Landesfischereiverordnungen -  Ködertest ohne „Angelkarte“?

Moinsen!
Meiner Meinung nach ist es für den FA Auslegungssache. Beispielsweise kann er auch unterstellen, der Haken sei gebrochen u. der "Ertappte" nutze schnell entschlossen diese Tatsache als Ausrede u. daß er nur eine entschärfte Fliege ausprobieren wolle. Wenn der FA seine Anzeige dann richtig formuliert u. begründet, dann hat er sogar gute Chancen, vor Gericht damit durchzukommen.
Und wenn`s auch, was wahrscheinlich ist, eingestellt wird, den Ärger u. die Lauferei hat man auf jeden Fall. Und kommt man an einen "PeTA-angehauchten"
Richter, kann`s auch noch ganz anders ausgehen. Auch damit muß man heute rechnen. Deshalb würde ich an Ronalds Stelle meine neuen Fliegen im ernsthaften Einsatz ausprobieren u. wenn eine dann nix taugt, sie eben nicht mehr binden oder sie abändern.
Gruß
Eberhard
 
Hallo Eberhard,

meinst Du nicht, dass es recht weit hergeholt ist, was Du gerade geschrieben hast? Ich meine, der Detlef ist FA und weiss ganz genau wovon er redet. Wir solltemn Ihm diesbezüglich ruhig Glauben schenken.Wir können uns jetzt über alle Eventualitäten unterhalten, dass war aber nicht meine Frage zu diesem Thema. Fakt ist, dass dieses Gerät so nicht fangfähig ist. Im rechtlichen Sinne ist es sogar absolut unrelevant, ob in meiner Tasche 100 "richtige" Fliegen sind, von Bedeutung ist dass, was ich an der Leine habe. Und das wäre auf mein Thema bezogen, eine "Fakefliege".

Gruß, Ronald

PS, bin gespannt, was der DAV und das Fischereiamt dazu sagt. Aber das wird hier wahrscheinlich auch noch angezweifelt
 
Moinsen!
Meiner Meinung nach ist es für den FA Auslegungssache. Beispielsweise kann er auch unterstellen, der Haken sei gebrochen u. der "Ertappte" nutze schnell entschlossen diese Tatsache als Ausrede u. daß er nur eine entschärfte Fliege ausprobieren wolle. Wenn der FA seine Anzeige dann richtig formuliert u. begründet, dann hat er sogar gute Chancen, vor Gericht damit durchzukommen.

Hallo Eberhard!

Was herrscht hier eigentlich teilweise für eine schlechte Meinung über die FA`s ? Sind wir Wegelagerer, Verschwörer...., wollen wir nur Schlechtes für die Angler ? Oder kann es vielleicht sein, dass wir im Interesse der ordentlichen Angler unsere Freizeit ans Bein binden, damit z.B. Schwarzangler immer weniger werden usw. Nach Deiner Meinung - jetzt unterstelle ich mal etwas - sind wir nur am Wasser unterwegs, weil wir nichts weiter zu tun haben und jedem Angler Böses wollen.... Kann ja wohl nicht Ernst gemeint sein, oder ?
Was soll hier bitte "Auslegungssache" sein? Ist kein Haken vorhanden, ist kein Fischfang möglich !!! Und zu "Unterstellungen" hatte ich mich ja schon geäußert.
Wenn ein FA daraus eine Anzeige "dann richtig formuliert" (ZITAT von Dir, Eberhard), sollte er als FA aufhören.

Gruß

Detlef
 
Na Detlef,

dass hast Du nun davon, dass du uns arme Angler über viele Jahre abzockst und sinnlos schikaniest. Und das nur aus einer Laune heraus und weil Du es zu Hause wahrscheinlich nicht aushälst und Deinen ganzen Frust an uns Anglern auslebst. (So, das war ein Scherz!!!)

Was soll denn ein FA auslegen? Doch wohl nicht das Gesetz, so wie er es gerade mal sieht? Ich denke, für Fischereiaufseher gibt es glasklare Richtlinien, an die er sich zu halten hat. Soweit ich weiss, werden Fischereiaufseher sogar staatlich vereidigt? Man schaut also bestimmt recht genau hin, wer so etwas tuen darf und wer es lieber nicht tun sollte.

Ich jedenfalls habe Respekt und Achtung vor denen, die so einen "Job" machen, der nicht einmal bezahlt wird, Freizeit kostet und ganz nebenbei noch ne menge Steß bedeutet, wenn er sich mit "Torten" am Wasser rumärgern muß.

Gruß, Ronald
 
Na Detlef,

dass hast Du nun davon, dass du uns arme Angler über viele Jahre abzockst und sinnlos schikaniest. Und das nur aus einer Laune heraus und weil Du es zu Hause wahrscheinlich nicht aushälst und Deinen ganzen Frust an uns Anglern auslebst. (So, das war ein Scherz!!!)

Hallo Ronald, jetzt haste mich durchschaut:).
Okay, jetzt werde ich "Jagdaufseher", die kennen mich noch nicht.
Da kann man bestimmt auch ne Menge abzocken....:)

Gruß

Detlef
 
Hallo Eberhard!

Was herrscht hier eigentlich teilweise für eine schlechte Meinung über die FA`s ? Sind wir Wegelagerer, Verschwörer...., wollen wir nur Schlechtes für die Angler ? Oder kann es vielleicht sein, dass wir im Interesse der ordentlichen Angler unsere Freizeit ans Bein binden, damit z.B. Schwarzangler immer weniger werden usw. Nach Deiner Meinung - jetzt unterstelle ich mal etwas - sind wir nur am Wasser unterwegs, weil wir nichts weiter zu tun haben und jedem Angler Böses wollen.... Kann ja wohl nicht Ernst gemeint sein, oder ?
Was soll hier bitte "Auslegungssache" sein? Ist kein Haken vorhanden, ist kein Fischfang möglich !!! Und zu "Unterstellungen" hatte ich mich ja schon geäußert.
Wenn ein FA daraus eine Anzeige "dann richtig formuliert" (ZITAT von Dir, Eberhard), sollte er als FA aufhören.



Hi Detlef,
Dein Engagement als FA ist mir aus manchen Beiträgen bekannt. Aber auch ich habe immer betont, daß ich mich nicht von FA-Kontrollen belästigt fühle, sondern sie für dringend notwendig halte. Ich wollte ja selbst mal FA werden, was aber ein "netter Mensch" hinter meinem Rücken verhindert hat.
Deshalb verstehe bitte meinen Beitrag nicht falsch.
Fast jede gesetzliche Regelung kann verschieden ausgelegt werden. Wäre das nicht so, wäre schon mancher Rechtsanwalt mangels Beschäftigung verhungert. Daher kann auch ein FA die Paragraphen des Fischereirechts verschieden auslegen, ohne daß man ihm deshalb unterstellen dürfte, er sei nur darauf aus, andere an zu schei...n. Wir haben als Kinder völlig ohne Haken, nur mit angebundenem Wurm, Fische gefangen. Deshalb wäre es nicht verwunderlich, wenn ein FA zu der Auffassung käme, an dieser Fake-Fliege könnte auch mal ein Fisch hängen bleiben. Schreibt er deshalb eine Anzeige, hat niemand das Recht, ihm Schikane vorzuwerfen. Und kommt ihm der Verdacht, daß es sich um eine schnell ersonnene Ausrede handelt, kann man ihm ebenfalls keinen Vorwurf machen, wenn er die Sache verfolgt.
Ich betonte ja bereits, daß die Sache vermutlich eingestellt würde, aber auch das liegt ganz allein am Richter. Auch unter Richtern gibt es verschiedene Meinungen. Das habe ich in meiner Dienstzeit oft genug festgestellt.
Aus diesem Grund - und das ist nun wieder meine persönliche Meinung - würde ich es nicht drauf ankommen lassen, sondern meine Fliegen an meinem Gewässer testen, wo ich angelberechtigt bin.
Gruß
Eberhard
 
Fast jede gesetzliche Regelung kann verschieden ausgelegt werden. Wäre das nicht so, wäre schon mancher Rechtsanwalt mangels Beschäftigung verhungert. Daher kann auch ein FA die Paragraphen des Fischereirechts verschieden auslegen, ohne daß man ihm deshalb unterstellen dürfte, er sei nur darauf aus, andere an zu schei...n.

Hallo Eberhard !
Vielleicht können wir uns auf Folgendes einigen:
Ronald hatte eine Frage gestellt, die sich an einem See in meinem Kontrollbereich abspielt. Ich habe dazu meine Meinung geschrieben und zu meiner Entscheidung, die Sache nicht zur Anzeige zu bringen, würde ich jederzeit stehen.
Darüber hinaus habe ich mit FA aus anderen Bundesländern gesprochen. Alle würden ebenso entscheiden. Sicherlich kann diese Meinugsäußerung nie 100 %ig sein, gibt aber, so denke ich, die überwiegende Einstellung zum geschilderten Problem wieder.

Gruß

Detlef
 
Hi Detlef,
der ehemalige 1. Vorsitzende meines örtlichen Angelvereines ist da gegenteiliger Meinung. Er ist auch schon viele Jahre FA. Als ich mal im Scherz sagte, ich könnte den 2. Vors., wegen dem ich den Verein damals verlassen habe, doch mal dadurch ärgern, daß ich ohne Haken dort mit der Fliegenrute werfen würde. Er sagt mir klipp und klar, daß das ein Verstoß gegen das Fischereirecht sei. Du siehst, es gibt auch gegenteilige Ansichten. Meiner Meinung nach wäre es schon ein wenig braun, jemanden deshalb anzuzeigen, aber die Möglichkeit besteht, daß es geschieht u. warum sich wegen eines Fliegentests Ärger einhandeln, wenn ich die Fliege auch in meiner Strecke testen kann.
Gruß
Eberhard
 
Hi Detlef,
der ehemalige 1. Vorsitzende meines örtlichen Angelvereines ist da gegenteiliger Meinung. Er ist auch schon viele Jahre FA. Als ich mal im Scherz sagte, ich könnte den 2. Vors., wegen dem ich den Verein damals verlassen habe, doch mal dadurch ärgern, daß ich ohne Haken dort mit der Fliegenrute werfen würde. Er sagt mir klipp und klar, daß das ein Verstoß gegen das Fischereirecht sei. Du siehst, es gibt auch gegenteilige Ansichten. Meiner Meinung nach wäre es schon ein wenig braun, jemanden deshalb anzuzeigen, aber die Möglichkeit besteht, daß es geschieht u. warum sich wegen eines Fliegentests Ärger einhandeln, wenn ich die Fliege auch in meiner Strecke testen kann.
Gruß
Eberhard

Hallo Eberhard!
Wie Du siehst, gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Thema.
Es liegt also beim FA, ob er sinnloserweise eine Anzeige fertigt, den Angler verärgert und sich "beliebt" macht, oder ob der FA das richtige Fingerspitzengefühl hat und die Sache lässt wie sie ist, weil es ohnehin so kommen würde, wie es Torsten1 bereits schrieb - Einstellung !

Gruß

Detlef
 
Dann sollten wir eine "fangfähigen" Angel vielleiccht mit einem fahrtüchtigem Auto vergleichen.

Fehlt bei einer Handangel das wichtiste Teil, der Haken, ist sie nicht fangfähig. Ein Auto ohne Motor mag von aussen immer noch gut aussehen, fahrbereit ist es nicht und somit zum Transport absolut ungeeignet.

Gut, der Vergleich mag hinken, aber einen Gedanken ist er wert.

Fliege 2
 
Aussagen für das Land Brandenburg

So nun mal einige Standpunkte/Aussagen für das Land Brandenburg.

Ja ich weiß die Frage bezog sich auf Berlin, aber, da beide Länder aneinandergrenzen, viele Berliner auch hier angeln, könnte sich prinzipiell auch im Land Brandenburg, die Frage stellen oder unter den Anglern in Brandenburg ganz generell.

Im Land Brandenburg, oder auf Gewässer des LAVB bezogen, gibt es von den entsprechenden Stellen, diese Aussage.

Fischereiaufsicht des LAVB :Kein Haken und Hakenbogen keine fangfertige Angel!
Deshalb kein rechtlicher Verstoß, bezüglich des TE Themas. Test der Versuchsfliege ohne Hakenbogen und Haken erlaubt!

OFB (Obere Fischereibehörde) Brandenburg: das Gleiche!

UFB meines Bereiches: Dieselbe Sicht, mit dem Vermerk“sollte ein FA dieses ahnden, auch nicht auf eine Owi/(Ordnungswidrigkeit) einlassen"!
Die UFB bekommt es auf den Tisch, stellt es ein, weil kein Verstoß usw. gegeben.
Der LAVB auch, wenn Pächter oder Eigner der Gewässer.


Unterm Strich. Kein Haken keine fangfertige Angel, damit alles i.O.

Diese Aussagen beziehen sich aber ausdrücklich auf die Thematik des TE.
Jetzt komme mir keiner mit fragwürdigen Aussagen zum Wollfaden usw.:augen
 
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