Aktuelles !
Eine Information des Staatl. Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf www.untersuchungsämter-bw.de
Am 28.07.08 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart ein durch das Koi-Herpesvirus (KHV) verursachtes Karpfensterben bei Wildkarpfen im Neckar gemeldet. Bereits Anfang Juli wurden im Landkreis Heilbronn zwei akute KHV-Ausbrüche bei Nutzkarpfen in Angelgewässern (Baggerseen) zweier Fischereivereine gemeldet. Das Koi-Herpesvirus hat nun also auch in den Nutzkarpfenpopulationen in Baden-Württemberg und sogar bei Wildkarpfen im Neckar, zugeschlagen.
Die KHV-Ausbrüche gehen mit massiven Verlusten einher. Die Erkrankung ist unheilbar. Da es sich um eine Viruserkrankung handelt, gibt es keine Medikamente, um die Fische zu heilen.
Die Koi-Herpesvirus-Infektion ist eine anzeigepflichtige Fischseuche. Daher wurden die betroffenen Gewässer durch die Behörde gesperrt, unter amtliche Aufsicht gestellt und ein Verbringungsverbot verhängt.
Höchstwahrscheinlich erfolgte die Einschleppung durch Besatz mit latent infizierten Karpfen (die gesund erscheinen).
Um Ihre Karpfenbestände vor dieser höchst ansteckenden und verlustreichen Fischseuche zu schützen, beherzigen Sie bitte die folgenden Biosicherheitsmaßnahmen:
- Der Zukauf latent infizierter Satzfische birgt das größte Risiko. Es sollte daher nur aus Betrieben zugekauft werden, die regelmäßig klinisch und virologisch vom Fischgesundheitsdienst mit negativem Ergebnis auf KHV untersucht werden. Der Lieferant muss versichern, dass die Fische aus untersuchten Beständen stammen.
(Bemerkung: auch andere Fischarten, z. B. Graskarpfen, können das KHV übertragen, ohne selbst daran zu erkranken!)
- Nutzkarpfen sollen nicht mit Zierfischen (z. B. Koi-Karpfen, Goldfische) zusammen gehalten werden
- Das Koi-Herpesvirus kann auch indirekt über verseuchte Gerätschaften (Netze, Kescher, Transportbehälter usw.), über verseuchtes Wasser, oder über Personen bzw. deren Schutzkleidung (z. B. Stiefel) übertragen werden! Daher müssen besonders beim Fischtransport Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden (wie bei den Forellenseuchen):
o Auslieferung von Fischen: Entkeimung des Transportfahrzeugs, der Transportbehälter, Gerätschaften und Stiefel des Fahrers mit einem geeigneten Desinfektionsmittel nach dem Abladen; nur eigene Gerätschaften verwenden! kein Antemperieren des Wassers auf dem Transportfahrzeug!
o Aufladen von Fischen: Personen, die Fische abholen wollen, müssen sich (Stiefel, Hände) und ihre Behältnisse und Geräte vor dem Aufladen desinfizieren; am sichersten sollten nur eigene Gerätschaften verwendet werden.
o Hinweise zur Desinfektion:
Eine Desinfektion muss fachgerecht durchgeführt werden. Insbesondere Kescher, Stiefel und Behältnisse mit unmittelbarem Fischkontakt müssen sehr sorgfältig desinfiziert werden. Ein Besprühen oder Eintauchen mit handelüblichen Desinfektionsmitteln ist hier angezeigt, dabei ist auf eine ausreichende Konzentration und Einwirkzeit sowie Materialverträglichkeit zu achten. Die UV-Strahlung der Sonne sowie Hitze haben starke entkeimende Eigenschaften und ergänzen die Desinfektion. Wenn die Geräte jedoch unmittelbar wieder zum Einsatz in Gewässer kommen, ist ein alleiniges Ab- bzw. Austrocknen von Geräten mit Fischkontakt nicht ausreichend.
Nur durch Vorsicht und Disziplin beim Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen bei Zukauf und Verkauf von Karpfen wird es hoffentlich gelingen, diese äußerst verlustreiche Fischseuchen von unseren Karpfenbeständen fern zu halten.
Infoblatt zu KHV: http://www.vfg-bw.org/pdf/info_khv_mlr.pdf