Hallo !
Um diese Sache mal zu klären habe ich vorhin mit einem Polizisten den Fall erläutert .
Dieser sagte mir das ich in sehr wohl in eine solch beschilderten Strasse fahren darf . Auch wenn ich nur um den See spazieren gehen möchte , darf ich dort reinfahren und auch Parken ( Wenn es denn erlaubt ist und nicht durch Parkverbotsschilder verboten wird ) .
Hiermal ein kleiner Textauszug :
Unter Anliegerverkehr ist zu verstehen der Fahrzeugverkehr der Anlieger und der Verkehr mit Fahrzeugen zu diesen Anliegern, oder allgemeiner: der Verkehr von und zu den in der gesperrten Straße liegenden Grundstücken und Geschäften. Anlieger ist dabei jeder, der rechtliche Beziehungen zu den an die gesperrte Straße angrenzenden und nur von dort her betretbaren Grundstücken oder den auf ihnen errichteten Anlagen gleich welcher Art hat (Eigentümer, Mieter, Pächter wie Grundbesitzer, Geschäftsinhaber, Jagdpächter, Fischereiberechtigte). Unter den „Verkehr mit den Anliegern“ fallen die Besucher der Anlieger im weitesten Sinne: private Besucher, Lieferanten, Angestellte usw.
So damit ist dieser Fall für mich abgeschlossen . Ich werde zum Angeln , sollte ich jemals in solche Situation kommen , in solch eine Strasse fahren und dort auch Parken . Es sei denn das dies , augrund anderer aufgestellter Schilder , untersagt ist . Solltet andere dies nicht machen , weil sie angst haben mit dem Gesetz in konflikt zu geraten , wünsche ich nur frohes Schleppen .
MfG
Jimminy, ich behaupte jetzt mal rotzfrech.....hier irrst Du gewaltig und der Polizist, wenn es denn einer war müsste es besser wissen.
Dein Textauszug, den ich bereits auf der ersten Seite verlinkt habe, schließt den Spaziergänger aus. Es sei denn, Du schaffst es, einen Rechtsbezug zu Feld, Wald oder Wiese zu konstruieren.