Hallo an alle,
vlt. kennt sich jemand aus . Unser Sohni angelt seit 1 Jahr mit einem Jugendfischereischein mit Papa mit.
Dieses Jahr verlangt der Angelverein, dem mein holder Gatte angehört, noch für Sohni eine zusätzliche Angelberechtigung die auch im Jahr nochmal was extra kostet. Er benötigt auf einmal ein eigenes Fangbuch.
Ich find das Blödsinn, weil er ja den Fisch den er fängt eh, sobald er das Trockene erreicht, in Papas Hände gibt, und er ihn ja auch bei sich eintragen kann , das heißt da die beiden ja eh immer zusammen angeln bzw ein Angeln ohne Papa nicht möglich ist..find ich das Geldschneiderei. Wo ist die gesetzliche Grundlage für eine solche Forderung. Bundesland Sachsen. Danke.
vlt. kennt sich jemand aus . Unser Sohni angelt seit 1 Jahr mit einem Jugendfischereischein mit Papa mit.
Dieses Jahr verlangt der Angelverein, dem mein holder Gatte angehört, noch für Sohni eine zusätzliche Angelberechtigung die auch im Jahr nochmal was extra kostet. Er benötigt auf einmal ein eigenes Fangbuch.
Ich find das Blödsinn, weil er ja den Fisch den er fängt eh, sobald er das Trockene erreicht, in Papas Hände gibt, und er ihn ja auch bei sich eintragen kann , das heißt da die beiden ja eh immer zusammen angeln bzw ein Angeln ohne Papa nicht möglich ist..find ich das Geldschneiderei. Wo ist die gesetzliche Grundlage für eine solche Forderung. Bundesland Sachsen. Danke.
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