Allgemein -  Freizeitvergnügen Angeln!

Hallo Bonobo

Wer einen Fisch gezielt fängt und eh schon weiß, dass er ihn zurücksetzt, macht sich strafbar, weil er keinen triftigen Grund hat (Nahrungserwerb!)

Die Zeit, in der der Fisch ausserhalb des Wassers ist, um ihn zu wiegen, vermessen und photographieren, ist die eigentliche Tierquälerei ( laut Gesetzgeber ). Das heisst natürlich nicht, daß C & R grundsätzlich erlaubt

So verurteilte das Amtsgericht Bad Oeynhausen am 10.4.2001 nach einer Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes e. V. einen Angler, der in der Weser einen 44 Pfund schweren Karpfen angelte und wieder frei ließ. Der Angeklagte hatte gezielt auf Karpfen geangelt. Dabei benutzte er Boillies. Als der große Karpfen anbiß, wurde er von dem Angler nach einem bei einem solch kapitalen Fisch unvermeidbaren lang andauernden Drill an Land gezogen. Nach der Landung des Fisches löste er ihn vom Haken und legte ihn auf eine Waage. Dabei stellte er fest, daß der Karpfen 44 Pfund schwer war. Sodann postierte er sich mit dem Fisch auf den Armen vor einer von ihm aufgestellten Kamera und fotografierte sich mit Hilfe eines Selbstauslösers. Anschließend setzte er den Karpfen in die Weser zurück. Das Foto und die dazugehörigen weiteren Informationen über Fangort und umstände übermittelte der Angeklagte an die Anglerpresse, die einen entsprechenden Sensationsbericht veröffentlichte. In dem gezielten Angeln auf "Kapitale" allein zu dem Zweck, sich anschließend mit dem dicken Fisch fotografieren zu lassen, um sich in den Medien präsentieren zu können, sah das Gericht einen Verstoß gegen das TierSchG. Es hat das Angeln allein aus Freude am Drill, verbunden mit dem zusätzlichen Motiv der Selbstdarstellung als Tierquälerei qualifiziert. Mit solchen und ähnlichen Urteilen gehen die Gerichte in Deutschland gegen eine Art des Angelns vor, die mit dem Begriff Catch and Release bezeichnet wird.
 
Hi Phillip,

dieses Problem ist mir bekannt. Doch rede ich hier von Beifängen. Muss ich das Rotauge töten, welches um 22:00 Uhr auf Tauwurm beißt, obwohl der Tauwurm für Aal gedacht war. Ich sehe da keine Verletzung des Tierschutzgesetzes o.ä. - da gibt es für mich nur eins. Zurück ins Wasser.

Wie handhabt Ihr es in der Praxis?
 
@ Bonobo
Da ich nichts finde und mir mein Verstand sagt: "Wenn ich ein Fisch nicht benötige, dann soll er leben" werde ich so weiter angeln. Ich finde es aber erschreckend, was man alles wissen muss, um angeln zu gehen. Da muss man ja Jurist sein!


Ich denke mal keiner kann mich zwingen, Fische, die ich nicht sinnvoll verwerten kann, abzuschlagen. Wenn es nicht mein Zielfisch ist, oder wenn er zu gross ist, werde ich ihn zurücksetzen. Allerdings sofort, ohne zu wiegen und Fotos zu machen.
Nur wenn man mir nachweist, daß ich lediglich um der Selbstdarstellung fische, d.h. photographieren, wiegen, vermessen, kann ich für C & R bestraft werden.
 
@ Phillip,

sorry, das glaube ich nicht ganz, das Du ohne ein Foto zu machen den riesen Fang wieder zurück setzt. Jeder freut sich doch über einen schönen großen Fisch und möchte auch andere daran teil haben lassen. Ich für meinen Teil freue mich darüber und mache auch dann ein Foto davon, aber das geht dann schnell damit der Fisch nicht unnötig lange seinem Element entzogen wird.

Petri Ellen
 
Ellen schrieb:
@ Phillip,

sorry, das glaube ich nicht ganz, das Du ohne ein Foto zu machen den riesen Fang wieder zurück setzt. Jeder freut sich doch über einen schönen großen Fisch und möchte auch andere daran teil haben lassen. Ich für meinen Teil freue mich darüber und mache auch dann ein Foto davon, aber das geht dann schnell damit der Fisch nicht unnötig lange seinem Element entzogen wird.

Petri Ellen

Na klar mache ich ein Foto,du musst ja nicht unbedingt sagen
das du den Fisch wieder eingesetzt hast .
 
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