cyberpeter
Allrounder
Es sind klare, bestehende Richtlinien die nicht erst dazu aufgesetzt wurden um Karpfenangler zu ärgern.
Und sie gelten für alle. ALLE.
Hallo,
wenn man sich die Gewässerordnung von Brandenburg mal durchließt und mit dem Artikel vergleicht fallen einem doch einige Merkwürdigkeiten auf ...
Das Ausbringen von Bojen und anderen Kennzeichnungen in das Gewässer, um den in Anspruch genommenen Angelplatz abzugrenzen, ist nicht gestattet.
Da steht nichts, dass Bojen generell verboten sind und dass man nicht seinen Futterplatz damit markieren darf - wenn doch sollte man nachbessern ...
Ein Angler kann maximal soviel Platz in Richtung Wasserfläche beanspruchen, wie er die von ihm gewählte Fangmontage selber werfen kann.
Entweder heißt dass, das Fischen vom Boot generell nicht erlaubt ist was dann für Spinnangler genauso gilt weil auch die können ohne Boot einige Stellen am Gewässer nicht erreichen. Wenn nicht, wovon ich ausgehe weil der kleine Zusatz "vom Ufer zu erreichen" fehlt ist der Karpfenangler, der mit seiner Rute rausfährt - ablegt und dann wieder zurückfährt genauso auf der sicheren Seite weil er nur dort seinen Köder ausgeworfen hat was er mit werfen auch erreichen kann.
Eindeutige Gesetze sind was anderes und die Interpretation im Artikel ist damit schon sehr Karpfenfischer feindlich um es mal vorsichtig auszudrücken ...
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