prachtschmerle02
Angler
Die Landesfischereiverordnung NRW wurde mit Datum 09.03.2010 geändert. Siehe nachfolgendem Link.
Hier insbesondere hervorzuheben die neue Aal-Schonzeit im Rheinhauptstrom.
Ein erster Schritt zur Sicherung der Aalbestände wurde getan, über die Sinnhaftigkeit wegen der Begrenzung nur auf den Rheinhauptstrom kann gestritten werden.
Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht die letzte Änderung zur Bestandssicherung des Aales sein wird.
Leider bezieht sich diese Verordnung nur auf NRW, d.h. in RP darf fleißig auch im Winter auf Aal geangelt werden...
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl...&keyword=Verordnung zum Landesfischereigesetz
Gruß
Prachtschmerle
Hier insbesondere hervorzuheben die neue Aal-Schonzeit im Rheinhauptstrom.
Ein erster Schritt zur Sicherung der Aalbestände wurde getan, über die Sinnhaftigkeit wegen der Begrenzung nur auf den Rheinhauptstrom kann gestritten werden.
Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht die letzte Änderung zur Bestandssicherung des Aales sein wird.
Leider bezieht sich diese Verordnung nur auf NRW, d.h. in RP darf fleißig auch im Winter auf Aal geangelt werden...
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl...&keyword=Verordnung zum Landesfischereigesetz
Gruß
Prachtschmerle