T
Torsten1
Gast
@Trout 1985
Deine Entscheidung.
Aber wenn Du der Meinung bist Du machst das so,braucht man sich auch nicht beschweren,wenn man angezählt wurde.
Und mehr ist Dir doch nicht passiert.
Deswegen kann die Fischereiaufsicht nichts dafür.
Denn Sie müssen nach der jeweiligen Gesetzeslage vorgehen.
Ob es uns passt oder nicht.
Sollte auch keine sein.Du brauchst mir keine Nachhilfe in Sachen Gesetze geben!Ich kenne die Gesetze und diese neuen Gesetze richten sich vorallem gegen Karpfenangler!Das ist ebend meine Meinung!
Deine Entscheidung.
Aber wenn Du der Meinung bist Du machst das so,braucht man sich auch nicht beschweren,wenn man angezählt wurde.
Und mehr ist Dir doch nicht passiert.
Deswegen kann die Fischereiaufsicht nichts dafür.
Denn Sie müssen nach der jeweiligen Gesetzeslage vorgehen.
Ob es uns passt oder nicht.