Differenziertheit
Hallo Max!
Mir ging es nicht darum, dass alles und jeder angezeigt wird, der mal was am Gewässer falsch macht, sondern um die Sachlagen, in denen, wie in dem Threat über Reißangler beschrieben, selbst die Behörden nicht gegen brutalste Missstände vorgehen. Natürlich richtet sich das ganze an Angler.
Zur Differenziertheit sei gesagt, dass wir gezielt auf diese und auf menschlich vernünftiges Einschreiten, also auf Sozialkompetenz, geschult werden, und dass unsere Gesetze und Erlasse ebenfalls darauf abzielen. Leider musste es erst zu einer Art Mini-Bürgerkrieg (AKW Brokdorf) kommen, eh man auf diese Idee kam. Das war allerdings lang vor meiner Zeit.
Ich finde es übrigens sehr differenziert, dass Du hier alle Carp-Hunter über einen Kamm scherst! Also ich hab schon viele gesehen, die nur mit einem Wurm am Haken gezielt und erfolgreich Karpfen angeln.
Ich weiß zwar, was du meinst, aber einige Karpfenangler könnten sich hier leicht beleidigt fühlen. Findest Du nicht?
Ich geb Dir nicht unrecht, dass es bestimmt einige Leute ohne Fischereischein gibt, die mehr vom Angeln unter haben, als viele mit Schein.
Die Argumentation hinkt allerdings an einer anderen Stelle:
Wenn jemand den Schein nicht hat, bekommt er keine Fischereierlaubnis. Das heißt, dass er für das Angeln auch nichts zahlt, und der Bewirtschafter des Gewässers auf den Kosten sitzen bleibt. Das ist ähnlich wie Diebstahl oder Schwarzfahren und heißt im Juristendeutsch Fischwilderei.
Wie willst Du das rechtfertigen? Was kann der Gewässerpächter dafür, dass jemand keinen Schein machen will? Soll er jetzt der Leidtragende sein?
Noch eine Kleinigkeit zur Notwendigkeit des Fischereischeines:
Ich halte ihn für richtig und wichtig. Wenn ich sehe wie oft am Wasser Blödsinn gemacht wird, sehe ich hier die Chance eine gewisse Auslese zu treffen und so "Vollidioten" einigermaßen vom Angeln abzuhalten. Bei uns in der Gegend hat ein Niederländer ein wunderbares Gewässer gepachtet. Er ist, und das als Ausländer, ein erbitterter Verfechter des deutschen Angelscheines und ein Feind der Urlaubsangelscheine für Ausländer. Er hat wohl fischereilich ziemlich schlechte Erfahrungen mit seinen Landsleuten gemacht...
@Thomas:
Die Fischereiaufseher werden von der Fischereibehörde für ihren Bereich bestellt. Das heißt, dass sie niemals über Landesgrenzen hinaus zuständig sind. Meistens beschränkt sich ihr Arbeitsbereich nur auf einen Kreis oder eine Kreisfreie Stadt.
Rein rechtlich kannst Du aber als Deutscher innerhalb ganz Deutschland zum Fischereiaufseher bestellt werden. Vereinsmitglied musst Du dafür allgemein nicht sein. Welche Anforderungen die Behörden intern haben weiß ich natürlich nicht. Aber fragen kost ja nix