Fischereischein -  Fischereischeinprüfung ohne Lehrgang?

hallo ich weis ncith ob das hier reingehört bin neu hier und wollte fragen wie man ein neues thema erstellt im forum ... könnt ihr mir helfen ? Wäre sehr net danke
 
@gettler

Schau mal hier nach:
http://www.lfv-weser-ems.de/verband/vorbereitungslehrgaenge.html

Da werden immerhin noch zwei Termine in diesem Jahr angeboten.

Ansonsten musst Du Dich mal einfach mal an den zuständigen Prüfungsbezirksbeauftragten direkt wenden und Dich erkundigen, wann noch Lehrgänge stattfinden:
http://www.lfv-weser-ems.de/verband/struktur.html

Der sächsische Fischereischein ist ungültig, wenn Du Deinen Hauptwohnsitz nicht ebenfalls in Sachsen hast. Gleiches könnte ich mir mit der Fischereischeinprüfung in Bremen und Hauptwohnsitz in Niedersachsen vorstellen.

Gruß Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, also bis jetzt habe ich noch keine eindeutige gesetzliche Verpflichtung für einen Lehrgang gefunden...

Und wegen des waidgerechten Umgang is kein Problem, diesen Freund von mir hab ich auch schon in DK zum angeln begleitet, er konnte mir sowohl den Herz- als auch den Kiemenrundschnitt zeigen(natürlich mit vorherigen betäuben:augen).

Ich werd einfach mal die Vereine fragen:)
 
Brauchst auch keine einzige gesetzliche Verpflichtung finden.
Wo willst Du Dich denn zur Prüfung anmelden.
Beim Landkreis, Stadt oder Gemeinde?
Pustekuchen.
Die Prüfungen und auch die Lehrgänge werden vom Landesverband des VDSF Niedersachsen
ausgerichtet und durchgeführt.
Und fast immer in Angelvereinen.
Und ich garantiere Dir das Du dort ohne den Nachweis einer Lehrgangsteilnahme nicht
zur Prüfung zugelassen wirst.
Ist auch in Ordnung so.
Dr Fischereischein beinhaltet ja nicht nur das Angeln an sich.
Mit dem Lehrgang wird Wissen das übers reine Angeln hinausgeht erworben.
Gewässerkunde, Fischkunde und auch Gesetzeskunde wird vermittelt.
Und wie Kaiserfisch oben in einem Beitrag geschrieben hat.
Wer dort aufgepasst hat braucht hier im Forum so manche Frage gar nicht stellen.
Aber egal, es ist wirklich so das wohl manche denken:
Ich will ja nur angeln und der Rest ist mir egal.
Diese Vögel haben meiner Meinung nach nichts am Wasser zu suchen.
Und dafür ist der Lehrgang gut.
Wer einfach zu faul oder nur fischgeil ist kriegt den Schei eben nicht.
Sehr gut so.
Und wenns in DAV Bundesländern möglich ist ohne Lehrgang.
Das sollte sich der dortige Verband mal nochmal gut überlegen es zu ändern.
Lehrgangspflicht einführen und so die Spreu vom Weizen trennen.
Genauso schwachsinnig finde ich auch die Regelung in BBG ohne Fischereischein auf Friedfische angeln zu dürfen. Die Grenzen sind einfach zu fließend.
Oder glaubt einer das ein Friedfischangler einen Hecht der auf einen eingeschleppten Wurm gebissen hat, ihn wieder zurücksetzt?
Was fürn Witz.
 
Nein das geht nicht.
Aber es gibt einen 1 Wöchigen crash-kurs. !!!
Damm hast du denn schein innerhalb von 1 Woche.
Gruß Lukas
 
@Harzer

für Brandenburg gilt:
ein an der Friedfischangel außerhalb der Schonzeit gefangener Hecht(oder anderer Raubfisch) braucht NICHT zurückgesetzt werden.

Gruß Jörg
 
Hi ,

kann ich nicht behaupten , in Bayern sind es 5 Bereiche (Gerätekunde, Gewässerkunde, Rechtskunde, Fischkunde , 5.habe ich vergessen , ist auch schon sehr lange her) zu je 12 Fragen.

mfg Jack the Knife

Hi Jack,

könnte es vielleicht Natur-, Tier und Umweltkunde gewesen sein?
Dann wäre es genau wie bei uns.
Allerdings ist die Fischkunde auch noch mal aufgeteilt in Allgemeine u. Spezielle Fischkunde.
 
Hi Nicki ,

die Fischkunde war/ist hier auch unterteilt in allgemeine und spezielle Fischkunde , aber das 5."Fach" ist mir entfallen .
Ich kann mich nicht mehr erinnern , ist auch schon viele Jahre (20+) her , daß ich den Schein gemacht habe .

mfg Jack the Knife
 
Hi,

nachdem die ursprüngliche Frage ja beantwortet wurde, ein paar "Gedanken" zu einigen aufgestellten Behauptungen:

wenn man bedenkt welche Fragen hier teilweise von "Anglern" gestellt werden , die würden nicht auftauchen , wenn sie die Kurse besucht und dort ein wenig aufgepaßt hätten .

Falsch! Diese Fragen werden von Anglern gestellt, obwohl sie die Kurse besucht haben.

Mit dem Lehrgang wird Wissen das übers reine Angeln hinausgeht erworben.

Richtig muß es heißen: könnte erworben werden, denn auch ohne das "Wissen" kann man sowohl den Lehrgang "überstehen" als auch die Prüfung bestehen.

Ich will ja nur angeln und der Rest ist mir egal.
Diese Vögel haben meiner Meinung nach nichts am Wasser zu suchen.
Und dafür ist der Lehrgang gut.

Ganz falsch! Keinen einzigen dieser "Vögel" führst du damit näher heran an das, was du, ich oder andere unter "Angeln" verstehen.

Wer einfach zu faul oder nur fischgeil ist kriegt den Schei eben nicht.

Zu schön um wahr zu sein. Den Schein bekommt jeder der will und etwas auswendig lernen kann. Mit erworbenem Verständnis für unser Hobby hat das aber auch gar nix zu tun.

Gruß Thorsten
 
Stimmt leider auch wieder Thorsten, gebe Dir da vollkommen recht.
Ich hätte es anders schreiben sollen.
Mehr erklärend wie Du.
@ Koalabär
Das, genau das ist ja das Wiedersinnige.
Warum muß der Fisch, für den zu angeln der Probant keine gültige Erlaubnis besitzt,
nicht wieder zurückgesetzt werden.
Mit welcher Begründung darf ein nicht Scheininhaber sich diesen Fisch aneignen?
Schwachsinniges Gesetz in Brandenburg
 
@Harzer

nun es wird in Brandenburg durch den Friedfischschein NICHT die Fischart eingeschränkt,sondern die Angelmethoden.

Gruß Jörg
 
Da sieht man doch, dass es selbst in einem Staat gewaltige Unterschiede in den jeweiligen Landesverordnungen gibt. Verrücktes Bürokratengetue, was nur unnötig Steuergelder verschlingt. Wie schon geschrieben wurde, ist es in Hessen nunmal so, dass der Träger der Lehrgänge den Azubi, mit Bestätigung der geleisteten Pflichtstunden, zur Sachkundeprüfung nur anmelden darf. Nicht anders als bei der Gesellenprüfung!
Der Unterricht als solches ist und war mir extrem wichtig, es wurde sehr viel ausgegraben, was in der Schule schon mal Thema war, z.B. Gewässerkunde und Natur- und Umweltschutz. Fand ich ganz interessant, mal wieder das Altgelernte aufzufrischen. Einige der Kammeraden haben die Tage dazu genutzt, um sich mit Bembel die Birne weich zu saufen, aber dennoch war es Sinnvoll. Was mir besser gefallen hätte, dass man den Vorbereitungslehrgang beim örtlichen Angelverein hätte machen können und somit die Kursgebühren mit der Aufnahmegebühr hätte verrechnen können. Das wäre sicher attracktiver für viele Neueinsteiger. Naja vieleicht kommt ja mal irgend ein Verein auf die Idee es so zu handhaben.

Gruß und Petri

Micha
 
@akpromotion

Die "Kursgebühren" würden leider dem Verein nicht zufliessen, sonst hätten die das schon längst gemacht. Vielmehr isses doch so dass die dem Kursleiter, der oftmals nicht im Verein tätig ist, zustehen. Das will auch keiner bemängeln.
 
Keinen verlängerung für mich

Erst mal möchte ich hallo zu allen sagen,
bin hier absolut neu.

Ich hoffe das meine Frage hier richtig eingestellt ist ?

Habe im Jan 2001 meine Fischereischein Prüfung in Hessen abgelegt wo es hies der gilt auch in Bayern. ( Wohnsitz in Bayern )
Habe dann auch meinen Fischereischein für fünf Jahre in Bayern bekommen,
pausierte dann aber Betriebsbedingt 5 Jahre jetzt wollte ich ihn wieder verlängern was aber laut Aussage meiner Gemeinde nicht mehr möglich ist.

Ich bekam dann ein Schreiben von der Landesanwaltschaft Bayern.

Hier nun meine Frage ?
Gibt es eine Möglichkeit dies Anzufechten.
 

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Erst mal möchte ich hallo zu allen sagen,
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Ich hoffe das meine Frage hier richtig eingestellt ist ?

Habe im Jan 2001 meine Fischereischein Prüfung in Hessen abgelegt wo es hies der gilt auch in Bayern. ( Wohnsitz in Bayern )
Habe dann auch meinen Fischereischein für fünf Jahre in Bayern bekommen,
pausierte dann aber Betriebsbedingt 5 Jahre jetzt wollte ich ihn wieder verlängern was aber laut Aussage meiner Gemeinde nicht mehr möglich ist.

Ich bekam dann ein Schreiben von der Landesanwaltschaft Bayern.

Hier nun meine Frage ?
Gibt es eine Möglichkeit dies Anzufechten.

Das läuft bei uns in Salzburg ähnlich. Wer 2 Jahre hindurch seine Angelkarte nicht verlängert der darf wieder zur prüfung antreten.
 
Erst mal möchte ich hallo zu allen sagen,
bin hier absolut neu.

Ich hoffe das meine Frage hier richtig eingestellt ist ?

Habe im Jan 2001 meine Fischereischein Prüfung in Hessen abgelegt wo es hies der gilt auch in Bayern. ( Wohnsitz in Bayern )
Habe dann auch meinen Fischereischein für fünf Jahre in Bayern bekommen,
pausierte dann aber Betriebsbedingt 5 Jahre jetzt wollte ich ihn wieder verlängern was aber laut Aussage meiner Gemeinde nicht mehr möglich ist.

Ich bekam dann ein Schreiben von der Landesanwaltschaft Bayern.

Hier nun meine Frage ?
Gibt es eine Möglichkeit dies Anzufechten.
Hi,

steht aber auch schon so im Bayrischen Fischereigesetz drin.

Liegt der Erstwohnsitz in Bayern, hat man auch dort die Fischerprüfung zu machen und nicht in einem anderen Bundesland, dieser bleibt solange gültig, wie er dir in Hessen ausgestellt wurde, ansonsten müßtest du ihn dort verlängern lassen.
Er gilt in Bayern schon, bis er abgelaufen ist, verlängert wird er allerdings hier nicht!
http://lfvbayern.de/media/files/AVBayFiG_200710.pdf

Nachzulesen in der PDF §2!
 
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