@Pitti
Danke für die Antwort.
Aber muss ein Fischer dort nicht auch Besatz durchführen ?
Wenn ja,könnte ja dieser Besatz auch wieder in DAV Gewässer abwandern.
@Frank
Schon alles i.O.
@Frank ( in dem Fall All.NRW)
Na klar ist die Fangstatistik nicht der alleinige Beleg,der über Besatz entscheidet.
Wäre ja auch Quatsch.
Ein wichtiger Faktor,ist Er aber trotz allem,solange Er halbwegs glaubhaft und nachvollziehbar ist.
Sicher spielt dann auch die finanzielle Lage eine Rolle.
Aber auch wie die zukünftige Ausrichtung der Gewässer aussehen soll.
Im Land Brandenburg geht man von den Mischgewässern langsam ab.
Bedeutet,nicht jeder Fisch muss in jedem Gewässer vorhanden sein,besonders dann,wenn Er nicht zum Gewässertyp passt.
Ist natürlich nicht gerne gesehen.
Und zumindest beim LAVB,werden natürlich auch Bestandsaufnahmen der Fischpopulation in Gewässern durchgeführt.
Und durch diese Bestandsaufnahmen,sind dann auch bestimmte Besatzmaßnahmen entscheidend, unabhängig was vorher " Verkauft " wurde oder nicht.
Aber ohne genaue Daten von Fangstatistiken kann in den Zwischenräumen einer Bestandsaufnahme,wenig zum nötigen Besatz gesagt werden,unabhängig ob finanziell möglich oder nicht.
Und natürlich wird immer ein bestimmter Prozentsatz dazugerechnet oder abgezogen,seis durch übertriebene Fangdaten,oder unterlassene,natürliche Mortalität durch Vogel,Krankheiten,Raubfische usw.
Würden alle Ihre Fangstatistiken genau führen,würden viele Probleme einfacher zu händeln sein.