Fischereischein -  Angeln bis zur Prüfung

Hallo Thomas,

das mit dem rechtlichen Verständnis ist halt so eine Sache.

Du irrst.



Ein fehlender oder ein nicht mitgeführter FS kann in keinem Fall eine Fischwilderei nach StGB bedingen, immer nur eine Ordnungswidrigkeit nach LFischG.



Winde

Hallo Winde,

stimmt, mit dem Verständnis ist es immer so eine Sache, nur befürchte ich, der Fehler im Denken liegt diesmal auf Deiner Seite. Die Begründung dafür hat Detlef ja schon geliefert.

Desweiteren seh ich einen himmelweiten Unterschied zwischen einem nichtvorhandenen und einem nichtmitgeführten Fischereischein. Letzteres ist mir auch schon passiert und ich bin tatsächlich in den Genuss eines Jahresscheins gekommen.

Gruß Thomas
 
In meinem (bayr.) Verein gab es einen ähnlichen Fall: in einer Ausgabestelle hat sich ein Mann(ohne Fischereischein) eine Gastkarte gekauft. Die Polizei war bei ihm zufällig kontrollieren, und dann war da auch schon die Anzeige wegen Fischwilderei (der Grund ist ja klar).
Ähnlich ist es ja auch mit dem Führerschein/Fahrzeugschein, wenn du ihn nur nicht dabei hast, zahlste halt mal ne Strafe und das wars, aber wenn man keinen FS besitzt ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
LG
forellomat
 
Das ist in der Tat ein schwieriges Feld. Ich kann die Argumentation von Detlef nachvollziehen, sehe die Rechtlage hier allerdings anders.
Grund dafür ist der Grundsatz, dass ein spezielles Gesetz vor dem allgemeinen Gesetz steht: "Lex spezialis vor lex generalis."

Speziell ist natürlich das Fischereigesetz und die darauf basierende Verordnung. Diese sehen vor, dass die Fischerei ohne Fischereischein eine Ordnungswidrigkeit nach dem jeweiligen Fischereigesetz darstellt, das unerlaubte Befischen eines Gewässers Fischwilderei nach StGB [Ausnahme sind private geschlossene Produktionsgewässer---> (Fisch-)Diebstahl].

Erschleichen ist die Bezeichnung für eine Betrügerische Handlung, diese muss aber aktiv erfolgen und es reicht nicht, einfach eine Fischereierlaubnis zu erwerben, wenns den Ausgebenden nicht interessiert.

Allerdings lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Detlef: Sind Dir zufällig entsprechende Urteile bekannt, in denen ein solcher Fall entschieden wurde?

@ Forellomat: Weißt Du wie Staatsanwaltschaft und / oder Gericht in dem Fall entschieden haben? Eine bloße Anzeige bedeutet noch nichts.
 
Das ist in der Tat ein schwieriges Feld.

Da stimme ich Dir absolut zu !!!


Erschleichen ist die Bezeichnung für eine Betrügerische Handlung, diese muss aber aktiv erfolgen und es reicht nicht, einfach eine Fischereierlaubnis zu erwerben, wenns den Ausgebenden nicht interessiert.

Eine solche aktive Handlung müsste man ohnehin nachweisen, was zugegeben sehr schwer fallen sollte. Würde sich doch der Betroffene immer auf die Position zurückziehen "ich habe es wirklich nicht gewusst".

Also würde es immer auf eine Owi hinauslaufen, leider.

Sind Dir zufällig entsprechende Urteile bekannt, in denen ein solcher Fall entschieden wurde?

Nein.
Ich habe gerade mal mit unserer UFB gesprochen und erfahren, dass wegen eines fehlenden Fischereischeins immer eine Owi angezeigt ist.
(Also lag ich in meinem vorherigen Beitrag falsch - war auch eine Meinung aus dem Bauch heraus (bin eben kein Jurist:))

Gruß

Detlef
 
Moin,

erst mal Danke an alle, die mehr oder weniger kompetent über die juristischen Konsequenzen informieren wollen.
Das eigentliche Thema war aber "Angeln bis zur Prüfung" und da hätte ich mir auch gewünscht, dass der ein oder andere Beitrag Möglichkeiten anspricht, wie das zu machen ist. In das benachbarte Ausland zu flüchten um der deutschen Gesetzgebung zu entkommen, kann ja nicht wirklich die Lösung sein. Auch wenn gegenwärtig die Gesetze noch so sind wie sie sind, heißt das ja nicht, dass es immer so bleiben muss.

Ich halte die Regelungen in D für unbrauchbar und stimme Überlegungen zu, die für die nahe Zukunft im Rahmen einer europäischen Harmonisierung Änderungen für wahrscheinlich halten. Letztendlich würden alle von einer geänderten Situation profitieren - auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht nicht so aussieht. Die Angst um den "eigenen" Fisch ist jedenfalls alleine kein Argument die Hürden immer höher zu legen.

Das es immer Regeln geben muss und geben wird ist klar - aber was sind Regeln wert, deren Einhaltung nicht überprüft und ggf. sanktioniert wird? Ein Blick über die Grenze nach Holland zeigt was ich meine:

Dort wird kein großer Zirkus um den Erwerb des Fischereischeins gemacht. Ab ins nächste Postamt und es kann losgehen. Regeln gibt es auch dort und wer dagegen verstößt wird erfahren, dass das Konsequenzen hat. Eine Ausrede nach dem Motto "das habe ich nicht gewußt" zählt dort auch ohne Prüfung nicht. Informieren über bspw. Schonbestimmungen oder andere Auflagen wird von jedem Petrijünger eingefordert - egal ob er seinen Schein schon seit 30 Jahren besitzt oder eben erst gekauft hat. Wo ist also das Problem?

Hat es also doch etwas mit "Besitzstandwahrung" zu tun oder mit der Angst, Massen von Hobbyanglern könnten "mein" Gewässer überfallen? Warum wird ausgerechnet von gestandenen Anglern - also denen, die die Faszination des Angelns schon kennenlernen durften - immer wieder gefordert, den Zugang zum Angeln zu erschweren anstatt ihn zu erleichtern. Dass man sich dadurch ein Stück weit von der Gesellschaft entfernt - mit allen negativen Begleiterscheinungen - wird wohl übersehen...

Gruß Thorsten
 
Hallo zusammen,

Thorsten hat absolut Recht "Besitzstandswahrung" das ist das Schlagwort!
Fischereiprüfung und Vorbereitungskurse hat seinen Sinn.

Aber das Vereine Hunderte von € an Aufnahmegebühr und Jahreskarten verlangen ist schon der Hit, man könnte fast glauben das man in die High Society aufsteigt.
Und am Ende kann ich dann doch nur 1-3 Gewässer befischen.

Mich sieht kein Verein als Mitglied, denn für diese €uronen kann ich mir lange an anderen
Gewässern Tages, Wochenkarten...ect. holen.

Sollen Sie doch an Ihrem See, oder was auch immer versauern wo Sie jeden Grashalm mit
Namen kennen.

Gruß Torin
 
Warum wird ausgerechnet von gestandenen Anglern - also denen, die die Faszination des Angelns schon kennenlernen durften - immer wieder gefordert, den Zugang zum Angeln zu erschweren anstatt ihn zu erleichtern.
Weil es keinen Grund dazu gibt. :)
Die gestandenen Angler wissen i.d.R., dass ein Fischerkurs mit anschließender Prüfung keinem schadet.
Letztlich ist die - zumindest oberflächliche - Ausbildung der Angler ein klitzekleines Argument, das Angeln nicht generell zu verbieten.

Was ICH aber gerne hätte: Eine Art 'begleitetes Fischen' für Erwachsene, analog zum Jugendfischereischein, der es in vielen Bundesländern Jugendlichen gestattet, das Angeln quasi 'unter Aufsicht' kennen zu lernen.
 
Hallo,

ich finde nicht dass das Thema fehlender FS -Straftat oder Ordnungswidrigkeit ein schwieriges Thema ist.

Man darf nur nicht nach Rechtsgefühl oder "war schon immer so" argumentieren.

Am besten man legt ein Gesetzeszitat auf den Tisch des Hauses.

Das macht zugegebenermaßen mehr Arbeit als das Aufstellen von Thesen.

Ich habe in Posting Nr. 50 bereits das LFischG NRW zitiert.
Scheinbar hat das aber nicht jeder gelesen, daher an dieser Stelle noch mal.

§55 LFischG NRW

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
.
.

3. entgegen § 31 Abs. 1 oder § 37 Abs. 1 die Fischerei ausübt, ohne Inhaber eines Fischereischeins zu sein oder ohne den Fischereischein oder den Erlaubnisschein bei sich zu führen.

Was heißt das?
1.) Wer die Fischerei ausübt, begeht ohne FS eine Ordnungswidrigkeit.
Das setzt ja wohl einen Erlaubnisschein voraus, sonst wäre es ja keine Ordnungswidrigkeit sondern gleich Fischwilderei. Der Auszug belegt damit, das der Erlaubnisschein ohne FS keinesfalls seine Gültigkeit verliert.

2.) Sowohl der fehlende, als auch der nicht mitgeführte FS ist eine Ordnungswidrigkeit.Der Unterschied liegt lediglich in der Höhe der Geldbuße.

Ansonsten wurde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand mit einem Gesetzeszitat belegen kann, dass ein fehlender FS zu einer Straftat werden kann.


Winde
 
Hallo Winde! Tatsächlich habe ich Dein Zitat nicht ganz gelesen. Du hast meiner Meinung nach vollkommen Recht!

Detlef: Mit dem Erschleichen liegst Du meines Erachtens aber auch ziemlich gut! Wenn ich mich recht erinnere, ist ein Vertrag (Fischereierlaubnis) dann nichtig, wenn er betrügerisch erlangt wurde. Beispiel gefälschter Fischereischein oder "den habe ich heute vergessen, aber vor zwei Wochen hab ich ihn hier schonmal vorgelegt". In diesem Fall wäre die Fischereierlaubnis, obwohl sie erteilt wurde, nichtig und wir wären wieder bei der Fischwilderei. Ich habe aber gerade keine Belege zur Hand. Hoffe ich kann sie nachreichen!

Ich habe übrigens gestern noch ein interessantes Urteil aus Rostock gefunden, nach dem bereits Fischwilderei vorliegt, wenn ein Berufsfischer die Quote überschreitet. Ob das wohl auch auf den Hobbyangler übertragbar ist...?
 
Ich habe übrigens gestern noch ein interessantes Urteil aus Rostock gefunden, nach dem bereits Fischwilderei vorliegt, wenn ein Berufsfischer die Quote überschreitet. Ob das wohl auch auf den Hobbyangler übertragbar ist...?
Selbstverständlich!
Wer die im Erlaubnisschein festgelegten Bestimmungen nicht einhält, sei es Anzahl/Art der Fanggeräte, Fangbegrenzungen, Köderbeschränkungen macht sich der Fischwilderei schuldig.

Wie schwer das jeweilige Vergehen bestraft wird, wenn überhaupt, muss ein Richter festlegen.

Wer nur den Widerhaken seiner Fliege nicht angedrückt hat, obwohl er mit Schonhaken fischen müsste, verstößt zwar gegen fremdes Fischereirecht, wird für diese Fischwilderei aber sicher keine 2 Jahre bekommen.
 
Was ICH aber gerne hätte: Eine Art 'begleitetes Fischen' für Erwachsene, analog zum Jugendfischereischein, der es in vielen Bundesländern Jugendlichen gestattet, das Angeln quasi 'unter Aufsicht' kennen zu lernen.

Hey das gibt es bereits zb. in Brandenburg dürfen Volljährige ohne richtigen Angelschein auf Karpfen und Weißfisch fischen was zum Teil dem Waidgerechten Teil des Angelns sehr schaden zufügt
 
Hey das gibt es bereits zb. in Brandenburg dürfen Volljährige ohne richtigen Angelschein auf Karpfen und Weißfisch fischen was zum Teil dem Waidgerechten Teil des Angelns sehr schaden zufügt

Hi !

Bitte nichts durcheinander bringen.
Was Du hier meinst, ist kein "begleitetes Angeln", sondern Angeln mit einem "Friedfischschein" oder auch "Touristenschein".
Und dieses Thema wurde bereits ergibigst "durchgekaut".

Wo ich Dir zustimme ist, dass die Inhaber eines solchen Scheines oft nicht wissen, wie sie mit gefangenen Fischen umzugehen haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ist ja noch richtig was passiert hatte gedacht das Thema sei durch. Danke nochmal an alle die sich die Zeit genommen haben zu antworten.

Und ein Wort der entschuldigung von mir, gerade zitiert klingt einiges ja nicht gerade nett oder respektvoll:

Ich wollte nicht die Prüfung entwerten und auch nicht die deutsche Anglerschaft als engstirnig beschimpfen oder so. Ich wollte schnell angeln und war vielleicht ein wenig frustriert. Wer sich angegriffen fühlte hatte durchaus ein Stück weit recht, entschuldigung.

Zum abweichenden Thema: Contra Bürokratie, pro harte Strafe bei Umwelt/Tierschutzverstößen während des Angelns.
 
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