Landesfischereigesetze -  Kleinen Bruder mitangeln lassen

@access1979: warum machst du hier gleich so einen Terror? es wurde niemals etwas geschrieben, das er gleich ne Klage am Hals hat. Der TO hat gefragt ob er es offiziell darf und hat ne simple nette Antwort bekommen, das es die Rechtslage nicht zulässt. Punkt. Niemand hat ihm mit irgendwelcher Strafverfolgung gedroht, was im Zweifelsfall passieren könnte wurde vom hier schreibenden FA nicht angesprochen, wohl auch mit Absicht.

@TO: ich glaube Alter Däne wollte dich nicht angreifen, er hat jedenfalls dir die Rechtslage in einem sehr sachlichen Ton beigebracht. Was andres konntest du wohl kaum erwarten. Eine Absolution es trotzdem zu machen weil es im Zweifelsfall nur ne Ermahnung gibt wirst du nicht bekommen. Und zur Bemerkung mit "Wissen ist": wenn du in einem anderen BL angelst musst du dir nun mal die Regelungen beibiegen, vor allem wenn du anscheinend jetzt hier wohnst. Da gilt dann kein "da war es aber anders" mehr, wenn Kontrolle ist. Es ist also in deinem Interesse und somit ein gut gemeinter Ratschlag.
Den Tipp von mir einfach mit deinem Bruder in Brandenburg zu angeln würde ich beherzigen, denn da seid ihr beide voll legal unterwegs und mit 2 Ruten pro Person (bzw eine Spinn für dich, Regelung hier wie in Berlin) habt ihr am Ende auch mehr Chancen auf Fisch.

@alle anderen: Bevor sich hier wieder irgendwelche Schreihälse eingemischt haben und Quark zu irgendwelchen für den TO nicht geltenden Regelungen abgegeben haben war das ein ruhiger in einem sachlichen Ton geführter Thread. Ist es denn so schwer zu kapieren, das die Regelungen in NRW und weiß ich wo egal sind, wenn es um eine konkrete und keine allgemeine Fragestellung geht?
 
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@access1979: warum machst du hier gleich so einen Terror? es wurde niemals etwas geschrieben, das er gleich ne Klage am Hals hat. Der TO hat gefragt ob er es offiziell darf und hat ne simple nette Antwort bekommen, das es die Rechtslage nicht zulässt. Punkt. Niemand hat ihm mit irgendwelcher Strafverfolgung gedroht, was im Zweifelsfall passieren könnte wurde vom hier schreibenden FA nicht angesprochen, wohl auch mit Absicht.
Und dein bayrisches Nationalistengehabe kannste unterlassen, das will hier keiner hören.

@TO: ich glaube Alter Däne wollte dich nicht angreifen, er hat jedenfalls dir die Rechtslage in einem sehr sachlichen Ton beigebracht. Was andres konntest du wohl kaum erwarten. Eine Absolution es trotzdem zu machen weil es im Zweifelsfall nur ne Ermahnung gibt wirst du nicht bekommen. Und die Bemerkung mit Wissen ist: wenn du in einem anderen BL angelst musst du dir nun mal die Regelungen beibiegen, vor allem wenn du anscheinend jetzt hier wohnst. Da gilt dann kein "da war es aber anders" mehr, wenn Kontrolle ist. Es ist also in deinem Interesse udn somit ein gut gemeinter Ratschlag.
Den Tipp von mir einfach mit deinem Bruder in Brandenburg zu angeln würde ich beherzigen, denn da seid ihr beide voll legal unterwegs und mit 2 Ruten pro Person (bzw eine Spinn für dich, Regelung hier wie in Berlin) habt ihr am Ende auch mehr Chancen auf Fisch.

@alle anderen: Bevor sich hier wieder irgendwelche Schreihälse eingemischt haben und Quark zu irgendwelchen für den TO nicht geltenden Regelungen abgegeben haben war das ein ruhiger in einem sachlichen Ton geführter Thread. Ist es denn so schwer zu kapieren, das die Regelungen in NRW und weiß ich wo egal sind, wenn es um eine konkrete und keine allgemeine Fragestellung geht?

Dem ist nichts hinzuzufügen !:respekt

Du hast es verstanden und auf den Punkt gebracht.
 
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Soo,
ich glaube jetzt sind alle Missverständnisse (auch von meiner Seite aus) aus der Welt geschafft. aber trotzdem zur Info, weil hier viele so tun als hätte ich schon eine Straftat begangen: Das war lediglich eine Frage zur Information für mich, um eventuelle Straftaten zu vermeiden ;) (das gilt jetzt nicht für AlterDäne^^)


An alle, die kontruktive Beiträge geschrieben haben....ein Dankeschön :hops
 
Mach es doch einfach wie schon oben beschrieben und fahre mit deinem Bruder raus nach Brandenburg.
Das mache ich mit meinen beiden Neffen (12 j.) auch so. Einfach im Angelladen die DAV Fischereiabgabe für ein Jahr bezahlen und für das entsprechende Gewässer eine Tageskarte kaufen.
Dann kann dein kleiner Bruder ganz normal mit einer Friedfischrute angeln und
darf seine Fische auch selbstständig landen.

Kostet dich dann zwar einmal 15 € für die Jahresabgabe für deinen Bruder und meist so ca. 10-15 € für die Tageskarte, aber dann bist du auf der sicheren Seite.

Gruß :angler:
 
Hallo !

Ich nehme meinen klein Sohn fast 5 Jahre, auch schon zu kurztripps mit zum Fliegenfischen um die Ecke ans Wasser. Ihn bringe ich das werfen schon bei, und lasse ihn wenn eine Forelle beist auf Fliege oder Nymphe auch schon mal unter anleitung den Fisch landen. Er soll die ganze Fliegenfischdisziplin ja für sich endecken,und das geht nur wenn er weiß wie vernünftig er mit ein Lebewesen unzugehen hat, die Natur achtet und zu schätzen weiß,und von klein auf an lernt wie man Hege und Pflege am Wasser betreibt. Deswegen sollte so was jeder Fischerreiauseher nicht so ernst nehmen, und das mal schnell zum positiven auslegen wenn er so ein Knirps mit Angel sieht. Es gibt nichts schöneres als kleine Kinder langsam ans Angeln zu führen. Soll der Fischerreiaufseher lieber sehen,damit er mehr Schwarzangler erwischt, umd diese hart bestraft werden. Das ist doch viel viel wichtiger Leute ! Genießt es mit euern klein Brüdern, oder Kindern am Wasser zu sein. Denn sie wachsen so verdammt schnell ! :-)

MfG Aalfuchs
 
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