Bartelmann
Super-Profi-Petrijünger
Hallo,
Ich habe momentan noch keinen Fischereischein und wohne in der Nähe von Schlweswig-Holstein.
Jetzt wollte ich fragen ob ich an Forellenseen angeln darf...
Im Gesetz steht:
§ 26 Fischereischein
(1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf ihren oder seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Fischereiaufsichtsbeamtinnen oder Fischereiaufsichtsbeamten, den Polizeivollzugskräften, den Fischereiberechtigten, Fischereiausübungsberechtigten oder den Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern vorzuzeigen. der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist.
(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der Fischereierzeugung, in privaten Kleingewässern sowie für Personen, die den Fischfang in Küstengewässern aufgrund von inter- oder supranational vereinbarten Zugangsrechten ausüben und Personen, die zur Unterstützung der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten oder ihren Hilfspersonen, die einen Fischereischein besitzen, zusammen mit diesen den Fischfang ausüben. Ein Fischereischein ist ebenfalls nicht erforderlich für Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie beim Fischfang von einer volljährigen Fischereischeininhaberin oder einen volljährigen Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.
(3) Der Fischereischein wird auf Lebenszeit erteilt
(4) Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig - Holstein, solange die Inhaberin oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig - Holstein hat.
(5) Das Verfahren für die Erteilung eines Fischereischeines sowie weitere Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht regelt die oberste Fischereibehörde durch Verordnung. Für die Erteilung des Fischereischeines sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Für die Erteilung des Fischereischeines für Erwerbsfischerinnen und -fischer ist die obere Fischereibehörde zuständig.
Ist ein solcher Forellensee eine Teichwirtschaft bzw. eine Anlage der Fischereierzeugung??????????
Und heißt das dass ich da ohne Angelschein Angekln darf??????
Danke
Edit:
29 Hits aber 0 Antworten, wenn ihr was an meiner Frage nicht versteht, einfach nachfragen...
Ich habe momentan noch keinen Fischereischein und wohne in der Nähe von Schlweswig-Holstein.
Jetzt wollte ich fragen ob ich an Forellenseen angeln darf...
Im Gesetz steht:
§ 26 Fischereischein
(1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf ihren oder seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Fischereiaufsichtsbeamtinnen oder Fischereiaufsichtsbeamten, den Polizeivollzugskräften, den Fischereiberechtigten, Fischereiausübungsberechtigten oder den Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern vorzuzeigen. der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist.
(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der Fischereierzeugung, in privaten Kleingewässern sowie für Personen, die den Fischfang in Küstengewässern aufgrund von inter- oder supranational vereinbarten Zugangsrechten ausüben und Personen, die zur Unterstützung der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten oder ihren Hilfspersonen, die einen Fischereischein besitzen, zusammen mit diesen den Fischfang ausüben. Ein Fischereischein ist ebenfalls nicht erforderlich für Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie beim Fischfang von einer volljährigen Fischereischeininhaberin oder einen volljährigen Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.
(3) Der Fischereischein wird auf Lebenszeit erteilt
(4) Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig - Holstein, solange die Inhaberin oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig - Holstein hat.
(5) Das Verfahren für die Erteilung eines Fischereischeines sowie weitere Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht regelt die oberste Fischereibehörde durch Verordnung. Für die Erteilung des Fischereischeines sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Für die Erteilung des Fischereischeines für Erwerbsfischerinnen und -fischer ist die obere Fischereibehörde zuständig.
Ist ein solcher Forellensee eine Teichwirtschaft bzw. eine Anlage der Fischereierzeugung??????????
Und heißt das dass ich da ohne Angelschein Angekln darf??????
Danke
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