Amanita
Ich esse Fische
ist schon wieder falsch!
verbreitet doch bitte nicht so einen Quark.
Strasse kommt aus Bayern und dort ist seine Aussage leider(!) kein Quark. Ich bin selbst eigentlich nicht für C&R, möchte mich aber auch nicht bevormunden lassen, was ich mit einem gefangenen Fisch mache.
Erst dieses Jahr wurden die "Ausführungsbestimmungen zum Bayrischen Fischereigesetz" überarbeitet, dazu gibt es einen Kommentar im Verbandsblatt des Bay. Fischerieverbandes von Manfred Braun, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Zitat:
Ein gefangener Fisch, der alle Schonbestimmungen erfüllt, ist dem Gewässer endgültig zu entnehmen. Ein fangfähiger Fisch darf nur dann erneut ausgesetzt werden, wenn
• die Erfüllung des Hegeziels das Zurücksetzen erfordert (z. B. Bestandserhaltung durch noch vorhandene adulte Fische) und
• der Fisch eindeutig lebensfähig ist.
Zusätzlich ist jetzt in § 11 Abs. 8 Satz 1 AVBayFiG bestimmt, dass über das Zurücksetzen der Fischereiausübungsberechtigte zu entscheiden hat. Das ist im Regelfall der Pächter, in der Praxis vielfach der Fischereiverein. Hier liegt die Entscheidungsbefugnis, nicht aber beim Inhaber eines Erlaubnisscheins. Der Angler mit Erlaubnisschein darf nicht eigenmächtig entscheiden, den gefangenen maßigen Fisch „aus Gründen der Hege“ zurückzusetzen.
Zumindest in Bayern sollte man also wirklich vorsichtig sein, und erstmal zu überprüfen ob jemand zusieht, bevor man einen Fisch released.
Mit der Verwertbarkeit kann man laut Fischereigesetzgebung wohl nicht argumentieren, sonst bekommt man zur Antwort, das man gar nicht erst fischen darf, wenn man mit dem möglichen Fang nichts anfangen kann. Wer keinen großen Karpfen verwerten kann, darf eben nicht in einem Gewässer angeln, in dem große Karpfen vorkommen könnten.
Mir gefällt dieser Trend nicht, ich frage mich aber, ob solche harten Linien nicht als Antwort auf die ebenso harte C&R Philosophie entstanden sind...