TeamBockwurst
aka Dr.Esox
Moin moin,
habe nen Kumpel und Kollegen überredet den F-schein abzulegen. Nun war er sich anmelden und bekam von seiner Fischereibehörde die Auskunft dass es zur Prüfung eben nur diese Urkunde gibt und das zuständige Amt natürlich am Prüfungstag nicht geöffnet hat. Da er aber nach bestandener Prüfung zu mir an den Angelplatz stoßen will stellt sich folgende Frage. Genügt die Urkunde als Nachweis? Oder benötigt er erst den Fischereischein um angeln gehen zu dürfen?
Danke schonmal
Grüße
habe nen Kumpel und Kollegen überredet den F-schein abzulegen. Nun war er sich anmelden und bekam von seiner Fischereibehörde die Auskunft dass es zur Prüfung eben nur diese Urkunde gibt und das zuständige Amt natürlich am Prüfungstag nicht geöffnet hat. Da er aber nach bestandener Prüfung zu mir an den Angelplatz stoßen will stellt sich folgende Frage. Genügt die Urkunde als Nachweis? Oder benötigt er erst den Fischereischein um angeln gehen zu dürfen?
Danke schonmal
Grüße