Versucht doch einfach mal ruhig zu diskutieren und lasst „ kernige und markige „ Aussagen weg und dann lest einfach genau eine Aussage und prüft diese auf rechtliche Aspekte (Verordnungen, Gesetze, Gewässerordnungen).
Was schrieb Andreas:
Diese Thema hatten wir am WE bei der FA- Schulung auch.
Wir gehen angeln um Fische zu fangen und zu Verwerten, merkt euch das endlich!
Eines ist sicher, ertappe ich Jemanden der einen gefangenen Fisch wiegt Fotografiert und dann zurück setzt gibt es eine saftige Anzeige!!!!!!!!!!!!
Laut Postleitzahl kommt er aus dem Land Brandenburg, also bezieht sich seine Aussage auch nur auf diesen Wirkungsbereich. Er hat sich als FA klar an die Richtlinien zu halten welche ihm die UfB und Fischereirechteinhaber (z. B. LAVB) vorgeben.
In der Gewässerordnung des LAVB sind z. B. dies bezüglich folgende Richtlinien vorgegeben:
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen.
Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Daraus geht klar hervor:
Ich kann einen Fisch zurücksetzen, oder muss (Schonzeit, Mindestmaß)
Aber
unmittelbar nach dem Haken lösen! Nicht erst noch „Wiegen und Vermessen„ !
Das gezielte Beangeln nur um Größe, Gewicht, Länge festzuhalten, ist eben verboten.
In jedem Fall ob gezielt oder Zufall ist es mir nicht gestattet, einen Fisch, den ich nicht verwerten kann oder will, zu messen und/ oder zu wiegen.
Warum ist mir das Wiegen und Messen untersagt (beim zurückgesetzten Fisch)?
Ganz einfach. Weil es für den Fisch unnötige Leiden und Stress bedeutet.
Da kommt das Tierschutzgesetz ins Spiel.
Was könnte nun der Grund sein, warum der LAVB solche Vorgaben in der Gewässerordnung macht.
- Natürlich das Tierschutzgesetz
- Verantwortungsvoller Umgang, Respekt dem Lebewesen Fisch gegenüber
- Aber ganz klar auch die Außendarstellung der Angler.
Es ist der Öffentlichkeit und anderen Naturschutzvereinen nicht zu vermitteln, dass Angler Fische zum Sportobjekt degradieren, bewusst unnötige Leiden eines Tieres in Kauf nehmen.
Fische fangen, sinnvoll verwerten ja, zurücksetzen wenn bestimmte Gegebenheiten es fordern (Schonzeit, Mindestmaß, für den Angler nicht verwertbar) ja, das wird akzeptiert oder ist vermittelbar.
Aber eben nicht das Unnötige zufügen von vermeidbaren Leiden. Wiegen, Messen, Fotostaffeln und dann releasen ist unnötig!
Landesverbände, Vereine, Angler usw. stehen genug im Fokus, oftmals durch solche Dinge eben auch negativ.
Deshalb untersagen auch immer mehr Landesverbände, Vereine usw. solche unnötigen Dinge und lassen es ahnden.
Und genau diese Anweisung hat Andreas. Und laut Information aus Brandenburg wird jetzt verstärkt darauf geachtet. Von daher kann man ihm keinen Vorwurf machen. Er setzt das, um was von ihm gefordert wird.
@ Hechtforelle
Es ging bei Andreas seiner Aussage nicht um untermaßige oder geschonte Fische.
Sondern um das unnötige Wiegen, Messen von Fischen, die zurückgesetzt werden sollen.
Also bitte nicht aus Argumentationsgründen irgendetwas mit einmengen.
LG Torsten