Mensch Bernd Du hälst einen auf Trab.
Eine klitzekleine Bitte.Sucht nichts ,wo Ihr denkt noch eine kleine Lücke finden zu können.
Dann dauert es nich lang und noch ein Passus wird eingebaut und ein Passus für den Passus usw.
Schon wird noch alles länger und umständlicher zu verstehen für uns.
So nun zu Deiner Frage.
Angeln vom Land bedeutet,so weit wie ich in der Lage bin meine Montage zu werfen,mittels Angel ohne Hilfe anderer,darf ich das.
Das gleiche gilt wenn ich mit dem Boot rausfahren darf.Nur das ich ebend dann vom Boot aus meine Montage selbständig werfen muss.
Einziger Vorteil.
Ich kann da hinrudern wo mir eine Stelle gefällt.Meine Montage auswerfen und dort wo ich mit dem Boot liege angeln.
Ich habe nicht das Recht,in der einen Ecke des Gewässers meine Montage abzulegen und dann zur anderen zu Rudern und dort mit dem Boot mich zu platzieren.
Merkt Ihr eigentlich warum das so geregelt ist mit dem selbständigen Auswerfen der Montage ?
Ne,ich erkläre es Euch.
Weil halt mehrere Leute am Gewässer mitunter gleichzeitig angeln.
Jeder soll die Möglichkeit haben dazu.
Und nicht das kreuz und Quer von Bootsanglern und Uferanglern mit Boot die Montagen verteilt werden.
Ein Bootsangler spannt die vordere Gewässerseite ab,der andere die hintere und der Rest ist Nase.
Etwas drastisch ausgedrückt,aber so könnte es passieren.
Und deshalb ist es so geregelt.
Bloß gut.
Es ist wie es ist,findet Euch mit ab.