dermichl
Super-Profi-Petrijünger
hi all
da ich ja stellvertrettener jugendwart bei uns im verein bin,
hätte ich da gerne mal infos zum Jugendfischereischein,die ich bis jetzt noch nicht gefunden hab
bei http://www.vdsf-fischerjugend.de/500818938210c0b01/50081893bf1006117.htm
heisst es:
Jugendliche unter 10 Jahren dürfen im Einwirkungskreis des Fischereischeininhabers beim Angeln assistieren und dabei auch die Angel halten. Ausgenommen sind die tierschutzrelevanten Vorgänge, insbesondere das Abhaken und das Töten von Fischen. Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen.
gibt es da für die kids unter 14 ne extraregelung wenn es um das fischen am eigennen vereinsgewässer geht?
wie ist das mit nachtangeln geregelt?
muss die begleitung eine fürsorgeaufsichtserklärung der eltern haben?
(hab da mal was gelesen,find es aber nicht wieder)
bundesland ist nrw
petri michl
da ich ja stellvertrettener jugendwart bei uns im verein bin,
hätte ich da gerne mal infos zum Jugendfischereischein,die ich bis jetzt noch nicht gefunden hab
bei http://www.vdsf-fischerjugend.de/500818938210c0b01/50081893bf1006117.htm
heisst es:
Jugendliche unter 10 Jahren dürfen im Einwirkungskreis des Fischereischeininhabers beim Angeln assistieren und dabei auch die Angel halten. Ausgenommen sind die tierschutzrelevanten Vorgänge, insbesondere das Abhaken und das Töten von Fischen. Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen.
gibt es da für die kids unter 14 ne extraregelung wenn es um das fischen am eigennen vereinsgewässer geht?
wie ist das mit nachtangeln geregelt?
muss die begleitung eine fürsorgeaufsichtserklärung der eltern haben?
(hab da mal was gelesen,find es aber nicht wieder)
bundesland ist nrw
petri michl
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