Allgemein -  Bissanzeiger: Krach am Wasser :(

Naja dafür sind ja die Bissanzeiger! Damit ist es ja Beaufsichtigt! Das Gesetzt gibt es ja deswegen, weil man nicht will das da ein Fisch unnötig lange einfach an der Schnur ist udn sich zu tode zappelt! Das passiert ja nicht!
 
Hi Walter ,

dies gilt keineswegs als unbeaufsichtigtes Angeln !

Ob ich jetzt im Stuhl sitze und vor meinen Angelruten einpenne oder im Zelt/Wetterschutz sitze/liege spielt dabei auch keine Rolle , da ich ja anwesend bin .

Da ich gerne Nachtangeln gehe , nur wenn ich Arbeit habe kann ich nicht die ganze Nacht wach bleiben , also geht es per Bißanzeiger daß ich doch mal ein Nickerchen hinlege , alles gesetzlich erlaubt und keineswegs verboten , da befindest du dich auf dem Holzweg !!!

mfg Jacky1
 
Hi Walter ,

dies gilt keineswegs als unbeaufsichtigtes Angeln !

Ob ich jetzt im Stuhl sitze und vor meinen Angelruten einpenne oder im Zelt/Wetterschutz sitze/liege spielt dabei auch keine Rolle , da ich ja anwesend bin .

Da ich gerne Nachtangeln gehe , nur wenn ich Arbeit habe kann ich nicht die ganze Nacht wach bleiben , also geht es per Bißanzeiger daß ich doch mal ein Nickerchen hinlege , alles gesetzlich erlaubt und keineswegs verboten , da befindest du dich auf dem Holzweg !!!

mfg Jacky1


Jacky, Du bist Dir da zu 100% sicher?
Ich frage nur weil ich da schon was anderes erlebt habe, sowohl in Bayern als auch in Thüringen.
Gestzlich erlaubt:confused: wo kann man das nachlesen?
 
Hi Walter ,

dies gilt keineswegs als unbeaufsichtigtes Angeln !

Ob ich jetzt im Stuhl sitze und vor meinen Angelruten einpenne oder im Zelt/Wetterschutz sitze/liege spielt dabei auch keine Rolle , da ich ja anwesend bin .

Da ich gerne Nachtangeln gehe , nur wenn ich Arbeit habe kann ich nicht die ganze Nacht wach bleiben , also geht es per Bißanzeiger daß ich doch mal ein Nickerchen hinlege , alles gesetzlich erlaubt und keineswegs verboten , da befindest du dich auf dem Holzweg !!!

mfg Jacky1

hallo jacky,bin allerdings auch Walters Meinung!!! das man nicht den ganzen Angeltag nur auf seine ruten starrt,ist klar. mal im Gebüsch verschwindet wegen Notdürfe usw oder ein gutes Buch zur Hand nimmt oder halt anderweitig abgelenkt ist und deswegen ein biss nicht mitbekommt,wird wohl der Hauptgrund gewesen sein,warum man Bissanzeige erfunden hat!!! denke mir,das sie nicht als Wecker für schlafende angler die ihre aufsichtspflicht mit dem bewusten schlafen verletzen,erfunden wurden!!!
 
Schlafen beim Autofahren ist verboten...aber schlafen beim angeln :confused:
Bin auch schon oft genug am Tag eingeschlafen...wo liegt da der Unterschied zu Nachts :confused: Wenn der Fisch am Tag während ich schlafe seine Runden mit meiner Rute im Schlepptau durch den See zieht,kann das auch nicht gut für ihn und andere sein :) Dann lieber gleich mit Bissanzeiger gefischt und alles bleibt an seinem Platz :engel
Gruß MB :trost
 
Schlafen beim Autofahren ist verboten...aber schlafen beim angeln :confused:
Bin auch schon oft genug am Tag eingeschlafen...wo liegt da der Unterschied zu Nachts :confused: Wenn der Fisch am Tag während ich schlafe seine Runden mit meiner Rute im Schlepptau durch den See zieht,kann das auch nicht gut für ihn und andere sein :) Dann lieber gleich mit Bissanzeiger gefischt und alles bleibt an seinem Platz :engel
Gruß MB :trost

Darum geht es ja nicht. Es geht um die Aufsichtspflicht der Ruten.
Kann ein Bissanzeiger dies übernehmen und ist das wirklich gesetzlich geregelt?
 
wenn ich 3 oder 4 tage auf karpfen fische oder sonst irgend ein fisch muss man doch irgendwann auch mal schlafen verstehe nicht was das mit aufsichtspflicht zu tun hat?
 
wenn ich 3 oder 4 tage auf karpfen fische oder sonst irgend ein fisch muss man doch irgendwann auch mal schlafen verstehe nicht was das mit aufsichtspflicht zu tun hat?

Mir wurde gesagt, Ruten raus wenn geschlafen wird.
Dies taten die "Herren" mit erhobenen Zeigefinger, trotz Bissanzeiger.
Dann erfolgte eine Belehrung, ich habe die Ruten ständig zu beaufsichtigen.
Deshalb meine Frage.

Angelfischerei

(1) Bestandteil der Handangel muß eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben. Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) ist nur ein Köder je Handangel zulässig.

(2) Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.


So, nun ihr wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo

meine rmeinung nach kommt es wie schon gesagt auf die situation an, wenn man mehrere tage angelt, ist es wohl das klügste und vernünftigste , elektonische bissanzeiger zu verwenden,

wenn ich jedoch angler sehe, die tagsüber neben den ruten sitzen und elektronische bisanzeiger verwenden, unterhalten sie damit meißt den gesamten see, bzw umgebung

am besten ist es dann, wenn man sich noch von den ruten entfernt,, und dann mit der ausrede kommt, ja, aber ich hatte doch das funkgerät ind er tasche, das hat dann für mich wenig mit angeln zu tun.

meine meinung also für die nacht effektiv, aber sonst unnötiger spielkram

weltmeister2010
 
Mir wurde gesagt, Ruten raus wenn geschlafen wird.
Dies taten die "Herren" mit erhobenen Zeigefinger, trotz Bissanzeiger.
Dann erfolgte eine Belehrung, ich habe die Ruten ständig zu beaufsichtigen.
Deshalb meine Frage.

das ist mir neu von sowas habe ich noch nie gehört. mag sein das es in manchen vereinen solche regeln gibt aber ich halte sie für schwachsinnig.
die pieper wurden ja nicht umsonst erfunden und dann noch mit funksystem und was weiss ich nicht noch mit welchem schnick schnack.ich werde auf jedenfall weiterhin meine augen zu machen wenn ich müde bin.
finde jeder sollte es handhaben wie er es möchte so lange der fisch nicht drunter leidet versteht sich
 
Jacky, Du bist Dir da zu 100% sicher?
Ich frage nur weil ich da schon was anderes erlebt habe, sowohl in Bayern als auch in Thüringen.
Gestzlich erlaubt:confused: wo kann man das nachlesen?


Bayern haben eh ein anderes Deutschland! Die haben immer etwas strenger als der Rest von good Old Germany!:nein


PS: Bayern hatte auch ein Nachtangelverbot, oder hat es noch teilweise!
 
Hi Spaik ,

ich habe damit noch nie Probleme gehabt , egal in welchem Bundesland oder Urlaubsland ich gefischt habe , keiner hat über den Einsatz der Bißanzeiger gemeckert oder gesagt ich müsse die Ruten rausnehmen .

Es gibt keinen Paragraphen , der mir den Einsatz und die Nutzung dieser Geräte verbietet , egal ob ich wach bin oder schlafe .

Die Aufsichtspflicht bedeutet nur , daß ich in der Nähe meiner Ruten sein muß , nicht aber daß ich dabei nicht schlafen darf .
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht wäre gegeben , wenn ich außer Sichtweite der Ruten (mehr als10- 20m) wäre , was aber niemals der Fall ist , da meine Ruten immer vor meinen Wetterschutz 2-4m aufgebaut auf einem Rod-Pod liegen .

So habe ich es auch von mehreren Fischereiaufsehern erklärt bekommen , und werde es auch weiter so praktizieren .
Wenn ich an einem mir unbekannten Gewässer angeln möchte erkundige ich mich vorher , wie es zB vereinsintern geregelt ist oder welche Bestimmungen oder Sonderbestimmungen es gibt oder gelten .

Rein gesetzlich ist der Einsatz keineswegs verboten , Ausnahmen sind Vereinsregelungen !!!

Bayern hat schon seit Jahren kein Nachtangelverbot mehr , allerdings verbieten es manche Vereine nachwievor , aber dies steht hier nicht zur Debatte !!

mfg Jacky1
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, alles gut und schön aber.......

Fischereiordnung
des Landes Brandenburg sagt;
Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.

Deshalb habe ich Jacky ja gefragt, wo ich das nachlesen kann. Oder ist es mal wieder reine Auslegungssache? Kann aber nicht sein, steht ja da, durch den Angler.

Es geht mir mehr um diesen Satz......also geht es per Bißanzeiger daß ich doch mal ein Nickerchen hinlege. Verletze ich dann meine Aufsichtspflicht, trotz Bissanzeiger?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Spaik ,

du verletzt die Aufsichtspflicht keineswegs , wenn du dich schlafen legst und dabei die Bißanzeiger benutzt .
Andere benutzen Aalglocken , ihre Bremse an den Ruten , oder andere mechanische oder elektrische Sachen dafür .
Aber es kann auch sein , daß dies wieder Auslegungssache ist und in jedem Bundesland anders gesehen oder gehandhabt wird .
Steht allerdings nichts in den zur Angelkarte gehörigen Dokumenten , wie es gehandhabt oder ausgelegt wird , dann würde ich es so manchen wie immer , eifach die Dinger benutzen .

@ Allrounder nrw

Außerdem habe ich hier schon geschrieben , daß die Teile bei mir nur Nachts an sind und untertags kaum/nie , da ich ja wach bin .

mfg Jacky1
 
Also ich verstehe wiederum diese Diskussionen nicht.Alles was ich zum Nachtangeln benutze sind Hilfsmittel ( Glocke,Bißanzeiger) welche mir den Biß eines Fisches erleichtern sollen,das besagt noch lange nicht,wie schon Spaik richtig beschrieben hat,das ich mich schlafen legen kann und den Geräten überlasse ,wenn ein Fisch beißt.ZUr schonenden Fischwaid,bin ich für einer ansässigen Ruten Aufsicht:Ich betrachte diese ganze Diskussion,nur als Ausreden der
Bequemlichkeit.Nun bin ich gespannt,welche Gegenreaktionen wieder zu tage treten lg Walter
 
Na logo ist es etwas bequemer, als sich 30 cm vor die Rutenspitze zu setzten bei Nacht und zu schauen! ( Ohne Knicklicht ) Früher gabs nur Autos ohne ESP und ABS! Ist es nun auch schlecht ein Auto zu benutzen, dass diese neuen Sachen besitzt!?

Ich hatte noch nie ein problem hier in Rheinlandpfalz mit einem Aufseher und habe mir wirklich gesagt über so etwas auch noch nie einen Kopf gemacht!

Wer will kann doch mit dem Fortschrit gehen oder etwa nicht?

Mal gespannt auf die Reaktion! :D
 
Na logo ist es etwas bequemer, als sich 30 cm vor die Rutenspitze zu setzten bei Nacht und zu schauen! ( Ohne Knicklicht ) Früher gabs nur Autos ohne ESP und ABS! Ist es nun auch schlecht ein Auto zu benutzen, dass diese neuen Sachen besitzt!?

Ich hatte noch nie ein problem hier in Rheinlandpfalz mit einem Aufseher und habe mir wirklich gesagt über so etwas auch noch nie einen Kopf gemacht!

Wer will kann doch mit dem Fortschrit gehen oder etwa nicht?

Mal gespannt auf die Reaktion! :D

Meinste nicht,das Dein Vergleich mit dem Auto,überhaupt nicht dazu passt!Das es ein Fortschritt ist,hat außerdem keiner bezweifelt.Auch mit den Kontrollen,der FischereiaufseherKann es unterschiefliche Auslegungen geben,da jedes Bundesland seine eigenen Gesetze macht:also streiten wir uns weiter,da es ja auch sehr viel Freude macht.lg Walter
 
Nein, warum Streiten? Ich wollte mir nur mal Luft machen und nachfragen ob es
bei euch am Gewässer auch so laut ist, weil es mich den Tag wirklich tierisch
genervt hat! Daraus sollte doch aber kein Streit
entstehen. Manchmal kommt es mir vor, das Angler Waschweiber ähneln.
Dem anderen die Meinung nicht gönnen und immer einen drauf setzen!
Den Schuh kann sich derjenige anziehen, der ihm paßt ;)
Klar kann und soll man unterschiedlicher
Meinung sein, aber wenigstens in diesem Trööööt soll es doch bitte friedlich und
vor allem Sachlich bleiben.
Vielen Dank im vorraus.....Sven :prost
 
Zitat :Sven Manchmal kommt es mir vor, das manche Angler Waschweiber ähneln.
Dem anderen die Meinung nicht gönnen und immer einen drauf setzen!
Den Schuh kann sich derjenige anziehen, der ihm paßt


Sven:klatsch so ist es leider,das ist eine Tatsache!!! traut man sich ja kaum noch guten Tag zu wünschen,ohne das es vor Gericht gegen einem verwendet wird!!!

jemand sollte einen neuen tread eröffnen in dem es heißt: hab mir den Text jetzt drei mal durchgelesen und verstehe ihn noch immer nicht.wem geht es genau so???:) oder:bin zu faul dem textersteller eine pn zu senden um zu fragen wie es gemeint war! geht es euch auch so???:)
 
Also Leute, im Gesetz steht zwar das die Angeln unmittelbar und ständig durch den Angler zu beaufsichtigen sind, aber was bedeutet das genau!?

ständig = zu jeder Tages- und Nachtzeit, also immer
unmittelbar = direkt

Ich bin zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig und direkt an meinen Angeln, habe also ständigen und direkten zugriff auf sie. Mal bin ich sofort dran und mal auch erst nach 30 Sekunden.

Ich denke, dass dar im Gesetz geschriebene Passus erst durch ein gericht genau geklärt werden muss (so ist das ja meistens). Wenn das passiert, dann hat man auf jeden Fall Klarheit und geltendes Recht.
 
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