Kleine Anmerkung, die aber bestimmt schon jeder von euch kennt
Seit dem 01.04.2008 gilt das neue Waffengesetz, wonach es verboten ist: "feststehende Klingen über 12cm in der Öffentlichkeit mit sich zu führen"
"Ein Verstoß gegen WaffG §42a wird als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (WaffG §53)."
Falls ihr an einem Vereinssee angelt sollte es kein Problem sein; aber gerade an öffentlichen Seen und Flüssen und besonders auf dem Weg dorthin sollte man sich dessen bewußt sein.
Wollte letzten sommer meine Messer (18-25cm Klingen) zum Profischleifer bringen, bin mit Rad über Rot
(sollte man nicht) und wurde prompt kontrolliert.
DAS WAR EIN THEATER!!
Als ob ich gerade jemand abstechen will; u8nd das obwohl die Messer mit Küchenpapier umwickelt, mit Gummibändern umspannt UND in einer Tupperdose waren!!!!
Klar, ist auch Sache wer kontrolliert und wie eng er das sieht; wollte nur darauf aufmerksam machen; denn Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!!
Für alle die es nachlesen wollen:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
MfG,
Philip