Landesfischereigesetze -  Aalschnur

Hallo,
rufe doch einfach bei deiner Zuständigen Fischereibehörde an!!
Ich gehe mal davon aus das du nen Schein hast.
Da mußte hier nicht rum Diskutieren und die Leute nerven

Scheinbar kannst du nicht lesen, im Beitrag Nr.20 von mir ist alles gesagt
was jeder wissen sollte. Aber so wie es sich anhört weist du ja doch
mehr als Herr Dr.Michael Möhlenkamp. :klatsch

Die Sachlage ist geklährt und somit abgeschlossen !!! :prost

Gruß Harry
 
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