Tierschutzgesetze -  Catch and Release Verboten ?

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@ Altangler

Anstand?

gehört dazu nicht auch nicht von oben herab zu reden?!?

Ich zietiere:

Da ich fast dreimal so alt bin wie du ,verzeihe ich dir die törichte Äußerung , so geht man nicht miteinander um
Und das ist nicht der erste satz dieser art der gefallen ist.

abgesehen davon das das alter fast nichts damit zu tun hat.
Jemand der 70 tage (ganze Tage+nächte) im jahr fischt sticht locker den durchschnittsangler mit 50 jahren aus was erfahrung angeht.


Wie es in den Wald hineinschallt so schallt es auch wieder heraus!

Und zum thema sachlich

Wenn du dir mal meine beiträge anschaust wirst du sehen das die fast alle sehr sachlich sind.

Jetzt schließe Ich dieses thema entgültig für mich weil Ich keine lust habe mich weiter aufzuregen.
 
Sehr gut beschrieben Hechtsee-Fischer bin da deiner Meinung.
Nen Beispiel: Bei uns im Verein isses gestetzt halt wie normal Gefangende Fische die über dem Mindestmaß liegen zu betäuben und zu töten.
Gehe ich aber mal ne runde Blinkern und fange an 2-3 guten Stellen innerhalb von 30 min gute Hechte kann ich wieder nach hause gehen weil nur 2 Hechte pro Tag mitgenommen werden dürfen ( laut Vereins gesetz)
Dafür mach ich mir doch nicht den Weg um 30 min zu Fischen.


C & R an die Macht !!!!!!!!!
 
Da erstens, wie Achim schon gesagt hat, dieses Thema bereits existiert...
und zweitens das Thama: Ist C&R verboten oder nicht? gar nicht mehr behandelt wird, schließ ich das Thema jetzt bis auf weiteres.


Noch ein kurzes und abschließendes Wort zur Rechtslage:

In Deutschland ist generelles und planmäßiges C&R durch das Tierschutzgesetz verboten!
Erlaubt ist hingegen selektive Entnahme.

Kurz gesagt bedeutet dies:
Man darf nicht gezielt auf große Fische ansitzen um ein Foto zu machen und diese dann zurück zu setzen.
Unerwünschten Beifang, z.B. ein großer Hecht bei der Forellenfischerei oder ähnliches, darf man schonend zurücksetzen, wen dies möglich ist.

Ziel der Fischerei muss grundsätzlich aber der Nahrungserwerb sein. Dies ist bei der individuellen Sportfischerei der einzige rechtlich anerkannte Grund fürs Fischen.
 
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