Fischereiaufseher

@ Mattes nach ein Führungszeugnis hat man nicht verlangt.
Ob man als Fischereiaufseher einen Angelschein besitzen muß weiss ich nicht. :confused:

MfG
 
Ich finde die Nachfrage von Mattes auch sehr interessant. Ich kenn nur die Berliner Regelungen, aber die sind ja schon recht klar.

Einem Vereinskontrolleur der nicht richtiger FA ist, würde ich keine Dokumente überlassen (da ja schon fraglich ist was der überhaupt kontrollieren darf). Wenn könnte der gerne die Polizei hinzu rufen, welche die Dokumente dann einzieht.

Was mich auch wundert, man liest immer wieder von FAs die erst mal 5 min mit einem unerkannt quatschen. Müssen die in anderen Bundesländern kein Dienstabzeichen tragen?
 
Vor zirka einem Jahr hat ein FA aus deiner Gegend einem Gewässerwart unseres Vereins seinen Fischereischein eingezogen, da dieser einen Umzug noch nicht eingetragen hatte.

Hi Mattes,

jetzt muß ich auch mal Nachfragen.

Ich habe mir grade meinen Schein nochmal angeschaut und festgestellt, dass man dort einen Umzug gar nicht eintragen kann. Da der Fischereischein ja ein Lichtbildausweis ist und als solcher nicht zwingend nur im Zusammenhang mit einem Personalausweis gültig ist - woher wusste der FA von einem Umzug? Oder hat der FA neben dem Fischereischein auch einen Personalausweis verlangt und dann die eingetragenen Daten verglichen? Ist ein FA dazu berechtigt sich einen Personalausweis zeigen zu lassen oder andersherum, muss ein Angler neben dem Fischereiausweis beim angeln auch zwingend einen Perso mit sich führen? Ich habe dazu keinerlei Hinweise gefunden...

Gruß Thorsten
 
Ich finde die Nachfrage von Mattes auch sehr interessant. Ich kenn nur die Berliner Regelungen, aber die sind ja schon recht klar.

Einem Vereinskontrolleur der nicht richtiger FA ist, würde ich keine Dokumente überlassen (da ja schon fraglich ist was der überhaupt kontrollieren darf). Wenn könnte der gerne die Polizei hinzu rufen, welche die Dokumente dann einzieht.

Was mich auch wundert, man liest immer wieder von FAs die erst mal 5 min mit einem unerkannt quatschen. Müssen die in anderen Bundesländern kein Dienstabzeichen tragen?

FA´s haben zum Beispiel in Bayern ihren "Dienstausweis"(mit Lichtbild) mitzuführen und eine Plakette/Dienstabzeichen sichtbar zutragen, hat er beides nicht vorzeigbar zur Hand, wird er auch keinesfalls meine Papiere zu Gesicht bekommen.
Hier stellen sich die meisten gleich mit " Fischereiaufsicht Herr XY, Petri Heil, Ihre Papiere bitte." und zeigen auch gleich ganz nach Vorschrift ihre Papiere und die Plakette vor.

Also mal ganz ehrlich, ich unterhalte mich mit den meisten Aufsehern eigentlich sehr gerne, gelegentlich wird dabei auch ein Kaffee oder auch mal ein Bier genuckelt, was ist da schon dabei, schließlich schreit es so aus dem Wald raus, wie man reinbrüllt, manche Fa´s mußten dies auch erst mal lernen, wie man sich verhält, manche dachten echt , sie wären was besseres
und führten sich auch dementsprechend auf, meist jüngere Leute, welchen aber der Weg auf den Boden der Tatsachen sehr schnell, aber ohne Gewalteinwirkung gezeigt wurde, wie soll man sich auch mit jemanden geistig Duellieren, wenn sich herraustellt, daß dieser unbewaffnet ist.:hahaha:


Hier mal ein Gesetzesauszug zum Betreff Fischereiaufsicht:

Fünfter Teil § 30 und 31

http://lfvbayern.de/media/files/AVBayFiG_200710.pdf

Weitere Informationen gibt es hier

http://lfvbayern.de/lfv/

@Thunfisch

Änderungen am Schein dürfen selbst nicht vorgenommen werden, dies müßte man auf der Gemeinde machen lassen, bei mir im Schein weicht auch die Adresse von der aktuellen Adresse ab, da habe ich bei mir auf der Gemeinde nachgefragt, da hies es eine Änderung sei nicht zwingend notwendig, da man ja den Personalausweis zusätzlich vorzeigen könnte.
Zudem ein Personalausweis ist immer und überall mitzuführen, zumal sollte dies Pflicht werden, da es einem viel Ärger und Gerenne erspart.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Jack the Knife

Sorry, wenn ich dich verbesser, aber niemand ist verpflichtet seinen Personalausweis mitzuführen.

PersAuswG § 1 schreibt vor, dass jeder deutsche Staatsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis besitzen muss, es sein denn, er besitzt einen gültigen Reisepass.

Eine Mitführungspflicht gibt es in Deutschland nicht.

Es ist zwar überaus hilfreich wenn man diesen immer dabei hat, und erspart
einem einiges, aber verpflichtet dazu ist man nicht.
 
Hi Mattes,

jetzt muß ich auch mal Nachfragen.

Ich habe mir grade meinen Schein nochmal angeschaut und festgestellt, dass man dort einen Umzug gar nicht eintragen kann.

Hi Thorsten,

auf meinem Fischereischein ist ein Umzug eingetragen.

Dem kontrollierenden "FA" wurde Fischereierlaubnisschein (Jahreskarte) und (Fünf-Jahres-) Fischereischein vorgelegt. Auf beiden stehen Adressen, die nicht übereinstimmten. Auf Nachfrage wurde ein Umzug genannt. Folge: Einzug des Schein mit Weitergabe an den Verband.

Da nun auch Spengler bestätigt, dass er kein Führungszeugnis vorlegen musste, gehe ich nun noch mehr davon aus, dass jener, sowie er selber keine FAs im Sinne der behördlichen FAs sind, sondern solche, die der Verband an seinen eigenen Strecken entsendet.

Ein Sicherstellen von behördlichen Dokus ist somit nicht rechtens.

Irre ich mich?

@ Spengler: In NRW gibt es die Richtlinie, dass nur FA werden darf, wer min. 10 Jahre einen Fischereischein inne hat, zudem ein einwandfreies P.-Führungszeugnis, sowie die persönliche Kompetenz besitzt.
 
@ Mattes Da nun auch Spengler bestätigt, dass er kein Führungszeugnis vorlegen musste, gehe ich nun noch mehr davon aus, dass jener, sowie er selber keine FAs im Sinne der behördlichen FAs sind, sondern solche, die der Verband an seinen eigenen Strecken entsendet.

So schauts aus ich darf als FA nur an unsere Verbansgewässer Kontollen durchführen. Ich habe an Privatgewässer nicht zu suchen als FA.

Wie lange du einen Fischereischein besitzt spielt keine rolle,ob du jetzt 10 Jahre oder erst 3 Jahre einen Angelschein hast. Als FA kann sich jeder vorschlagen lassen. Jugendfischereischein zählt nicht darunter.

MfG
 
@ Jack the Knife

Sorry, wenn ich dich verbesser, aber niemand ist verpflichtet seinen Personalausweis mitzuführen.

PersAuswG § 1 schreibt vor, dass jeder deutsche Staatsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis besitzen muss, es sein denn, er besitzt einen gültigen Reisepass.

Eine Mitführungspflicht gibt es in Deutschland nicht.

Es ist zwar überaus hilfreich wenn man diesen immer dabei hat, und erspart
einem einiges, aber verpflichtet dazu ist man nicht.

Lieber dabei haben, als hinterher unnötiges Gerenne!

Der Perso ist bei mir im Geldbeutel, der Reisepaß zu Hause.

Soweit ich mich erinnern kann wurde in meiner niederbayrischen Heimat, auf Grund der Grenznähe und einigen anderen Gründen, als nach dem Balkankonflikt Anfang 1990 viele Ex-Jugoslawen hierher kamen, zur Erleichterung der Personenkontrolle eine Art Mitführungspficht eingeführt, das ist eben verinnerlicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moinsen!
Eine Verpflichtung, Papiere nach einem Wohnungswechsel umschreiben zu lassen, besteht (soweit ich weiß bundesweit) nur für den Personalausweis und den Fahrzeugschein. Beide Dokumente müssen innerhalb von 1 Woche nach dem Umzug zum Ändern der Behörde vorgelegt werden. Selbst der Führerschein muß jedoch nicht die aktuelle Anschrift enthalten. Der Bundesfischereischein natürlich ebensowenig. Und das macht ihn ebensowenig ungültig, wie den Führerschein. Meiner Meinung nach darf ein FA nur wegen nicht aktueller Anschrift den Bundesfischereischein nicht sicherstellen, sofern die Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist.
Gruß
Eberhard
 
Zumal einige Gemeinden ja auch hingehen, und die Adresse gar nicht ändern.
Bei meinem umzug von NRW nach Niedersachsen wurde lediglich die Gültigkeit verlängert. Von 5 Jahre auf unendlich.
Auf nachfragenteilte man mir mit, um die Adresse ändern zu lassen, müßte ich den Schein neu beantragen ( inkl aller Gebühren).
Ich würde dann einen neuen Schein bekommen, mit neuer Adrese, und mitlerweile neuen Namen
Wäre aber nicht Notwendig, da der Schein lediglich belegt das man seine Prüfung abgelegt hat, und zum angeln befugt ist.
 
Einem Vereinskontrolleur der nicht richtiger FA ist, würde ich keine Dokumente überlassen (da ja schon fraglich ist was der überhaupt kontrollieren darf). Wenn könnte der gerne die Polizei hinzu rufen, welche die Dokumente dann einzieht.

Was mich auch wundert, man liest immer wieder von FAs die erst mal 5 min mit einem unerkannt quatschen. Müssen die in anderen Bundesländern kein Dienstabzeichen tragen?

Einem Vereinskontrolleur müssen die Angelpapiere nur dann zur Einsichtnahme vorgezeigt werden, wenn sich der Angler an dem entsprechenden Vereinsgewässer befindet. Sind die Papiere ungültig, sollte in jedem Fall die Polizei bzw. ein "Voll"-FA hinzugezogen werden, um die ungültigen Papiere einzuziehen. Es sei denn (was ich mir kaum vorstellen kann), die Vereinskontrolleure sind zur Einziehung von Dokumenten ausdrücklich ermächtigt (hier würde mich allerdings auch die rechtliche Grundlage interessieren).

Zur Frage Dienstabzeichen:
Ich kenne es nur so, dass ich bei einer Kontrolle das Diestabzeichen zu tragen habe bzw. ich es vorzeigen muss, wenn ich an den zu Kontrollierenden herantrete. Zusätzlich zeige ich sofort meinen FA-Ausweis.
Damit habe ich mich legitimiert und kann die Kontrolle durchführen.

Gruß

Detlef
 
Ist ein FA dazu berechtigt sich einen Personalausweis zeigen zu lassen

Ein ehrenamtlicher FA hat keine Polizeigewalt.
Daher ist er nicht berechtigt, Personalausweise zu verlangen. Hier bliebe nur der Weg über die Hinzuziehung der Polizei, um an die Personalien zu gelangen.
Der FA kann um den Personalausweis bitten, der Angler muss dieser Bitte allerdings nicht nachkommen. In meinen 10 Jahren FA-Tätigkeit ist es mir bisher nur 3x passiert, dass sich der Betroffene weigerte, mir den PA zu zeigen. In diesen Fällen wurde die Polizei gerufen, die auch recht zügig erschien. In den anderen Fällen wurde der PA freiwillig gezeigt - es kommt eben auf den Ton und die Argumente an.

Gruß

Detlef
 
Wir hatten in Duisburg mal einen FA an der Ruhr, der im Hauptberuf Besitzer eines Radio/Fernsehgeschäftes war. Der kam mit seinem Firmenkombi vorgefahren, stieg aus im weißen Kittel und begann, Kontrollen durchzuführen. Alle zeigten ihre Papiere. Ich war der letzte in der Reihe und fragte ihn (obwohl ichs wußte u. obwohl ich ihn kannte) mit welchem Recht er die Papiere zu sehen verlangte. Weil er dann etwas energischer wurde, hielt ich ihm meinen Polizei-Dienstausweis unter die Nase, den ich immer bei mir trug und fragte ihn, ob er seine Pflicht vielleicht nicht kenne. Da erst bequemte er sich, Ausweis u. Marke vorzuzeigen, worauf ich ihm auch die Papiere zeigte. Er meinte als Entschuldigung, wenn er in grüner Jacke mit der großen Plakette am Revers auftauche, seinen alle Schwarzangler sofort weg. Da hatte er vermutlich recht, denn der Fluß ist dort zeimlich gerade u. die Ufer auf weite Strecke einsehbar. Ich wies ihn darauf hin, daß gegen seine "Tarnung" eigentlich nichts einzuwenden sei, nur müsse er sich dann unaufgefordert ausweisen. In der Folgezeit hatte er sich dann an meinen Hinweis gehalten.
Gruß
Eberhard
 
Dem kontrollierenden "FA" wurde Fischereierlaubnisschein (Jahreskarte) und (Fünf-Jahres-) Fischereischein vorgelegt. Auf beiden stehen Adressen, die nicht übereinstimmten. Auf Nachfrage wurde ein Umzug genannt. Folge: Einzug des Schein mit Weitergabe an den Verband.

Hallo Mattes !

Wenn ich mir diesen Fall ansehe, muss ich sagen, dass die Einziehung doch übertrieben erscheint. Hier sollten die Gründe akzeptiert werden und der Hinweis gegeben werden, die Anschrift im Fischereischein durch die UFB bei Gelegenheit ändern zu lassen. Damit wäre die Sache für mich erledigt.

Gruß

Detlef
 
Eine Verpflichtung, Papiere nach einem Wohnungswechsel umschreiben zu lassen, besteht (soweit ich weiß bundesweit) nur für den Personalausweis und den Fahrzeugschein. Beide Dokumente müssen innerhalb von 1 Woche nach dem Umzug zum Ändern der Behörde vorgelegt werden. Der Bundesfischereischein natürlich ebensowenig. Und das macht ihn ebensowenig ungültig, wie den Führerschein. Meiner Meinung nach darf ein FA nur wegen nicht aktueller Anschrift den Bundesfischereischein nicht sicherstellen, sofern die Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist.
Gruß
Eberhard

Hallo Eberhard !

Soweit mir bekannt, gibt es keinen Bundesfischereischein, sondern nur Fischereischeine der einzelnen Bundesländer.
Daher besteht auch die Pflicht, den Fischereischein umzutauschen, wenn ich meinen Hauptwohsitz in ein anderes BL verlege.
Mache ich dies nicht, könnte es arge Probleme geben.
Beispiel:
Ein Sportfreund wohnte in Brandenburg und hat auch den Fischereischein aus Brandenburg. Er verlegt seinen Hauptwohnsitz nach Berlin, ohne den Fischereischein in einen Berliner FS zu tauschen, ist er nicht berechtigt, Angelkarten für Berliner Gewässer zu erhalten. (so ist die Regelung in Berlin)

Sicherlich sollte man dem Sportfreund hier eine angemessene Frist einräumen - zum Ablauf des Kalenderjahres, damit die entrichteten Beiträge für das laufende Jahr nicht zum Fenster hinausgeworfen sind. Kann der Sportfreund nachweisen, dass der Umzug im laufenden Jahr erfolgte, gäbe es den Hinweis, den FS zum nächsten Jahr zu tauschen und die Sache wäre okay für mich.

Gruß

Detlef
 
Hallo Detlef,
habe mir gerade mal meinen Fischereischein genau angeschaut. Ich fand nirgendwo einen Hinweis, daß er nur für NRW gültig ist. Schonmaße u. Schonzeiten sind zwar als die in NRW gültigen deklariert, aber es steht nirgendwo, daß der Schein nicht auch außerhalb von NRW gültig ist. Ist das vielleicht nur eine Berliner Regelung? Ich bekomme doch auch in Bayern, Thüringen u. Saarland, wo ich bisher außerhalb von NRW gefischt habe, anstandslos gegen Vorlage meines Fischereischeines einen Erlaubnisschein ausgestellt. Meine Ausgabe des Fischereirechts NRW ist zwar nicht mehr die Neueste, aber ich fand da nichts von einer Ummeldepflicht oder darüber, daß der Schein bei Umzug in ein anderes Bundesland geändert werden muß. Beim Umzug innerhalb von NRW besteht ganz sicher keine Umeldepflicht. Das weiß ich sicher.
Gruß
Eberhard
 
habe mir gerade mal meinen Fischereischein genau angeschaut. Ich fand nirgendwo einen Hinweis, daß er nur für NRW gültig ist.

Hallo Eberhard!
Natürlich ist Dein Fischereischein auch in allen BL gültig, da besteht überhaupt kein Zweifel - und dennoch ist es ein Fischereischein des BL NRW und kein Bundesfischereischein. Gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeins kann ich mir in jedem BL einen Fischereierlaubnisvertrag / Angelkarte kaufen, wenn (so kenne ich es aus Berlin) das BL, welches den Fischereischein ausgestellt hat identisch ist mit dem Bundesland, in dem ich meinen Hauptwohnsitz habe. (sollte es in anderen BL andere Regelungen geben, wäre es für mich interessant und dennoch neu)


Ich bekomme doch auch in Bayern, Thüringen u. Saarland, wo ich bisher außerhalb von NRW gefischt habe, anstandslos gegen Vorlage meines Fischereischeines einen Erlaubnisschein ausgestellt.

Ja natürlich, denn Du bist ja dann ein "Gastangler" aus einem anderen BL, der einen gültigen Fischereischein des BL NRW, der auch in NRW seinen Hauptwohnsitz hat, vorlegen kann.

Meine Ausgabe des Fischereirechts NRW ist zwar nicht mehr die Neueste, aber ich fand da nichts von einer Ummeldepflicht oder darüber, daß der Schein bei Umzug in ein anderes Bundesland geändert werden muß.

Diese Ummeldepflicht besteht in Berlin und soweit mir bekannt, auch in Brandenburg.

Beim Umzug innerhalb von NRW besteht ganz sicher keine Umeldepflicht. Das weiß ich sicher.

Da stimme ich Dir zu, denn Du behälst ja Deinen Hauptwohnsitz im gleichen BL.

Gruß

Detlef
 
.....
Ein Sportfreund wohnte in Brandenburg und hat auch den Fischereischein aus Brandenburg. Er verlegt seinen Hauptwohnsitz nach Berlin, ohne den Fischereischein in einen Berliner FS zu tauschen, ist er nicht berechtigt, Angelkarten für Berliner Gewässer zu erhalten.....

Hallo Detlef,

so ganz glauben kann ich das nicht. Ein Angler, egal aus welchem Bundesland, bekommt doch auch für Berlin eine Angelkarte. Ich kann mit meinem Berliner Fischereischein doch auch in Bayern Angelkarten kaufen.

Gruß, Fliege 2
 
Ein Angler, egal aus welchem Bundesland, bekommt doch auch für Berlin eine Angelkarte.

Hi Fliege,

nichts anderes hat Detlef geschrieben:

Natürlich ist Dein Fischereischein auch in allen BL gültig, da besteht überhaupt kein Zweifel - und dennoch ist es ein Fischereischein des BL NRW und kein Bundesfischereischein. Gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeins kann ich mir in jedem BL einen Fischereierlaubnisvertrag / Angelkarte kaufen, wenn (so kenne ich es aus Berlin) das BL, welches den Fischereischein ausgestellt hat identisch ist mit dem Bundesland, in dem ich meinen Hauptwohnsitz habe.


Zudem war erwähnt:

Ein Sportfreund wohnte in Brandenburg und hat auch den Fischereischein aus Brandenburg. Er verlegt seinen Hauptwohnsitz nach Berlin, ohne den Fischereischein in einen Berliner FS zu tauschen, ist er nicht berechtigt, Angelkarten für Berliner Gewässer zu erhalten.....

Daraus ergibt sich die Umtauschpflicht des Fischereischein bei Landeswechsel des Hauptwohnsitzes. In NRW nach 3 Monaten fällig. Du ziehst hierher (aus einem anderen BL) und kannst Angeln. Wohnst du länger als 3 Monate hier, ist umschreiben angesagt. Dazu kann die Behörde, je nach Gusto des Sachbearbeiter auch noch mal die Vorlage deines Prüfungszeugnis verlangen.
 
so ganz glauben kann ich das nicht. Ein Angler, egal aus welchem Bundesland, bekommt doch auch für Berlin eine Angelkarte. Ich kann mit meinem Berliner Fischereischein doch auch in Bayern Angelkarten kaufen.

Hi !

Bitte lies Dir noch mal meinen Beitrag in Ruhe durch und auch das, was Mattes geschrieben hat. Da findest Du die Antwort.
Entscheidend ist, dass der Fischereischein aus dem BL ist, in dem ich meinen Hauptwohnsitz habe.

Gruß

Detlef
 
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