Guten Abend,
ich habe mir die gesamte Diskussion durchgelesen und muss an dieser Stelle sagen: "Auf vier von fünf Seiten wird hier der Sinn verfehlt".
Mal abgesehen davon, dass sich die Teilnehmer hier teilweise persönlich angreifen was absolut unnötig ist, bleibt meiner Meinung nach der eigentliche Anstoß zu diesem Tread der Artikel des Herrn Resmer und der sollte hier auch besprochen werden.
In diesem Artikel berichtet Herr Resmer von "mehreren" Beschwerden, die ausgewertet wurden und ist dann der Meinung, allen Lesern des "Märkischer Angler" folgenden Paragraphen näher erläutern zu müssen:
1.7. Der Fischfang ist so auszuüben, dass eine gegenseitige Behinderung oder Störung der am Fischfang beteiligten Personen vermieden wird. Bei der Ausübung der Angelfischerei ist ein Abstand von mindestens 50 Metern zu stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereivorrichtungen einzuhalten (§ 17 Abs. 1 und 2 BbgFischO). Bei der Wahl des Angelplatzes hat der Zuerstgekommene das Vorrecht. Auf gekennzeichneten Behindertenangelplätzen haben Behinderte immer das Vorrecht, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eintreffens. Angelstege des LAVB stehen allen berechtigten Anglern zur
Nutzung zur Verfügung. Das Ausbringen von Bojen und anderen Kennzeichnungen in das Gewässer, um den in Anspruch genommenen Angelplatz abzugrenzen, ist nicht gestattet. Ein Angler kann maximal soviel Platz in Richtung Wasserfläche beanspruchen, wie er die von ihm gewählte Fangmontage selber werfen kann.
Man sollte wissen, dass o.g. Paragraph in den
Grundsätzen verankert ist und sich in keinster Weise mit der spezialiserten Angelei in welcher Form auch immer beschäftigt, sondern einfach die
Grundsätze im Umgang miteinander beschreibt und gewährleisten soll, dass jeder von uns den entsprechenden Platz und die Möglichkeit hat, sein Hobby auszuüben.
Da genau davon jeder Angler eine abweichende Vorstellung hat, kommt es natürlich zu Meinungsverschiedenheiten. Diese sollten aber nicht dazu diehnen, bestimmte Ausübungsarten durch Bestimmungen zu unterbinden sondern alle Angler auf gleiche und gerechte Weise zu behandeln.
Abgesehen davon, dass dieser Artikel auf Grund seiner Platzierung in der Gewässerordnung (Erinnerung:
Grundsätze) in keinem Fall ein Auslegeverbot mit dem Boot innerhalb des Wurfbereichs verbieten kann tut er dies auch inhaltlich nicht. Meiner Meinung nach ist der Wortlaut klar zu verstehen. Wer an dieser Stelle anders interpretiert, dem kann ich leider nicht folgen.
Weiterhin denke ich, dass jeder sich über die zunehmenden Einschränkungen die den Anglern auferlegt werden Klarheit verschaffen sollte. Meine Schlussfolgerung ist folgende:
- Unbestreitbar nimmt die Zahl der Bestimmungen und Einschränkungen zu.
- Auch unstrittig ist, dass das leider notwendig ist, um die Gewässer incl. Ufergebiete vor Beschädigung usw. zu schützen.
- Leider muss ich feststellen, dass ein positiver Effekt dieser Einschränkungen an vielen Gewässern in Berlin und Brandenburg leider nicht zu erkennen ist.
- Ich hoffe, niemand in diesem Forum behauptet jetzt, dass allein die Karpfenangler für diese Missständen verantwortlich sind.
- Meiner Meinung nach gibt es in jedem "Lager" schwarze Schafe.
- Überraschend ist allerdings, dass die zunehmenden Verbote (z.B. Bojen setzen und die ganze "Wetterschutzgeschichte") gerade die Ausübung der Ansitzangelei maßgeblich beeinträchtigen.
- Andere Angelarten, wie z.B. das Schleppangeln und Schleppangeln vom treibendem Boot aus werden (teilweise wieder) erlaubt.
- Die Schonzeiten z.B. für Hecht wurden in den letzten 10 Jahren fast oder sogar mehr als halbiert.
- Wenn also alle Angler im LAVB gleich gerecht behandelt werden sollen und der eigentliche Sinn aller Bestimmungen der Schutz und Erhalt der Natur ist, warum reguliert man dann nicht auch die Angelarten gleichmäßig.
Meine persönlichen Erfahrungen und Begegnungen sind bis auf wenige, leider sehr unangenehme Ausnahmen eher positiv. Leider mehren sich Negativberichte aus allen Richtungen. Scheinbar kann mit der derzeitigen Situation kein Angler, egal aus welchen Lager mehr zufrieden sein.
Ich bin Karpfenangler und das ist gut so!!!!
Meiner Meinung nach wird die Spezialisierung in alle Bereiche der Angelei immer mehr Einzug halten und auch der LAVB sollte diesem Umstand Rechnung tragen und entsprechend reagieren.
Am meisten würde ich mich freuen, wenn die Gewässerordnung auf ein A4-Blatt passen würde. Das würde nämlich bedeuten, dass die meisten Missverständnisse mit einer beidseitigen Entschuldigung abgetan wären und man sich wieder auf sein Hobby konzentrieren könnte und nicht in einem Internetforum über selbiges diskutieren müsste.
Mein Abschlussgruß an dieser Stelle gilt allen Anglern und Lesern dieses Forums.
Meine Bitte hier möchte ich nochmal kurz und knapp zusammenfassen:
Leute, konzentriert euch auf das Wesentliche und hört mit der mädchenhaften Jammerei auf!
Gruß, René