Hi, Sportskammeraden!
Ich habe einen kleinen Cousin - 8 Jahre alt -, der mich immer gerne zum Angeln begleitet. Manchmal, wenn es die Situation zulässt, dann lasse ich ihn auch mal eine kleine Forelle drillen. Als dies jedoch ein anderer Angler sah, machte er mir ungeheure Vorwürfe. Er meinte, dass ich doch wissen müsste, dass das Angeln erst ab 10 erlaubt sei.
Meiner Meinung nach kann man mit dem Angeln aber nicht früh genug anfangen (in Begleitung eines Erwachsenen Sportfischers versteht sich)!
Wie soll der Angelsport denn sonst mit den anderen Sportangeboten mithalten können, wenn sie nicht von kleinauf an das Angeln herangeführt werden?
Denn wenn einer erst mal 15 ist und im Sport- und Musikverein ist, wird er mit dem Angeln kaum noch anfangen wollen.
Deshalb, meine ich, sollte bundesweit das Angeln in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers ohne Altersbeschränkung erlaubt sein!
Grüße
Marcus
Hallo Marcus,
das ist ein recht spannendes Thema und ich kann Dir da nur zustimmen.....Aber eine Veränderung wird es, denke ich, bis auf weiteres nicht geben.
Mein Sohn ist 8 Jahre alt und möchte auch unbedingt mit dem Angeln beginnen.
In NRW darf er das legal aber erst ab 10 Jahren tun.
Daher hatte ich vor einiger Zeit schon einmal eine Debatte mit unserem Landesinnenminister, Herr Uhlenberg, darüber geführt.
Dieser teilte mir in einem Schreiben mit, dass man sich in einem Ausschuss darüber schon unterhalten würde und das Thema somit auf der Tagesordnung stehen würde. (wer´s glaubt
)
Nachdem sich an dieser Front also nichts machen liess habe ich mich an den Rheinischen Fischereiverband gewendet weil unser Angelverein innerhalb des Verbandes Mitglied ist.
Der Rheinische Fischereiverband ist wiederum im VDSF integriert.
Nach kurze Zeit erhielt ich einen netten Anruf und mit dem Herrn, der meine Beweggründe völlig unterstützte, ergab sich ein sehr gutes Gespräch.
Nicht nur das Fischereigesetz spielt dabei eine Rolle sondern auch einige andere Verordnungen, welche auf Landesebene bestehen könnten.
In NRW ist es zum Beispiel u.a. die Schlachtordnung, die es einem Kind unter 10 Jahren verbietet, ein Tier zu Schlachten.
Da das abschlagen der Fische ´dazu gehört müsste demnach nicht nur das Landesfischereigesetz sondern auch die Schlachtordnung geändert werden.
Dazu kommt dann wohl noch die eine oder andere Verordnung und schon hat man, dem Rechtsstaat sei dank, einen großen Haufen Papier der geändert werden müsste.
Der Rheinische Fischereiverband hat schon mehrfach eine Anfrage an die Landesregierung NRW gestellt um das Mindestalter nach unten zu korrigieren, weil man eben davon ausgeht, dass es keinen besseren Lehrmeister geben kann, als den eigenen Vater oder Großvater, mit dem die meisten Kinder angeln gehen würden.
Ich mache jetzt genau das, was der gute Herr mir geraten hat, und lasse meinen Sohn in meinem beisein angeln.
Ich bin mir dabei bewusst das das nicht legal ist, aber ich hoffe bei einem Fischereiaufseher einfach mal auf Verständnis für die Situation.
Eine Nachfrage bei den eigenen Fischereiaufsehern brachte die Ansage zutage, dass man in einem solchen fall immer ein Auge zudrücken würde und darauf hoffe ich auch, wenn ich einmal von einem fremden Aufseher kontrolliert werde.
Eines ist auf jeden Fall sicher.
Egal ob mein Sohn jetzt einen Fisch fängt oder erst mit 10 Jahren begonnen hätte. Abschlagen würde ich den jeweiligen Fisch immer selber.
In diesem Sinne
Guß
Marco