Landesfischereigesetze -  Angelpapierkontrollen durch jedermann?

Also ich kann mich den Ausführungen von Thomsen nur anschließen !
Kontrollberechtigt sind die Mitarbeiter der Fischereiämter (mit Ausweis und Dienstabzeichen), Fischereiaufseher, haupt- und ehrenamtliche sowie Polizeibeamte.
Auch ich rate jedem Sportfreund davon ab, den Versuch zu unternehmen, andere Angler kontrollieren zu wollen, auch wenn es in dem Glauben passiert, etwas Gutes zu tun. Es kann doll nach hinten losgehen.
Und schon gar nicht sollte man versuchen, jemanden festzuhalten oder gar festnehmen zu wollen. Vor allem macht es sich nicht gut, nur auf Verdacht eine Festnahme durchführen zu wollen, da ja kein Beweis, sondern nur der Verdacht für eine strafbare Handlung vorliegt.
Ich würde vorschlagen, besorgt Euch die Tel.-Nr.: der für Eure Bereiche zuständigen Fischereiaufseher und informiert sie, wenn Ihr einen Verdacht habt. Ist es offensichtlich, dass "Angler" gegen die Gesetze verstoßen, ruft die Polizei. Damit seid Ihr immer auf der sicheren Seite.

Übrigens möchte ich hier auch mal mitteilen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Anglern und uns Fischereiaufsehern in Berlin gut klappt.
Wir haben doch schon viele Hinweise bekommen, wann und wo sich Verstöße ereignen. Wir gehen dann diesen Hinweisen nach und auch das mit Erfolg.
Für diese gute Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken !!!!

Und wer uns informieren möchte und nicht unsere Tel.-Nr. hat, kann es auch gern per PN machen.

Gruß und Petri Heil

Detlef, der Alte Däne
 
Harzer schrieb:
Das freut mich zu hören, Detlef das bei Euch in Berlin die Zusammenarbeit von
Euch Fischereiaufsehern und den Anglern so gut funzt.
Wenn dann noch die Behörden mitmachen habt Ihr ja dann wirklich schon
den Idealfall erreicht.

In Berlin sind alle zuständigen Stellen (inzwischen) mit vernünftigen Menschen besetzt ... die sicher imstande sein werden, zukünftig gemeinsam und erfolgreich an einem Strang zu ziehen.

Vom Optimum sind wir allesamt zugegeben noch recht weit entfernt, wir machen weder uns noch euch etwas vor ... aber wir arbeiten hart daran, und mehr sollte uns gemeinsam derzeit auch nicht abverlangt werden, hier sind Menschen am Werk, keine Roboter.

Unser Forum ist (bundes)länderübergreifend ... ich rege hiermit forenintern die Ernennung eines 'Foren-Länderobmanns Fischereiaufsicht' an.

Diese Personen sollen Anlaufstellen für Probleme bei Ausübung der Fischereitätigkeit sein, regional zwischen Berufs- und Sportfischern, intern zwischen Sportfischern ... unparteilich, unabhängig, lediglich ihrem Gewissen und ihrer Kenntnis verpflichtet.

Für Berlin steht Detlef, ausgestattet mit meinem/unseren vollsten Vertrauen in seine Tätigkeit ... er hat sich zwar nicht einmal zur Wahl gestellt, wurde aber bereits im Hintergrund einstimmig gewählt. :grins

Hören wir etwas aus den anderen Bundesländern? Organisiert Euch nun bitte umgehend ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

bin anfang des Jahres hier in einen Verein beigetreten und die haben die Regelung das alle Mitglieder mit gültigem Jahresschein kontrollberechtigt sind. Sollte sich jemand nicht Ausweisen können sollten wir die zuständigen Fischereiaufseher des Vereins benachrichtigen.
lg Toto71
 
Hallo toto71!
Bei dieser Regelung stehen für mich sehr viele ????????
Auf welcher Grundlage könnt/bzw. sollt Ihr derartige Kontrollen durchführen?
Bezieht sich diese Regelung nur auf Euer Vereinsgewässer?
Rein rechtlich gesehen habt Ihr, wenn Ihr nicht von amtswegen bestellt und vereidigt seid nicht die Befugnis zur Kontrolle. Es kann Euch passieren, dass Ihr richtig Ärger bekommt, wenn Ihr auf einen Angler trefft, der sich mit der Gesetzeslage auskennt.
Sollte sich ein Angler weigern die Papiere vorzuzeigen und Ihr daraufhin die Polizei ruft, der Sportfreund beim Eintreffen der Polzei seine Papiere vorzeigt,
können Euch evtl. die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.
Ich finde es sehr gut, wenn Sportfreunde die Augen offenhalten, um der Schwarzangelei und anderen Verstößen entgegenzutreten, aber bitte nicht dabei aufs Glatteis begeben.

Gruß

Detlef
 
Hallo Detlef

diese Regelung wurde bei uns Vereins intern beschlossen und gilt nur bei unserem Vereinsgewässer, jedes Mitglied unterschreibt diese Regelung und erklärt sich damit also einverstanden.Sollte ich bei uns jemanden kontrollieren muß ich aber meine gültige Jahreskarte vorzeigen.
lg Toto
 
toto71 schrieb:
Hallo Detlef

diese Regelung wurde bei uns Vereins intern beschlossen und gilt nur bei unserem Vereinsgewässer, jedes Mitglied unterschreibt diese Regelung und erklärt sich damit also einverstanden.Sollte ich bei uns jemanden kontrollieren muß ich aber meine gültige Jahreskarte vorzeigen.
lg Toto

Okay, dann gilt die Regelung für Euch und Euer Vereinsgewässer.
Ich dachte, Ihr sollt / könnt auch an anderen Gewässern kontrollieren, dann wäre es wirklich ne ganz heiße Sache.
Dann wünsche ich Euch, dass Ihr keine Schwarzangler antrefft, dies wäre der Idealfall, den wir uns eigentlich überall wünschen.
Gruß

Detlef
 
Hallo Detlef

kann Dir dazu noch sagen das diese Regelung getroffen worden ist um der Schwarzfischerei vorzubeugen bzw. um sie bei unseren Gewässer zubekämpfen.Diese Methode ist wohl sehr gut da letztes Jahr wohl dabei 5 Personen der Schwarzfischerei überführt worden sind und diese wohl zu erheblichen Geldstrafeb verurteil worden sind.
lg Toto
 
Wer von euch gehört dem Vdsf an ?
Dann guck mal wenn ihr eueren Pass aufschlagt direkt auf der ersten seit was steht da bei deie plicht ist es :
diesen Hort zu schützen,zu hegen nd zu pflegen,wo es auch sei.

Und § 127 trifft zu du musst nur direkt sagen das du kein Fischrei aufseher bist dich es nur mal interesieren würde ob derjenige befugt ist dort zu angeln und das wenn er sich nicht ausweißen könnte sich die polizei darüber freuen würde. :angler: :angler:
 
toto71 schrieb:
Hallo

bin anfang des Jahres hier in einen Verein beigetreten und die haben die Regelung das alle Mitglieder mit gültigem Jahresschein kontrollberechtigt sind. Sollte sich jemand nicht Ausweisen können sollten wir die zuständigen Fischereiaufseher des Vereins benachrichtigen.
lg Toto71
Bei Kontrollen durch die staatliche Fischereiaufsicht mit seinen ehrenamtlichen Fischereiaufsehern, der Polizei, einschließlich der Wasserschutzpolizei haben Sie die abgeforderten Dokumente zu übergeben und die Vorzeigepflicht für Angelgeräte und Ihren Fang.
Fischereiaufseher im Dienst haben ein Fischereiaufsichts-Abzeichen sichtbar zu tragen.
Kontrollberechtigt sind auch die Eigentümer und Pächter von Fischereirechten an und auf ihren Gewässern. Sie weisen sich mit ihrem persönlichen Fischereischein aus. Ihr Recht ist es, Ihre Angelkarte zu kontrollieren.
Fischereirecht-Inhaber wie auch ehrenamtliche Fischereiaufseher haben keine Vollzugsrechte.
Eine Übertragung von Kontrollrechten zur Fischereiaufsicht ist im Land Brandenburg nicht zulässig.

Quelle:http://www.maerkischer-anglerhof.de/pages/fischereirecht/im-land-brandenburg/merkblatt-fuer-petrijuenger.php

http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahmerecht#Jedermann-Festnahme
 
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Ich würde nicht verbessern, sondern sogar zustimmen!
Selbst im BGB wird darauf verwiesen das jeder Bürger "verhaften" darf, wenn eine Straftat ausgeübt wird und als solches würde ich schwarzangeln einstufen!

mfg René
 
gesa0371 schrieb:
Ich würde nicht verbessern, sondern sogar zustimmen!
Selbst im BGB wird darauf verwiesen das jeder Bürger "verhaften" darf, wenn eine Straftat ausgeübt wird und als solches würde ich schwarzangeln einstufen!

mfg René

Aber woher will ich wissen, ob eine Straftat vorliegt, nur weil sich der Angler weigert, seine Angelpapiere zu zeigen ? Dann liegt der Verdacht vor, aber noch keine bewiesene Straftat. Da habe ich noch lange kein Recht, denjenigen zu verhaften oder anderweitig festzuhalten. Ich kann dann die Fischereiaufsicht bzw. Polizei informieren. Die stellen dann fest, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt und können entsprechend reagieren.

Gruß

Detlef
 
hallöle,
bei uns am rhein zwischen mainz und worms gibt es stellen wo regelmäßig auswärtige angler sitzen die immer mit 3 ruten mit mehreren vorfächern fischen..dies wurde schon mehrmals gemeldet,jedoch interessiert das niemand so wirklich..auch das es danach aussieht wie auf einer müllhalde!! Mein Kollege und ich (mitglieder mehrerer Angelvereine)haben uns als Ehrenamtliche Kontrolleure beworben und wurden nur belächelt..es wären genug da! Also von den Behörden kommt da nix..es sei denn man parkt falsch am Wasser..
gr.steinfurth
 
Alter Däne schrieb:
Aber woher will ich wissen, ob eine Straftat vorliegt, nur weil sich der Angler weigert, seine Angelpapiere zu zeigen ? Dann liegt der Verdacht vor, aber noch keine bewiesene Straftat. Da habe ich noch lange kein Recht, denjenigen zu verhaften oder anderweitig festzuhalten. Ich kann dann die Fischereiaufsicht bzw. Polizei informieren. Die stellen dann fest, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt und können entsprechend reagieren.

Gruß

Detlef
Mosche Detlef...

Im ersten Beitrag wurde ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich OFFENSICHTLICH um eine Straftat handeln muss! ...und ich denke davon ist der Rene auch ausgegeangen - also liegt er absolut richtig.

Und ich habe auch mitbekommen, dass bei euch in Berlin die Zusammenarbeit gut funktioniert - jedoch ist das bei weitem nicht in ganz Deutschland der Fall! Ich wurde beispielsweise in den 10 Jahren, in denen ich am Main angel, maximal 5 mal kontrolliert - das ist meiner Meinung nach äußerst bedauerlich!!! (eigentlich wollte ich es nicht erwähnen um noch mehr Mißbrauch vorzubeugen) ... und deswegen bin ich immernoch der Meinung, dass eine gesunde Portion Angagement der Angler notwendig ist um Schwarzfischerei vorzubeugen! Denn ich sehe es nicht ein, dass ich mir jedes Jahr eine Mainkarte hole, als ehrlicher Angler, und mir dann von irgendwelchen Idioten meine Fische wegfangen lasse, und dann noch zusehen muss, dass diese nicht waidmännisch versorgt und gequält werden.

Ich will mich hier nicht unbeliebt machen, aber Ihr geht nur vom Beispiel Berlin aus, wo das mit den Kontrollen scheinbar ganz gut funktioniert. Da gibts wohl auch wesentlich mehr Wasserschutzpolizei wegen dem Bundestag und so... Aber bei uns in Hanau bin ich von den Fischereiaufsehern schwerstens entäuscht!!!
 
Hallo Simon!
Ich stimme völlig mit Dir überein, dass die Eigeninitiativen der Sportfreunde
sehr gut und absolut lobenswert sind, um die Schwarzangelei und andere Verstöße einzudämmen bzw. zu unterbinden. Es hat auch eine große erzieherische Wirkung, wenn die Sportfreunde merken, dass nicht nur die offizielle Seite (Polizei, Fischereiaufsicht usw.) nach der Einhaltung der Vorschriften sieht. Aber ich möchte vermeiden, dass sich ein Sportfreund in die Nesseln setzt und Ärger bekommt, weil er ohne Befugnis eine Maßnahme durchführt und unangemessen reagiert. Dann lieber so reagieren, wie es Armin geschrieben hat.

Und wenn Ihr mit der Tätigkeit der Fischereiaufsicht bei Euch unzufrieden seid,
würde ich mich an den Landesverband oder die zuständige Fischereibehörde wenden. Oder, wenn die Möglichkeit besteht, diese Zustände öffentlich machen (Presse z. B.). Ich denke mal, dass sich da kurzfristig etwas ändern würde ?!????

Gruß

Detlef
 
Hallo Simon,
also wenn du unbedingt kontrollieren willst, dann ist die einfachste Möglichkeit im Vorstand einenes vereins zu sein. Wenn in der Vereinssatzung geregelt ist, daß die Vorstandsmitglieder gleichzeitig Fischereiaufseher sind. (bei mir im Verein ist das so.) da gibbet dann auch für keinen was zu Rütteln. Sollte dies nicht der Fall sein, dann bei Verdacht die freundlichen Jungs in Grün (äh sorry, in blau) informieren, die Freuen sich auch in Hanau über Kontrollmöglichkeiten (auch um junge auszubilden...) glaub mir die kommen ganz schnell. (wenn ich da nur an Steinheim denke, so ca. 5 Minuten...) und gaaaaaanz wichtig, wenn du es machst:
1. keine Amtsanmaßung
2. Keine Festnahme der Person, sonder nur ein Festhalten (verhältnismäßigkeit der Mittel beachten) und dies nur bei Beweisen (wenn ein Toter Fisch, Untermaßig, in der Schonzeit im Eimer liegt).

@ all: Liegt ein Verdacht auf Schwarzangeln (wir reden hier über öffentliche Gewässer Flüsse Seeen, und keine gewerblichen Anlagen), so kann die Polizei / Ordnungsamt keine Gebühren für den Einsatz berechnen.

Grüße Bernd
 
Hallo zusammen,

ich stelle da mal einfach die Frage in den Raum ob Ihr denn jedem x belibiegen die Papiere zeigen würdet wenn derjenige einfach daher käme und diese sehen würde wollen weil er den Verdacht hat das man selber Schwarzangler ist.

Ich stelle mir das gerade mal vor.
Ich wäre mit der Spinnrute am Rhein unterwegs und jemand käme vorbei und würde, ohne sich selber als Fischereiaufseher ausweisen zu können, meine Papiere sehen wollen. Dem würde ich wahrscheinlich erst einmal die Haare waschen
Das wäre ja so als wenn man mich an der Tankstelle fragen würde ob ich denn auch einen Führerschein besitze.

Am Vereinseigenen Gewässer an welchem, bis auf Gastangler, eigentlich immer die selben Leute fischen, sieht das natürlich etwas anders aus.
Würde man mich dort, weil vielleicht neues Mitglied, auf meine Papiere ansprechen und sich selber gleichzeitig als Mitglied ausweisen können, dann bekäme der Gegenüber jederzeit auch meine Scheine präsentiert.

In diesem Sinne

Gruß

Halvdan
 
Mosche aus Hanau

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, das es sich OFFENSICHTLICH um einen groben Verstoß handeln muss, von dem der Verdacht ausgeht... Unwaidmännisches Verhalten, unvollständige Pflichtausrüstung oder ähnliches.
 
Bevor ihr jemanden "verhaftet", in Gewahrsam nehmt oder vielleicht auch nur versucht darüber nachzudenken, ob ihr den vermeintlichen Schwarzangler mal nach seinem Fischereischein fragt, verschwendet mal einen Gedanken daran, dass die ertappte Leute gerne mal aggressiv werden. Ein Messer, ein Stöckchen fürs Fischchen u.ä. haben viele dabei, darum wäre es vielleicht in jedem Fall die intelligentere Variante, die bekannteste Rufnummer Deutschlands, 110, zu wählen und denen euer Problem zu schildern.
Ich finde, die haben die fachliche Ausbildung, was StPO, BGB und so Sachen angeht, die haben auch meist das Können, rabiat werdende Angler auf die harte Tour zu besänftigen, die haben auch die bessere rechtliche Rückendeckung, was vorläufige Ingewahrsamnahme etc. betrifft, so dass ihr nach eurem Versuch, zur Aufklärung einer Straftat beizutragen, friedlich weiter nach Fischen im Wasser fischen könnt und nicht evendudel eure Zähne im Gras sucht.
Gruß Dirk
 
Hallo

Also ich weise mich aus wenn mein Gegenüber sich zu erkennen gibt, auch bei anderen Anglern denen man ansieht das sie das Hobby ernsthaft und mit Wissen betreiben tausche ich die Papiere aus, was ich niemals machen werde ist mich jemanden auszuweisen der nur mit Angel Wurmdose und im Trainigsanzug auf mich zukommt.
Da kann der noch so einen dicken Max machen.
Habe heutzutage sowieso immer ein grosses Schlagholz wie man es für Grossfische verwendet dabei und das liegt auch nicht in der Kiste.
Heutzutage ist leider schon zuviel passiert als das man Nachts allein am Wasser immer sicher ist.
Bei Verdacht auf Fischwilderei verständige ich den mir bekannten Fischereiaufseher oder die Polizei.

Gruss

Holtenser
 
Nur mal so ne Frage.
Ab und zu nehm ich meine Freundin mit zum Spinnangeln (leider ist sie vom angeln nicht annähernd so begeistert wie ich).........und ab und zu will sie dann auch einmal auswerfen und einkurbeln........dann ists ihr meist auch schon wieder zu langweilig und sie geht ins Auto zurück.........was ist denn nun wenn genau in dem Augenblick wo sie die Angel in der Hand hat eine Kontrolle kommt?
Und noch ne andere Frage was ist wenn ich mit 3 anstatt 2 Angeln angeln würde?Muss ich dann Strafe zahlen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
 
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