlich der falsche Thread dafür mal schauen vielleicht mache ich noch einen neuen passend zum Thema oder ein Admin könnte das ganze mal splitten.
Wenn ich mir euren §57 durchlese steht dort sinngemäß, ich muß beim Fischen zwingend einen Erlaubnisschein haben, ok soweit so gut, weiterhin muß ich entweder einen Fischereischein ODER meinen Personalausweis mitführen.
Da steht, zumindest in der hiesigen Forenfassung nichts von:
"Du MUSST einen Fischereischein besitzen um Angeln zu dürfen."
Selbst in eurem Fragenkatalog zur Fischerprüfung gibt es eine Rechtsfrage:
"Ist der staatliche Fischereischein in Niedersachsen zum Fischen notwendig?"
Antwort lt. mehreren prüfungsvorbereitenden Internetseiten-Seiten:
Nein, für kein Fischgewässer.
Und damit kommen wir zum VDSF e.V. bei dem eben in der Satzung steht, daß ich in Niedersachsen zum Erhalt eines Erlaubnisscheines zumindestens das Prüfungszeugnis vorlegen muß, womit ich schonmal nicht in Gewässern angeln darf, die unter dessen Knute stehen.
Das ist doch aber Vereinsrecht und bedeutet für mein Rechtsempfinden, wenn ich einen Fischereiberechtigten finde/kenne der mir eben ohne die Vorlage eben dieses Zeugnisses, zu dessen Überprüfung er nach Landesrecht nicht verpflichtet ist, einen Erlaubnisschein für sein Gewässer austellt, ich dort auch angeln darf....
Naja Gesetze sind schon manchmal kurios und nicht gerade eindeutig, was solls ich will mich mit keinem Niedersachsen streiten.
Das mit der Ostseekarte ist mir übrigens bekannt, als Ex-Rüganer verbringe ich auch dort gern meinen Urlaub, fahre aber nicht mit Kuttern raus, sondern mit einem privaten Boot, ist doch schön wenn man in solchen Gegenden Verwandschaft hat
In diesem Sinne
Martin, ders jetzt genau wissen will