Kuddel1968
Der, der den Fisch isst
Fischereischein
Hallo Wels,Hecht,Zander,Barsch
A = "normaler" Schein für Angler
B = Berufsfischer
Jugendfischereischein = erklärt sich von selbst.
Ohne Schein wird das nicht gehen, weil es ausdrücklich in der G-Ordnung steht "darf von den Inhabern eines Fischereischeines "A" ".
Ich würde aber mal beim LAV nachfragen, ob es dort so etwas wie eine "Nachtgenehmigung" gibt.
mfg
Ralf
Hallo Wels,Hecht,Zander,Barsch
A = "normaler" Schein für Angler
B = Berufsfischer
Jugendfischereischein = erklärt sich von selbst.
Ohne Schein wird das nicht gehen, weil es ausdrücklich in der G-Ordnung steht "darf von den Inhabern eines Fischereischeines "A" ".
Ich würde aber mal beim LAV nachfragen, ob es dort so etwas wie eine "Nachtgenehmigung" gibt.
mfg
Ralf