Bundesgesetze -  Angeln in Bayern

Der Setzkescher ist in Bayern gesetzlich erlaubt , aber eben nur ab der Größe wie ich oben geschrieben habe , deiner wäre zu klein und damit verboten , selbst wenn der Besitzer ihn erlauben würde .
 
Das hältern von Fischen ist in Bayern gesetzlich erlaubt aber es gibt genügend Gewässer wo es verboten ist. Liegt immer am ansässigen Fischereiverein.
 
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