Also sowas höre ich ja zum aller ersten Mal. Das is ja wohl die Härte.
Bin ich froh, dass es sowas ned in Bayern gibt!
Kann mir bitte jemand, der mit dieser Regelung vertraut ist, erläutern, wieso Schlamm, Tiefenunterschiede und Pflanzenbewuchs ein Grund für den Lebenden sind...
Erkenne da NULL Zusammenhang..
Beamtendeutsch,
Sollte der lebende KF(im Gegensatz zu den anderen Methoden) auf Grund der Gewässerverhältnisse zur Regulierung des Raubfischbestandes besser geeignet sein,so ist er mit Zustimmung der Fischereibehörde erlaubt.
Kann mir aber gut vorstellen was hier gleich abgeht.
Gruß Jörg...welcher vor langer Zeit auch so geangelt hat.