Amanita
Ich esse Fische
Alve, danke für deine Beiträge auch, aber nicht nur, in diesem Thread.
Nach dem bayerischen FiG darf ich bekanntlich verangelte aber geschonte Fische explizit mitnehmen und auch verwerten.
Nach deinen Ausführungen weiter oben steht das StGB dem aber entgegen.
Ist der bayerische Gesetzgeber besoffen gewesen, als er die AvBayFiG verfasst hat?
Sinnvoll finde ich die bayerische Regelung für den Umgang mit verangelten Fischen allemal und ich habe auch selbst schon einen untermaßigen Zander abgeschlagen und verwertet, der zu tief geschluckt hatte.
Sollte ich wieder in diese Situation kommen, werde ich selbstverständlich erneut so handeln und bei einer Kontrolle auch dazu stehen.
Hier möchte ich nun einhaken. Habt ihr denn keine Fangbegrenzung für Äschen?
An meinen und allen anderen bayerischen Gewässern, deren Fischereiordnungen ich kenne, besteht grundsätzlich ein Fanglimit. Meistens sind das drei Besatzfische.
Damit ist der Anreiz untermaßige Fische missbräuchlich mitzunehmen, sehr gering.
Wer will denn am Ende des Angeltages schon mit 3 untermaßigen Äschen heimgehen, wenn er auch 3 große hätte entnehmen können?
Nach dem bayerischen FiG darf ich bekanntlich verangelte aber geschonte Fische explizit mitnehmen und auch verwerten.
Nach deinen Ausführungen weiter oben steht das StGB dem aber entgegen.
Ist der bayerische Gesetzgeber besoffen gewesen, als er die AvBayFiG verfasst hat?
Sinnvoll finde ich die bayerische Regelung für den Umgang mit verangelten Fischen allemal und ich habe auch selbst schon einen untermaßigen Zander abgeschlagen und verwertet, der zu tief geschluckt hatte.
Sollte ich wieder in diese Situation kommen, werde ich selbstverständlich erneut so handeln und bei einer Kontrolle auch dazu stehen.
Es gibt aber auch den Angler, der den halben Eimer mit untermassigen Äschen voll hat, einen fröhlich angrinst und meint, "Da können sie gar nichts machen, die haben alle geschluckt".
Hier möchte ich nun einhaken. Habt ihr denn keine Fangbegrenzung für Äschen?
An meinen und allen anderen bayerischen Gewässern, deren Fischereiordnungen ich kenne, besteht grundsätzlich ein Fanglimit. Meistens sind das drei Besatzfische.
Damit ist der Anreiz untermaßige Fische missbräuchlich mitzunehmen, sehr gering.
Wer will denn am Ende des Angeltages schon mit 3 untermaßigen Äschen heimgehen, wenn er auch 3 große hätte entnehmen können?