Hallo Zanderlui,
also ohne Dir zu nahe treten zu wollen.
Mir ist völlig egal ob Askari der größte Angelversender der Republik ist oder nicht.
Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (und nichts anderes ist eine AB) hat nun einmal auch einen Liefertermin zu enthalten.
Der Liefertermin wurde hier als "wird nachgeliefert" angegeben, was zwar etwas wage ausgedrückt ist, aber zumindest wird eine Lieferung angekündigt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Korrekt Arbeitende Unternehmen sind in der Lage, aufgrund Ihrer Position, Ihrem Verhältnis zu ihren Vorlieferanten oder aus sonstigen Gründen einen verbindlichen Liefertermin zu nennen und auch einzuhalten.
Aufgrund meines Berufs ist es nun mal so, daß ich mit AB´s und dem ganzen drumherum tagtäglich zu tun habe.
Von daher muss mir keiner ankommen nach dem Motto "Du musst ja da nicht bestellen".
Richtig....muss ich nicht.....aber Askari muss nach einer Auftragsbestätigung liefern und das ist eben nicht passiert.
Wenn Du das Geschäftsgebahren von Askari korrekt findest dann ist das ganz alleine Dein Ding und ja.....keiner wird Dich daran hindern dort weiterhin zu bestellen.....aber mir wird keiner vorschreiben können gegen Askari vorzugehen
)
Im übrigen solltst Du eventuell den kompletten Thread lesen, denn dann wüsstest Du, das in der ersten AB der Termin "wird nachgeliefert" geschrieben stand. Im Schriftstück welchem der Lieferung beilag wurde hingegeben geschrieben "Artikel zur Zeit vergriffen" und weiter hiess es dort "den zur Zeit vergriffenen Artikel können Sie bei Ihrer nächsten Bestellung erneut mitbestellen"
Und jetzt stelle ich einfach mal eine Frage in den Raum
Was wäre wenn ich den Artikel am heutigen Tag oder noch besser am Samstag (dem Tag der Lieferung) erneut bestellt hätte und dazu noch ein paar andere (man muss ja über den Mindestbestellwert kommen).......ja was wäre dann??????
Gruß
Halvdan
Gruß
Halvdan