Hallo Bonobo
Wer einen Fisch gezielt fängt und eh schon weiß, dass er ihn zurücksetzt, macht sich strafbar, weil er keinen triftigen Grund hat (Nahrungserwerb!)
Die Zeit, in der der Fisch ausserhalb des Wassers ist, um ihn zu wiegen, vermessen und photographieren, ist die eigentliche Tierquälerei ( laut Gesetzgeber ). Das heisst natürlich nicht, daß C & R grundsätzlich erlaubt
So verurteilte das Amtsgericht Bad Oeynhausen am 10.4.2001 nach einer Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes e. V. einen Angler, der in der Weser einen 44 Pfund schweren Karpfen angelte und wieder frei ließ. Der Angeklagte hatte gezielt auf Karpfen geangelt. Dabei benutzte er Boillies. Als der große Karpfen anbiß, wurde er von dem Angler nach einem bei einem solch kapitalen Fisch unvermeidbaren lang andauernden Drill an Land gezogen. Nach der Landung des Fisches löste er ihn vom Haken und legte ihn auf eine Waage. Dabei stellte er fest, daß der Karpfen 44 Pfund schwer war. Sodann postierte er sich mit dem Fisch auf den Armen vor einer von ihm aufgestellten Kamera und fotografierte sich mit Hilfe eines Selbstauslösers. Anschließend setzte er den Karpfen in die Weser zurück. Das Foto und die dazugehörigen weiteren Informationen über Fangort und umstände übermittelte der Angeklagte an die Anglerpresse, die einen entsprechenden Sensationsbericht veröffentlichte. In dem gezielten Angeln auf "Kapitale" allein zu dem Zweck, sich anschließend mit dem dicken Fisch fotografieren zu lassen, um sich in den Medien präsentieren zu können, sah das Gericht einen Verstoß gegen das TierSchG. Es hat das Angeln allein aus Freude am Drill, verbunden mit dem zusätzlichen Motiv der Selbstdarstellung als Tierquälerei qualifiziert. Mit solchen und ähnlichen Urteilen gehen die Gerichte in Deutschland gegen eine Art des Angelns vor, die mit dem Begriff Catch and Release bezeichnet wird.
Wer einen Fisch gezielt fängt und eh schon weiß, dass er ihn zurücksetzt, macht sich strafbar, weil er keinen triftigen Grund hat (Nahrungserwerb!)
Die Zeit, in der der Fisch ausserhalb des Wassers ist, um ihn zu wiegen, vermessen und photographieren, ist die eigentliche Tierquälerei ( laut Gesetzgeber ). Das heisst natürlich nicht, daß C & R grundsätzlich erlaubt
So verurteilte das Amtsgericht Bad Oeynhausen am 10.4.2001 nach einer Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes e. V. einen Angler, der in der Weser einen 44 Pfund schweren Karpfen angelte und wieder frei ließ. Der Angeklagte hatte gezielt auf Karpfen geangelt. Dabei benutzte er Boillies. Als der große Karpfen anbiß, wurde er von dem Angler nach einem bei einem solch kapitalen Fisch unvermeidbaren lang andauernden Drill an Land gezogen. Nach der Landung des Fisches löste er ihn vom Haken und legte ihn auf eine Waage. Dabei stellte er fest, daß der Karpfen 44 Pfund schwer war. Sodann postierte er sich mit dem Fisch auf den Armen vor einer von ihm aufgestellten Kamera und fotografierte sich mit Hilfe eines Selbstauslösers. Anschließend setzte er den Karpfen in die Weser zurück. Das Foto und die dazugehörigen weiteren Informationen über Fangort und umstände übermittelte der Angeklagte an die Anglerpresse, die einen entsprechenden Sensationsbericht veröffentlichte. In dem gezielten Angeln auf "Kapitale" allein zu dem Zweck, sich anschließend mit dem dicken Fisch fotografieren zu lassen, um sich in den Medien präsentieren zu können, sah das Gericht einen Verstoß gegen das TierSchG. Es hat das Angeln allein aus Freude am Drill, verbunden mit dem zusätzlichen Motiv der Selbstdarstellung als Tierquälerei qualifiziert. Mit solchen und ähnlichen Urteilen gehen die Gerichte in Deutschland gegen eine Art des Angelns vor, die mit dem Begriff Catch and Release bezeichnet wird.