Carp--Hunter
Nachtangler
hallo ich weis ncith ob das hier reingehört bin neu hier und wollte fragen wie man ein neues thema erstellt im forum ... könnt ihr mir helfen ? Wäre sehr net danke
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Hi ,
kann ich nicht behaupten , in Bayern sind es 5 Bereiche (Gerätekunde, Gewässerkunde, Rechtskunde, Fischkunde , 5.habe ich vergessen , ist auch schon sehr lange her) zu je 12 Fragen.
mfg Jack the Knife
Bei uns in Hessen ist der Lehrgang vor der Prüfung pflicht. Ohne Lehrganf darf man dort nicht teilnehmen.
wenn man bedenkt welche Fragen hier teilweise von "Anglern" gestellt werden , die würden nicht auftauchen , wenn sie die Kurse besucht und dort ein wenig aufgepaßt hätten .
Mit dem Lehrgang wird Wissen das übers reine Angeln hinausgeht erworben.
Ich will ja nur angeln und der Rest ist mir egal.
Diese Vögel haben meiner Meinung nach nichts am Wasser zu suchen.
Und dafür ist der Lehrgang gut.
Wer einfach zu faul oder nur fischgeil ist kriegt den Schei eben nicht.
Erst mal möchte ich hallo zu allen sagen,
bin hier absolut neu.
Ich hoffe das meine Frage hier richtig eingestellt ist ?
Habe im Jan 2001 meine Fischereischein Prüfung in Hessen abgelegt wo es hies der gilt auch in Bayern. ( Wohnsitz in Bayern )
Habe dann auch meinen Fischereischein für fünf Jahre in Bayern bekommen,
pausierte dann aber Betriebsbedingt 5 Jahre jetzt wollte ich ihn wieder verlängern was aber laut Aussage meiner Gemeinde nicht mehr möglich ist.
Ich bekam dann ein Schreiben von der Landesanwaltschaft Bayern.
Hier nun meine Frage ?
Gibt es eine Möglichkeit dies Anzufechten.
Hi,Erst mal möchte ich hallo zu allen sagen,
bin hier absolut neu.
Ich hoffe das meine Frage hier richtig eingestellt ist ?
Habe im Jan 2001 meine Fischereischein Prüfung in Hessen abgelegt wo es hies der gilt auch in Bayern. ( Wohnsitz in Bayern )
Habe dann auch meinen Fischereischein für fünf Jahre in Bayern bekommen,
pausierte dann aber Betriebsbedingt 5 Jahre jetzt wollte ich ihn wieder verlängern was aber laut Aussage meiner Gemeinde nicht mehr möglich ist.
Ich bekam dann ein Schreiben von der Landesanwaltschaft Bayern.
Hier nun meine Frage ?
Gibt es eine Möglichkeit dies Anzufechten.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen